Kopiervergütung:BGH-Urteil: Verlage fürchten um ihre Existenz

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  • Die VG Wort bezieht seit 1958 zentral Abgaben für Vergütungsansprüche aus Urheberrechten - zum Beispiel von Copyshops und Bibliotheken.
  • Das Geld stehe nach derzeitiger Gesetzeslage ausschließlich den Autoren zu, entschieden die Karlsruher Richter am Donnerstag, nicht den Verlagen, die bisher beteiligt wurden.
  • Für die Verlage ist das eine herbe Niederlage. Nur für Presseverlage gilt ein Leistungsschutzrecht - für sie ändert sich durch die Entscheidung nichts.

Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort darf nach einem BGH-Urteil keine Einnahmen aus Urheberrechten mehr an die Verlage ausschütten. Das Geld stehe nach derzeitiger Gesetzeslage ausschließlich den Autoren zu, entschieden die Karlsruher Richter an diesem Donnerstag in dem von der Branche mit Spannung erwarteten Urteil.

Ein Wissenschaftsautor hatte dagegen geklagt, dass nicht alle Einnahmen der VG Wort an die Autoren ausgeschüttet werden, sondern die Hälfte an Verlage geht. Bisher lautete die Argumentation von beiden Seiten, von VG Wort und von den Verlagen: Nur durch die Arbeit von Verlagen gibt es überhaupt Veröffentlichungen. Deshalb müssen sie an den Ausschüttungen beteiligt werden.

Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verlage in Zukunft nichts mehr von dem Geld bekommen, das die VG Wort verteilt. Das Geld stehe nach derzeitiger Gesetzeslage ausschließlich den Autoren zu, entschieden die Karlsruher Richter am Donnerstag in dem von der Branche mit Spannung erwarteten Urteil. Für die Verlage ist das eine herbe Niederlage - Jahr für Jahr entgehen ihnen nun Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich. Viele Wissenschafts- und Kleinverlage fürchten deshalb schon seit Beginn des Rechtsstreits um ihre Existenz - auch, weil sie die unter Vorbehalt gezahlten Beträge in Millionenhöhe nun zurückzahlen müssen.

"Damit ist eine jahrzehntelange Praxis der VG Wort hinfällig geworden", sagte der Vorsitzende Richter des zuständigen ersten Senats, Wolfgang Büscher. Ob das auch wirtschaftlich sinnvoll sei, sei dahingestellt.

Die VG Wort macht seit 1958 zentral Vergütungsansprüche aus Urheberrechten geltend. Zum Beispiel Copyshops und Bibliotheken zahlen für ihre Nutzung von texten Abgaben an die VG Wort. Bisher floss etwa die Hälfte der Einnahmen an die Verlage. Büscher, der das Urteil ungewöhnlich lange begründete, verwies darauf, dass es für die Buchverlage in Deutschland - anders als für die Presseverleger - derzeit kein Leistungsschutzrecht gibt. Damit fehle den Auszahlungen die gesetzliche Grundlage. Die verlegerische Leistung allein begründe noch keinen Anspruch.

"Kulturpolitisch höchst problematisch"

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels teilte am Donnerstag mit, dass er "entschlossenes politisches Handeln" in Berlin und Brüssel erwarte. Das Urteil des BGH sei "kulturpolitisch höchst problematisch", erklärte der Dachverband der Buchbranche, dem auch die Verlage angehören - die Entscheidung könne vor allem kleine Vertrage in die Insolvenz treiben. Seit dem 19. Jahrhundert sei es Brauch, die Einnahmen aus Verwertungsgesellschaften zwischen Verlag und Autor aufzuteilen. Der Börsenverein kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen.

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort ist ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen und macht für sie Vergütungsansprüche aus Urheberrechten geltend. Das bedeutet, die VG Wort bittet diejenigen zur Kasse, die einen Beitrag nach der Erstveröffentlichung nutzen, etwa durch Vervielfältigen, die Aufnahme in Pressespiegel oder den Nachdruck in Schulbüchern. Zum Beispiel haben Copyshops eine Abgabe zu zahlen und auch Bund und Länder für die Ausleihe von Büchern in öffentlichen Bibliotheken.

Nach aktuellen Zahlen nahm die VG Wort 2014 gut 144 Millionen Euro ein und schüttete rund 106 Millionen Euro aus dem Vorjahr an Autoren und Verlage aus. Insgesamt werden Urheberrechte für mehr als 400 000 Autoren und über 12 000 Verlage treuhänderisch verwaltet.

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