Unis machen Jagd auf korrupte Professoren - doch diese erwarten wohl nur milde Strafen. Auch für die Doktoranden ist der Spott nach ihrer Enttarnung die schlimmste Konsequenz.
Schwindeleien mit Titeln können für den Titelträger unangenehm werden. Die vielen Doctores, die gegen Bares von Konsuln die Titel südamerikanischer Briefkasten-Universitäten verliehen bekamen, wurden in den sechziger Jahren zum Gespött. Aber Doktorfabriken gibt es auch hierzulande und die Enttarnung der Promotionsschwindler im Land der Titelseligkeit hat erst begonnen. Jetzt wurden im bundesweit größten Ermittlungsverfahren zum illegalen Handel mit Doktortiteln die ersten Strafen verhängt. Sie fallen erstaunlich milde aus.
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Was ist ein Doktorhut wert? Die "Kunden" des Promotionsberaters zahlten 20.000 Euro. (© Foto: iStock)
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Ein Hochschullehrer, der gegen Schmiergeld vom "Institut für Wissenschaftsberatung" in Bergisch Gladbach ungeeignete Kandidaten als Doktoranden angenommen hatte, wurde zu einer Bewährungsstrafe unter einem Jahr verurteilt, ein Glück für ihn: Bei einer höheren Strafe hätte er aus dem Staatsdienst ausscheiden müssen. In einem zweiten Fall wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in fünfstelliger Höhe abgeschlossen. Weitere Namen von weit mehr als neunzig Dozenten in Deutschland, die ebenfalls Schmiergeld kassiert haben sollen, stehen auf Listen, die der Kölner Staatsanwaltschaft vorliegen.
75.000 Euro Strafe
Diese ermittelt auch gegen den Gründer des Instituts, das inzwischen geschlossen ist, sowie gegen zwei frühere Geschäftsführer wegen Verdachts der Bestechung. Das Institut soll bis zu 20.000 Euro für die Vermittlung eines Doktorvaters erhalten haben. Ermittlungsverfahren gegen die Doktoranden wurden noch nicht eingeleitet. Bisher konnten die Ermittler die Standardeinlassung der Zahler nicht widerlegen, sie seien davon ausgegangen, dass es sich um eine ganz normale Vermittlung gehandelt habe. "Der Spott nach der Enttarnung wird die Strafe sein", sagt ein Ermittler.
Einer der früheren Geschäftsführer des Instituts war 2008 wegen Bestechung in 61 Fällen vom Landgericht Hildesheim zu dreieinhalb Jahren Haft und 75.000 Euro Strafe verurteilt worden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Mai die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Ein Jura-Professor aus Hannover, der einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht innehatte, bekam drei Jahre Haft.
Von den 61 Kandidaten, die in seinem Fall gezahlt hatten, erwarben am Ende nur vier einen Doktortitel. Die anderen haben ihre Promotionsarbeit nicht beendet oder inzwischen aufgegeben. Die Universität Hannover hatte daraufhin eine Rückrufaktion gestartet und die Doktortitel wieder aberkannt. Unter den Betroffenen befanden sich auch ein Richter und mehrere Rechtsanwälte.
Starke Vorwärtsverteidigung
Etliche Universitäten haben in den vergangenen Tagen mit der internen Aufarbeitung des Falles begonnen. Die Freie Universität Berlin (FU), die ebenso wie andere Hochschulen in Berichten über angeblich korrupte Lehrkräfte genannt worden war, betreibt dabei am stärksten die Vorwärtsverteidigung. Die Hochschule erklärte in einer Stellungnahme, der Staatsanwaltschaft lägen "keine belastbaren Informationen vor über Personal der Freien Universität, das bei der Durchführung von Promotionen rechtswidrige Entscheidungen getroffen haben soll".
Auf der Liste der Geldempfänger stehen aber die Namen von zwei Hochschullehrern, die an der FU tätig waren. Der eine soll in acht Fällen Geld angenommen haben, der zweite in einem Fall. Einen weiteren Kandidaten soll er einem anderen Professor vermittelt haben. Beide Hochschullehrer sollen Aktenzeichen bekommen.
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(SZ vom 27.8.2009//bön)
....... von den jeweiligen Fakultäten vergeben, da es zu einfach wäre, jemand würde sich ein Gebiet aussuchen, auf dem er sich bestens auskennt und das sein Liebingsforschungsgebiet ist.
Nach WPJ sind alle, aber durch die Bank weg alle Akademiker nicht ernstzunehmen und nicht korrekt!
Dem kann ich nur widersprechen!
Onsom:
Sie haben wohl nie die Fachzeitschrift Capital gelesen, dort wurden die Doktor Titel veröffentlicht.
Da waren wohl die schwachsinnigsten Tehmen mit dabei die man dort genüsslich lesen konnte.
Wir mussten nicht nur die Diplom Arbeit erstellen, sondern auch noch zwei Studienarbeiten davon eine "Konstruktiv" im Maschinenbau wenn Ihnen das was sagt.
Auf solche Dr. Oec. kann man wohlweislich verzichten. Das braucht kein Mensch.
"Wie können sie es sich herrausnehmen dies so Pauschal abzu Urteilen."
Höchstwahrscheinlich hat er es nicht geschafft. :-)
@Pinin:
Wie ich unten schon geschrieben habe:
Die allermeisten der Angeschuldigten sind gerade keine verbeamteten Professoren. Sondern Privatdozenten, die sich im Limbus zwischen Habilitation und Professur befinden. Also Leute, die gerade verzweifelt darauf hoffen, endlich einen Beamtenstatus zu erhalten, weil das die einzigste Zukunftsperspektive ist, die ihnen noch bleibt.
Das schlimme an der ganzen Geschichte hier ist, daß es (wie so häufig) wohl den sozial schwächsten an den Kragen gehen wird. Es könnte durchaus sein, daß bei dem einen oder anderen Fall auch ein regulärer Professor seine Finger mit im Spiel hat; daß aber ein Privatdozent als Bauernopfer über die Klinge springen muß.
Wegen vermutlich nicht abgerechneten 30 Cent vernichtet unsere Justiz die Existenz einer Kassiererin, aber bei Bestechlichkeit eines Professor-Beamten im Umfang von x-tausenden Euros darf der Beamtenstatus natürlich nicht angetastet werden.
Hier spielt das vom Gericht angeführte Vertrauensverhältnis offenbar keine Rolle.
Paging