Sittenwidriger Niedriglohn: Der ehemalige Besitzer einer Pizzeria wurde verurteilt, weil er seinen Angestellten nur 1,32 Euro Stundenlohn zahlte. Geklagt hatte aber jemand anderes.
Der Stundenlohn von 1,32 Euro hätte gerade für eine Tiefkühlpizza aus dem Discounter gereicht: Wegen Zahlung von sittenwidrigen Dumping-Löhnen hat das Arbeitsgericht Stralsund einen ehemaligen Besitzer einer Pizzeria verurteilt. Der Mann muss der Behörde zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen (Arge) rund 6600 Euro erstatten, weil er einer Kellnerin, zwei Küchenhelfern und zwei Pizzaboten Stundenlöhne von minimal 1,32 Euro zahlte. Damit gab das Gericht einer Klage der Arge zum Teil statt.
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Der Stundenlohn von 1,32 hätte gerade einmal für eine Tiefkühlpizza gereicht. (© Foto: dpa)
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Die Behörde wollte ursprünglich 11.000 Euro von dem früheren Pizzeria-Inhaber einklagen, weil sie den Beschäftigten wegen der niedrigen Löhne zwischen 2007 und 2009 diesen Betrag als Aufstockleistungen zahlen musste. Als bundesweit erste Arge war die Stralsunder Behörde im Februar 2009 vor ein Arbeitsgericht gezogen, um mit dem Argument der Sittenwidrigkeit Lohnnachforderungen einzuklagen.
Für den Chef der Stralsunder Arge, Peter Hüfken, sind Dumping-Löhne wie in jener Pizzeria kein Einzelfall. Neben der Gastronomie gelten das Dienstleistungsgewerbe, aber auch soziale Träger als Schwerpunktbranchen, in denen Arbeitgeber Hartz-IV-Empfänger immer wieder mit Niedriglöhnen abspeisten.
Richtlinien für Sittenwidrigkeit
Drei Verfahren mit fünf Arbeitnehmern wurden inzwischen entschieden - zugunsten der Arge, wie Hüfken sagte. 15 Klagen gegen sechs Arbeitgeber über 44.000 Euro seien noch anhängig. Insgesamt konnte die Arge bisher Nachforderungen von rund 55.000 Euro in 32 Fällen durchsetzen. Viele Arbeitgeber hätten inzwischen schon allein wegen der Androhung einer Klage gezahlt, auch weil sie einen öffentlichkeitswirksamen Prozess vermeiden wollten.
Arbeitsrichter Thies Luther verwies in seiner Urteilsbegründung auf das Bundesarbeitsgericht. Das Gericht hatte im April 2009 in einem Urteil Richtlinien für die Sittenwidrigkeit vorgegeben. Danach sind Löhne sittenwidrig, wenn diese nicht zwei Drittel des in der betreffenden Branche gezahlten Tariflohnes oder des ortsüblichen Lohnes erreichen. In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Tariflohn einer Kellnerin bei 7,08 Euro pro Stunde, der einer Küchenhilfe bei knapp über 5 Euro. Zudem verwies der Richter auf eine "subjektive Seite" der Sittenwidrigkeit, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehe.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz/joku)
Venizelos kritisiert IWF-Chefin
Götz Briefs hat das in den 1920er-Jahren so schön als "Grenzmoral" bezeichnet: In einem wettbewerblichen Wirtschaftssystem gewinnt der, der bis an die Grenze des gerade noch Tolerierten geht. Wer also eine Grenzmoral hat, zwingt die anderen dazu, auch Schufte zu werden.
Das ist das große Problem der Marktwirtschaft, und deshalb braucht es einen starken Staat, der dem Markt Ordnung gibt (Ordoliberalismus) und den sozialen Ausgleich schafft (soziale Marktwirtschaft).
Der Staat hat das in den letzten Jahren aber für nicht mehr nötig oder möglich gehalten, auch weil das Ausmaß der nötigen Umverteilung zu groß geworden ist und andere Länder in einem globalen Wettbewerb es nicht machen. So ist die Grenzmoral von den Volkswirtschaften auf die Weltwirtschaft übertragen worden - und da gibt es keinen Staat, niemanden, der wirklich eine Ordnung herstellt, und keinen sozialen Ausgleich.
Deshalb war die von der deutschen Bundesregierung seit Jahrzehnten betriebene Globalisierung (Freihandel) eine Einseitigkeit. Deren Folgen spüren wir jetzt - und können nur wenig tun. Aber auch das Wenige wird nicht ausreichend gemacht. Und das Paradoxe ist, dass ausgerechnet eine sozialdemokratische Regierung nötige Schranken beseitigt und sozialen Ausgleich verringert hat - im guten oder auch bösen Glauben, damit insgesamt der deutschen Volkswirtschaft zu dienen.
Ergebnisse: Finanzkrise, zusammenbrechende Banken, Armut. Weiteres Ergebnis: Die Sozialdemokraten verlieren alle Wahlen, und die Linkspartei wächst langsam. Weiteres Ergebnis: Die CDU wird sozialer als die SPD, weil sie schneller lernt.
kost reste die am abend übrig sind dazwischen nichts! Ich sehe es schon die zeit des arbeiterstrichs rückt immer näher !
Neben den von mir schon hier angeführten wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen, die nicht ergriffen werden, begegnet man solchen "Unternehmern" am Besten mit einem gesetzlich verordneten flächendeckenden Mindestlohn, der ja nach Arbeitstyp gestaffelt sein kann.
Auch hier verweigert sich die Politik.
Sie verweist zu Ihrer Rechtfertigung auf die Tarifhohheit und hier speziell auf die sogenannten "christlichen" Gewerkschaften, die Tariflöhne unter den Sozialhilferegelsätzen vereinbart haben.
Es ist also zu fragen, welche Mehrheiten in D welche Politik wählen will und ob sie diese dann auch tatsächlich wählt und erhält. Oder - anders herum, wie groß müssen Intellektdefizite sein, damit die jetzige Regierung so weiter machen kann.
Dies wäre dann aber eine Medien- und Bildungsdiskussion.
Wow, was für ein Hammerbetrag.
Warum muss so ein ausbeuterischer Halsabschneider nicht einfach mal 660.000 Euro zahlen? DAS würd vielleicht manche dieser sozialen Schaben davon abhalten, die Notsituation anderer so schamlos auszunutzen.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31940/1.html
Treffend und gut!
Paging