Der sadistische Ehemann, der seine Frau jahrelang quält, wird schließlich im Schlaf erschlagen. Wer ist Täter, wer ist Opfer? In den Kurzgeschichten des Anwalts Ferdinand von Schirach geht es um alles - nur nicht um Schuld.
In Deutschland gibt es hundertfünfzigtausend Rechtsanwälte; unter ihnen sind viele, die über ihre Fälle so beredt erzählen können, dass man ihnen gern zuhört. Unter den hundertfünfzigtausend deutschen Rechtsanwälten wiederum gibt es zweieinhalbtausend, die auf Strafverteidigung spezialisiert sind. Wenn Strafverteidiger beim Abendessen von ihren Fällen erzählen, lässt man die Spaghetti vongole gern kalt werden. Das Strafrecht ist nun einmal, weil es dabei um Leib und Leben geht, ein erregendes Fach. Es ist so erregend, dass man kein besonders guter Erzähler sein muss, um sein Publikum zu finden; der Fall erzählt sich selbst. Wenn man ein sehr guter Erzähler ist wie der Berliner Strafverteidiger Ferdinand von Schirach: umso besser.
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Ferdinand von Schirach ist nicht der erste Anwalt, der Bücher schreibt: Geschichten eines Strafverteidigers erzählen sich ohnehin fast von selbst. Und wenn man ein sehr guter Erzähler wie von Schirach ist: umso besser. (© dpa)
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Schirach ist ein geschickter Protokollant von erschreckenden und verstörenden, skurrilen und tragischen Begebenheiten. Sein Buch heißt Schuld, aber er sucht keine Schuldigen. Er richtet nicht, er schreibt nur auf. Er tut das in einer genial nüchternen, furios kargen, staubtrockenen Sprache. Sie ist die Übersetzung der Aktensprache ins Literarische. Da stört keine juristische Floskel, da klingelt kein Paragraphendeutsch. Gelegentlich hat diese Übersetzung allerdings Aussetzer, offenbar dort, wo Schirach bewusst literarisch sein will. Dann fabuliert er unheilschwanger von einem riesigen schwarzen Hund, der passend zur Tat über die Straße läuft. Oder aber das morbide Wissen des Strafverteidigers geht mit ihm durch, etwa dort, wo er zu schwelgerischen Erklärungen darüber ansetzt, was im Körper eines Menschen passiert, der sich erhängt.
Fast ein wenig unangenehm wird es, wenn Schirach die Position des protokollierenden Erzählers verlässt und sich selbst als Akteur einführt, also als Strafverteidiger im just erzählten Fall. In Schirachs Kurzgeschichten fällt - meist gegen Ende - das Wort "ich", und dann reißt es einen beim Lesen. Man kann dann das Gefühl haben, nicht mehr eine faszinierende Kriminalgeschichte, sondern eine Werbeschrift für die Kanzlei Schirach in der Hand zu halten.
Gegen solche Werbung ist, seitdem das Werbeverbot für Anwälte gefallen ist, nichts zu sagen, zumal dann nicht, wenn die Werbung gut gemacht ist. Aber zum einen möchte man für eine Werbeschrift nicht 17,95 Euro bezahlen und zum anderen kann man das unbehagliche Gefühl haben, dass da ein Anwalt zur Gewinnung neuer Mandate seine alten ausschlachtet. Früher hätte man gesagt: Das ist standeswidrig. Heute sagt man: Das ist Literatur. Es stimmt beides.
Ein Strafrechtsfall handelt vom Elend des Menschen; von seinem tiefen Fall und oft von den merkwürdigen, manchmal unglaublichen Zufällen und Zufälligkeiten, die zu diesem Fall geführt haben. Zwischen roten Aktendeckeln liegen - geordnet, gelocht, geheftet und nummeriert - die Katastrophen des Alltags. Die Aktendeckel tragen üblicherweise die Aktenzeichen Ks Js, sie kennzeichnen Kapitaldelikte. Diese gelten als gelöst, wenn sie mit einem Urteil enden. Aber diese Urteile - in Schirachs Buch gibt es dafür einige Beispiele - sind oft nur eine Art Hängebrücke über einem Abgrund, den die Ermittlungen nicht ausleuchten konnten und der mitunter so tief ist, dass man auf seinem Grund Schuld nicht mehr erkennen kann.
Das ist die Erkenntnis, die man aus Schirachs Büchlein (das zu Unrecht Schuld heißt, weil es darin um Schuld nie geht) gewinnen kann. Es ist eine Erkenntnis, die Boulevardzeitungs-Schlagzeilen in Frage stellt: Verbrecher sind nicht einfach Verbrecher, weil sie Verbrecher sind. Sie sind Verbrecher geworden. Das ist eigentlich eine banale Feststellung, die in der Öffentlichkeit oft verärgert als billige Entschuldigung für Täter abgetan wird.
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Herr Prantl stellt sich dem Text durchaus distanziert gegenüber und spart nicht mir Kritik. Man sieht das z. B. an der Art, wie die Erwähnung des Ich-Erzählers beschrieben wird.
Wie das den SChnellschussforisten hier wieder mal entgangen sein konnte, kann ich mir nur durch den starken Drang erklären, der erste und schlauste Kommentator sein zu wollen.
Dabei sollte hier das überaus heikle Thema des Buchs im Vordergrund stehen, die psychischen Abgründe im Menschen, und nicht das Ego des Foristen.
Jetzt ist es natürlich zu spät, und das Einzige, was bleibt, ist ein wenig Angstbeißerei. Dann mal los.
... nicht eigentlich das Wörtchen "Anzeige" stehen?
Na ja, wie schrieb Ludwig Thoma in seiner Kurzgeschichte "Der Vertrag" über den kgl. bay. Landgerichtsrat Alois Eschenberger: „Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.“
zum Beispiel die Erinnerungen eines Staatsanwalts, der Leute ins Gefängnis gebracht hat, obwohl sie gar nichts angestellt haben. Die Historie der Rechtssprechung ist doch voll von Justizirrtümern.
Aber damit kann man ja kleine Werbung für sich machen.
Und welcher Staatsanwalt gibt schon zu, daß er - in voller Ansehung des hohen Gutes der Rechtspflege und der Gerechtigkeit - den Falschen angeklagt hat und bis zuletzt um seine Verurteilung gekämpft hat?
Also auf, Heribert! Schreib mal über die anderen, wenn Du selbst keine falsch Verurteilung im Keller/Knast hast.
"Gegen solche Werbung ist, seitdem das Werbeverbot für Anwälte gefallen ist, nichts zu sagen, ...."
Wächst da zu ihnen auch ein Scheck rüber? *LOL*