Lachnummer: Im Anhang eine Porno-Liste, veröffentlicht ein Anonymus im Netz den vertraulichen Brief eines Rechtsanwalts.
Titel von Pornofilmen, auf acht Seiten nüchtern notiert, lesen sich sehr, sehr lustig. Doch die Netzwelt lacht derzeit weniger über eine Auflistung von Hardcore-Filmchen als über einen vertraulichen Brief, dem die explizite Liste als Anhang beigefügt war. In dem unterhaltsamen Schreiben, das ein Anonymus auf dem Portal Wikileaks veröffentlicht hat, wendet sich allem Anschein nach der deutsche Rechtsanwalt Udo Kornmeier an einen britischen Kollegen, um ihm ein Geschäftsmodell vorzustellen.
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Titel von Pornofilmen lesen sich sehr, sehr lustig - die Netzwelt lacht aber Moment noch mehr über einen deutschen Rechtsanwalt. (© Foto: dpa)
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Darin beschreibt der Anwalt detailliert das "Geschäftsmodell Abmahnen". Die Anwaltskanzleien erhielten 37,5 Prozent der Einnahmen, zu denen der Rechtsverletzer per Abmahnung verdonnert wird. Dem Schreiben nach sind darin auch die Rechtsanwaltskosten enthalten. Der Rechteinhaber dagegen, der die Firma DigiProtect mit der Suche nach Urheberrechtsverletzungen beauftrage, habe keine Kosten.
"Die Kanzlei Kornmeier fordert Anwaltskosten, von denen sie weiß, dass sie nicht entstanden sind", fasst der Rechtsanwalt Thomas Stadler auf internet-law.de den Fall zusammen. "Dieses Verhalten wird man zivilrechtlich als unerlaubte Handlung qualifizieren können und strafrechtlich als (versuchten) Betrug." Auch Rechtsanwalt Udo Vetter aus Düsseldorf (lawblog.de) kommentierten den Fall öffentlich. Beide Juristen vertreten Abgemahnte.
Rechtsanwalt Kornmeier war für die SZ für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen. Dafür sammeln sich im Netz zum Beispiel auf dem Portal
gulli.com wütende Kommentare von Menschen, die Kornmeier als Beweis der Existenz einer Abmahnindustrie sehen; Anwälte also, die illegale Downloads nicht im Namen von Recht und Ordnung abmahnen, sondern im Streben nach Geld und Reichtum.
Sollte Rechtsanwalt Stadler mit seiner Bewertung Recht behalten, wird sich die Kanzlei Kornmeier und Partner wohl bald in eigener Sache verteidigen müssen. Schließlich dürfte es genug Abgemahnte geben, die nur darauf warten, Abmahnanwälte vor Gericht zu sehen - und zwar auf der Anklagebank.
In der Krise wird der Norden zum Zuchtmeister des Südens – dabei könnte er manches von ihm lernen. Jetzt lesen ...
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(SZ vom 23.11.2009/iko)
Schon lange haben sich Anwälte von ihrer eigentlichen Aufgabe als Organe der Rechtspflege weg entwickelt. So wichtig es sein mag, dass z. B. Angeklagte in einem Strafprozess anwaltlich vertreten werden, so sehr wurde diese Tätigkeit zunehmend pervertiert.
Inzwischen gelten Tricksereien, die hart an der Grenze der Legalität (oder sogar darüber hinaus) sind, als Zeichen besonderer Cleverness und werden sogar noch ziemlich laut herausposaunt. Kleiner Tipp: besuchen Sie mal ein Café in der Nähe eines Gerichtes und hören Sie zu, was dort unüberhörbar in voller Lautstärke erzählt wird.
Die Verlagerung auf Tätigkeitsfelder, die weniger Arbeit machen - aber umso lukrativer sind, ist nur eine weitere Stufe des zunehmenden Verfalls dieser Berufsgruppe. Korrekturen oder gar Hilfe für Betroffene von Seiten der Anwaltskammern ist natürlich nicht zu erwarten. Sie halten ihre Hand schützend über ihre Angehörigen und werden nicht einmal bei groben Verfehlungen aktiv.
So als juristische Flashmobber.
Es wäre doch alles ganz einfach: Im vorgerichtlichen Verfahren gibt es keine Erstattung der Anwaltskosten - und zwar ausnahmslos.
Solchen Anwälten sollte die Zulassung entzogen werden, da sie den Sinn und Zweck der Rechtsprechung ins Gegenteil verdrehen. Hier wird das Recht zur Waffe gemacht und nicht als Schutzmittel eingesetzt.
In solchen Fällen wünschte ich mir so etwas wie einen Juristenrat, der solche schwarzen Schafe ordentlich rüffelt und ggf. sanktioniert. Aber eine Krähe pickt der anderen ja kein Auge aus, wie man weiß.
Zumindest sollte man darüber nachdenken, ob eine zu Unrecht verfasste Abmahnung nicht zu erheblichen Kosten seitens des Abmahnenden führen sollte. Ich stelle mir das Doppelte des in der entsprechenden Abmahnung genannten Betrages vor. Das wäre ein probates Mittel, um das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie an die Wand fahren zu lassen.
Auf dem Bild sehe ich einen "harten" , kann ich euch jetzt abmahnen? :D