Netz-Depeschen:Unanständiges Geschäftsmodell

Lesezeit: 1 min

Lachnummer: Im Anhang eine Porno-Liste, veröffentlicht ein Anonymus im Netz den vertraulichen Brief eines Rechtsanwalts.

J. Boie

Titel von Pornofilmen, auf acht Seiten nüchtern notiert, lesen sich sehr, sehr lustig. Doch die Netzwelt lacht derzeit weniger über eine Auflistung von Hardcore-Filmchen als über einen vertraulichen Brief, dem die explizite Liste als Anhang beigefügt war. In dem unterhaltsamen Schreiben, das ein Anonymus auf dem Portal Wikileaks veröffentlicht hat, wendet sich allem Anschein nach der deutsche Rechtsanwalt Udo Kornmeier an einen britischen Kollegen, um ihm ein Geschäftsmodell vorzustellen.

Titel von Pornofilmen lesen sich sehr, sehr lustig - die Netzwelt lacht aber Moment noch mehr über einen deutschen Rechtsanwalt. (Foto: Foto: dpa)

Darin beschreibt der Anwalt detailliert das "Geschäftsmodell Abmahnen". Die Anwaltskanzleien erhielten 37,5 Prozent der Einnahmen, zu denen der Rechtsverletzer per Abmahnung verdonnert wird. Dem Schreiben nach sind darin auch die Rechtsanwaltskosten enthalten. Der Rechteinhaber dagegen, der die Firma DigiProtect mit der Suche nach Urheberrechtsverletzungen beauftrage, habe keine Kosten.

"Die Kanzlei Kornmeier fordert Anwaltskosten, von denen sie weiß, dass sie nicht entstanden sind", fasst der Rechtsanwalt Thomas Stadler auf internet-law.de den Fall zusammen. "Dieses Verhalten wird man zivilrechtlich als unerlaubte Handlung qualifizieren können und strafrechtlich als (versuchten) Betrug." Auch Rechtsanwalt Udo Vetter aus Düsseldorf ( lawblog.de) kommentierten den Fall öffentlich. Beide Juristen vertreten Abgemahnte.

Rechtsanwalt Kornmeier war für die SZ für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen. Dafür sammeln sich im Netz zum Beispiel auf dem Portal

gulli.com wütende Kommentare von Menschen, die Kornmeier als Beweis der Existenz einer Abmahnindustrie sehen; Anwälte also, die illegale Downloads nicht im Namen von Recht und Ordnung abmahnen, sondern im Streben nach Geld und Reichtum.

Sollte Rechtsanwalt Stadler mit seiner Bewertung Recht behalten, wird sich die Kanzlei Kornmeier und Partner wohl bald in eigener Sache verteidigen müssen. Schließlich dürfte es genug Abgemahnte geben, die nur darauf warten, Abmahnanwälte vor Gericht zu sehen - und zwar auf der Anklagebank.

© SZ vom 23.11.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: