Mieten:Gegen die guten Sitten . . .

Lesezeit: 2 min

...und gegen das Grundgesetz, verstoßen die hohen Mietpreise und die Preissteigerungen auf dem Immobilienmarkt, meint ein Leser. Andere verteidigen die Grundbesitzer und beschuldigen den Staat der Preistreiberei.

"Protest gegen steigende Mieten" und "Die Stadt als Beute" vom 16. April:

... und gegen das Grundgesetz

Mit welcher Berechtigung erhöht der Eigentümer einer bereits abgeschriebenen Bestandsimmobilie die Miete bis an die Grenze dessen, was der Markt hergibt? Und das ohne eigenes Zutun? Und selbst wenn die Immobilie saniert wurde, wo steht geschrieben, dass allein die Mieter diese Investition in nur fünf bis zehn Jahren bezahlen müssen? Warum kann die Amortisation nicht auf 30 Jahre angelegt und auch vom Eigentümer übernommen werden, dem das dann wertvollere Haus gehört? Was derzeit in deutschen Großstädten auf dem Mietmarkt abläuft, ist aus meiner Sicht oftmals sitten- und grundgesetzwidrig. Wann, wenn nicht hier beim Grundrecht Wohnen, greift der Artikel 14 Abs. 2 des Grundgesetzes mit der Sozialbindung des Eigentums? Zumal die Wertsteigerung der Immobilie fast immer nur die Wertsteigerung des Grundstücks ist. Durch welche Leistung haben die Eigentümer die Mehreinnahmen einer höheren Miete denn "verdient"? Es wird Zeit, dass sich die Politik dem Kernproblem der Mietwohnungsnot, der Grundstücksspekulation, widmet und nicht weiter hilflos an Symptomen herumdoktert. Stefan Flaig, Stuttgart

Der Staat verdient mit

In "Die Stadt als Beute" schreibt Constanze von Bullion von den "Maximalverdienern", die sich die Städte zur Beute machen. Es verwundert mich, dass diese einseitige Sichtweise in den entsprechenden Medien immer wieder betont wird. Ich habe aber noch nicht einmal gelesen, dass der Staat bei jeder neuen Wohnung mit 19 Prozent Mehrwertsteuer und beispielsweise in Berlin mit sechs Prozent Grundsteuer beteiligt ist, ganz abgesehen von den ständig erhöhten Anforderungen für Brandschutz, Dämmung, etc.

Bei jedem Käufer einer Neubauwohnung ist der Staat also mit 25 Prozent beteiligt, das ideologische Augenmerk liegt aber beim bösen Maximalverdiener. Im Übrigen geht das Finanzamt von einer Schenkung aus, wenn die Miete deutlich niedriger ist als die Marktmiete (zumindest bei Angehörigen).

Dass Mieten außerdem von den bösen Kapitalisten versteuert werden müssen, sollte ebenfalls ab und zu erwähnt werden. Da der Staat also sehr gut am Wohnungsbau verdient, könnte er diese Einnahmen dazu verwenden, jenen Wohnungen zur Verfügung zu stellen, die dazu finanziell nicht in der Lage sind, ich denke da insbesondere an die Menschen, die besonders wichtige Aufgaben für unser Gemeinwesen für eine viel zu geringe Entlohnung erfüllen, wie Polizisten oder Krankenschwestern. Peter Jäger, München

Teure Folgen

Schön, ein Wohneigentum zu haben? Wir sind damit gesegnet: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Abwassergebühren nach versiegelter Fläche, Energieeinsparverordnung mit entsprechend teuren Folgen bei Renovierung, Dachsanierung, die fast niemand mehr bezahlen kann, Heizungserneuerung mit massiven Vorschriften. Nicht jeder Rentner kann sich das leisten. Darum sollte sich das Verbändebündnis Wohneigentum mal kümmern! Angelika Grund, Remchingen

Knappes Gut

Bei geringen Mieten neigt der Mieter dazu, viel Fläche zu nutzen, und der Vermieter, Reparaturen zu vermeiden. Je höher die Miete, desto mehr rücken die Leute zusammen, und junge Familien und Hinzuziehende bekommen die Chance, Wohnraum zu mieten; und der Vermieter saniert und baut. Begrenzte Mieten - mittels Mietpreisbremse oder Modernisierungsbeschränkung - verknappen dagegen das Angebot. Vergleich: In der DDR waren die Mieten viel zu gering, sodass Alte oft riesige Wohnungen hatten, während Junge jahrelang auf frei werdende Wohnungen warten mussten; und die Bausubstanz verfiel. Wolfgang Maucksch, Herrieden

© SZ vom 03.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: