Das deutsche Arbeitsrecht steht auf der Kippe: Die gesetzlichen Kündigungsfristen verstoßen gegen EU-Recht, entschied der Europäische Gerichtshof - und stärkt damit jüngere Arbeitnehmer.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitnehmern in Deutschland gestärkt. Im deutschen Arbeitsrecht müssen demnach die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden. Der EuGH entschied, die bisher geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, verstoße gegen das EU-Recht. Es handele sich um eine verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters. Die höchsten EU- Richter wiesen die deutschen Gerichte an, die fragliche deutsche Regelung in laufenden Prozessen vor Arbeitsgerichten "erforderlichenfalls unangewendet zu lassen".
Die Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht entsprechen nicht dem gültigen EU-Recht. Jetzt müssen sie geändert werden. (© Foto: AP)
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Nur ein Monat Kündigungsfrist
Der Entscheidung (Rechtssache C-555/07) lag die Klage einer Frau zugrunde, die im 18. Lebensjahr von einem Essener Unternehmen angestellt und zehn Jahre später entlassen worden war. Dabei wurde ihr wegen einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren (seit dem 25. Geburtstag) lediglich ein Monat Kündigungsfrist zugestanden. Bei zehn Jahren hätte sie Anspruch auf vier Monate gehabt.
Der EuGH verwies darauf, dass eine auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung nur dann zulässig sei, wenn sie durch ein legitimes Ziel aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung gerechtfertigt sei. Außerdem müssten die Mittel zur Erreichung des Ziels "angemessen und erforderlich" sein. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte als Berufungsinstanz den EuGH gefragt, ob dies im strittigen Verfahren der Fall sein könnte. Die EU-Richter verneinten: Die deutsche Regelung sei "nicht angemessen oder geeignet".
Unabhängig vom Alter
Sie wiesen insbesondere die Argumentation zurück, der Arbeitgeber solle eine "größere personalwirtschaftliche Flexibilität" bekommen, weil jüngeren Arbeitnehmern eine größere berufliche und persönliche Mobilität zugemutet werden könne. Dies sei nicht der Fall, weil die Nichtanrechnung der Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr unabhängig vom Alter bei einer Entlassung gelte.
Das Gericht stellte auch fest, ein Einzelner könne sich vor Gericht nicht direkt auf die EU-Richtlinie zum Verbot der Diskriminierung berufen. Das Diskriminierungsverbot sei jedoch ein "allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts". Das nationale Gericht müsse "die volle Wirksamkeit des Unionsrechts" gewährleisten. Deshalb dürfe es in einem solchen Fall nationales Recht nicht anwenden.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz/joku)
Moderne Verwaltung
Da wurde wohl das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
Wie viel tatsächlich "auf der Kippe" steht, haben wir uns näher angesehen.
suedwatch.de - Der unabhängige Watchblog zur Süddeutschen
Nicht der Kündigungsschutz ist der größte Wettbewerbsnachteil in Deutschland, sondern die Unternehmensleitungen, die immer noch denken, dass sich "Made in Germany" automatisch verkauft und deshalb fast sämtliche Innovationen verpennen.
...und übrigens: Beleidigungen verhelfen einem Argument nicht unbedingt zu mehr Nachdruck.
"ferraristi I.: HoChiMinh: Sie sind doch allgemein bekannt dafür nicht alle Latten am Zaun zu haben!"
Soll ich petzen, wer mein erstes mal.
Eines zeigt das Urteil auf jeden Fall, die deutschen Arbeitsgerichte hatten öfters Urteile gegen Arbeitnehmer gesprochen und eine höhere Distanz die von den Regierungen gewollt ist hat diese Entscheidungen vorerst angemahnt. Mit dieser Regierung besteht sowieso zu befürchten das Arbeitnehmerrechte vom Tisch gefegt werden sollen. Schlimm genug was Schröder mit seinen Mannen veranstaltet hat, für die Union und die FDP war es zumindest ein Sprungbrett. Ich kann nur hoffen das der europäische Gerichtshof sich noch öfter mir nationalen Problemen beschäftigt, die eigenen Gerichte wollen oder können es anscheinend nicht. Warum hier im Forum immer wieder Menschen gegen Arbeitnehmer reden ist mir ein Rätsel, so abgehoben kann nur eine bestimmte Klientel sein.
"Was soll übrigens das vertrauliche Du?"
Woran mag das liegen? Vielleicht geben Sie einfach so vieles von sich, was man eher von Menschen erwartet, bei denen das "Du" ueblich ist.
"Ich glaube nicht, dass ich mit Ihnen die Schulbank gedrückt oder gar mein Studium absolviert habe"
An ein erfolgreich absolviertes Studium lassen solche Kommentare nun wirklich nicht denken:
" Ein Genosse und Bruder Mao's kann natürlich nichts anderes von sich geben als diesen Schwachsinn!"
Paging