Organspende:Den Bürgern reinen Wein einschenken

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Die Widerspruchslösung mag anderswo funktionieren. Leser halten sie trotzdem für falsch.

Eine spezielle Kühlbox für Spenderorgane. (Foto: Frank May/dpa)

"Mutige Nachbarn" und "Niederlande erleichtern Organspende" vom 15. Februar:

Die Grenzen überschritten

Anstatt den moralischen Druck auf die Bevölkerung mit der Behauptung, dass täglich Menschen wegen des Organmangels sterben, kritisch unter die Lupe zu nehmen, redet Astrid Viciano in "Mutige Nachbarn" mit ihrer Forderung nach der Widerspruchslösung einer Verfügung des Körpers durch den Staat das Wort, wobei das Wort Lösung unangenehme Assoziationen in Bezug auf Leben und Tod auslöst. Sie bewundert die Niederländer, die bereits in der aktiven Sterbehilfe die Grenzen weit überschritten haben.

Als Deutsche sind wir immer noch stolz darauf, ein "Sonderfall" zu sein und Juristen und Ärzte zu haben, die gravierende Bedenken äußern. Die Autorin sollte sich bei Kritikern, die es auch unter den Ärzten gibt, über Ablauf eine Organentnahme informieren. Und dann, ehe sie für die Widerspruchslösung wirbt, den potenziellen Spendern reinen Wein einschenken über das, was bei einer Organentnahme auf sie zukäme. Gisela Meier zu Biesen, Bad Bodendorf

Recht auf Selbstbestimmung

Ob Bürgerinnen und Bürger zwangsweise dazu verpflichtet werden können, ihr Votum für oder gegen eine Organspende abzugeben, ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Schweigen bedeutet an keinem Punkt unserer Rechtsordnung Zustimmung. In unserer Gesellschaft herrscht das Recht, sich in diesem Fall nicht äußern zu müssen. Eine Widerspruchsregelung wäre ein Anschlag auf unser verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht. Es gibt keine soziale Pflicht des Bürgers, seinen Körper nach dem sogenannten Hirntod Dritten zur Verfügung zu stellen.

Eine Widerspruchsregelung, die in einem Entwurf des Transplantationsgesetzes der Bundesregierung bereits 1978 schon einmal gescheitert war, wurde mit dem 1997 in Kraft getretenen Transplantationsgesetz abermals abgelehnt. Richard Fuchs, Düsseldorf

Schlag nach bei Kant

Was ist daran mutig, wenn die Regierung eines Landes die Widerspruchslösung einführt und der Staat "automatisch" über den Körper eines sterbenden Menschen mit Hilfe der Medizin verfügt? Aber sprachliche Ungenauigkeiten gehören seit Langem zum Repertoire der Befürworter der Transplantationsmedizin, denn es kann ja wohl auch keine "Spende" sein, wenn sich Bürger mit einem amtlich dokumentierten Widerspruch aktiv einsetzen müssen, dass sie in Würde und Ruhe sterben dürfen. Deutschland zum hinterherhinkenden Sonderfall zu erklären, entlarvt ein bedauerlich schwaches ethisches Bewusstsein. Immerhin hatten die Deutschen einen Philosophen namens Immanuel Kant, der die Selbstzweckformel des kategorischen Imperativs als ethisches Prinzip formuliert hatte. Überdies ist nicht davon auszugehen, dass es nur in Deutschland verwerfliche Manipulationen gegeben hat. Wie viele Skandale in anderen Ländern unter den (OP-)Tisch gekehrt werden, erfährt man nicht oder nur, wenn man wie der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation intensiv die internationale Berichterstattung verfolgt. Es ist also eine wohlwollende Unterstellung, dass die Chirurgen im hochgepriesenen Spanien moralisch besser handeln als in Deutschland. Erdmute Wittmann, Remagen

© SZ vom 07.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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