Die "Ossi"-Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart klingt wie eine aus dem Kabarett. Warum das Urteil falsch ist.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart ist erstens gut fürs Kabarett, zweitens für eine genauere juristische Betrachtung.
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Klage einer in Ostberlin geborenen Stellenbewerberin zurückgewiesen - Ossi zu sein, sagte das Gericht, sei keine "ethnische Herkunft" im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. (© Foto: dpa)
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Die genauere juristische Betrachtung ist nicht ganz so lustig wie die kabarettistische, aber lohnend. Sie führt zur Erkenntnis, dass das Urteil falsch ist.
Das Arbeitsgericht hat die Klage einer in Ostberlin geborenen Stellenbewerberin zurückgewiesen, die vom Arbeitgeber als "Ossi" abgelehnt worden war. Ossi zu sein, sagte das Gericht, sei keine "ethnische Herkunft" im Sinn des AGG, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Das mag sein. Es gibt aber nicht nur dieses AGG, sondern auch das GG. Und im Grundgesetz steht, in Artikel 3 Absatz 3 über die Gleichheit vor dem Gesetz, dass niemand "wegen seines Geschlechtes, seiner Rasse, seiner Sprache und" - jetzt kommt es - "wegen seiner Heimat und Herkunft" benachteiligt werden darf.
"Ossi" meint ohne Zweifel örtliche Herkunft und Heimat. Es gibt dazu ein kluges Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000. Damals ging es darum, ob Kriegsopfer aus dem Osten billiger entschädigt werden dürfen als die aus dem Westen. Natürlich nicht, sagten die höchsten Richter: Wenn das Bein weg ist, ist das im Osten und Westen gleich schlimm. Die Mehrheit der Richter stützte das auf Absatz 1 des Gleichheitssatzes, drei Richter stützten sich auf Absatz 3, also auf das Verbot der Diskriminierung wegen der "Heimat".
Nun geht es im Ossi-Fall nicht um einen Anspruch gegen den Staat, sondern gegen einen privaten Arbeitgeber. Grundrechte haben aber "Drittwirkung", gelten also nicht nur zwischen Staat und Bürger, sondern strahlen auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander aus. Sogar bis nach Stuttgart.
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(SZ vom 16.04.2010/mel)
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Vielen Dank für Ihren Kommentar (der erste und beste dieser Dikkussion). Dieser bescherte mir einen ca. 3 minütigen Lachanfall von dem ich mich nur schwer erholen konnte. Anschließend wurde mir klar, dass wohl sehr viel Wahrheit darin steckt. Vielen Dank für diese Augenöffnung.
@cj_calva
Sie können sich direkt auch mal menschlich anhören!
Ich habe kein Problem damit, wenn z.B. deutsche Ingenieure lieber in der Schweiz arbeiten - nur .... es gibt auch genügend hochqualifizierte ausländische Wissenschaftler, die eben in Deutschland bleiben wollen - mit ihnen habe ich so gut wie täglich zu tun!
Es geht doch um eine ausgeglichene Meinung.
Und .... Sprachen betreffend: Es gibt Menschen, die überhaupt kein Talent haben, eine Sprache zu lernen, die können auch viele Jahre z.B. in den USA leben und können sich immer noch nicht auf Englisch ausdrücken - weder in Schrift noch Wort. Auch wenn sich jemand noch so sehr bemüht, eine Sprache zu lernen, es klappt eben nicht - wie es auch Menschen gibt, die keinen Zugang zur Mathematik finden, da sie nicht abstrakt denken können. Ich finde, dass man da schon differenzieren muss!
Ich habe den Sachverhalt von der Darstellung in den Nürnberger Nachrichten etwas anders in Erinnerung als hier gestern in SZ (http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/550/508692/text/#readcomment) verkürzt dargestellt und jetzt von herrn Prantl knapp kommentiert.
Die Anklage zielte demnach ausschließlich darauf ab, dass "OSSI" Bezeichnung spezieller "ETHNISCHER" Herkunft sei. Der Anwalt beabsichtigte damit wohl, in Zukunft so die Diskriminierung Ostdeutscher als kollektiv als Ethnie ohne weitere Begründung über den Art. 3(3) GG ahnden zu können. Das wurde der Klägerein insofern nicht gerecht, als "Ossi" eben nicht als Ethnie definierbar ist.
Im Fall dieser eingrenzenden, aber so eben nicht zutreffenden Anklage kann das Gericht, das die Interessen der Klägerin wie der Beklagten zu berücksichtigen hat, meines Wissens nicht einseitig für die Klägerin die Klage umformulieren, um sie z.B. einfach auf "Herkunft" abzustellen. Der Kläger selbst muss dazu eine andere Begründung mit neuer Klage einreichen, was der Intention des Anwalts, s.o., evtl. nicht entspricht und was meines Wissens z.B. bei "Bagatelldelikten" (ist dies wohl nicht) dann u.U. gar nicht mehr möglich ist. Insofern scheint sich der Anwalt mit seiner Begründung verhoben zu haben.
Zusätzliche Details, laut Nürnberger Nachrichten:
Der Auslober hat angeblich
1.KEINE/N der Bewerber/innen eingestellt, weil er sie ALLE für unzureichend qualifiziert hielt. Hat angeblich auf alle abgelehnten Bewerbungen das (-) notiert.
2. "ossi" ANGEBLICH darauf bezogen, dass die Klägerin NUR Referenzen aus DDR-Zeit vorgelegt habe, die - singemäß - der Betrieb für unzureichend hielt oder dem Anforderungsprofil nicht zuordnen konnte oder den Bezug nicht nachvollziehen konnte.
Möglicherweise Schutzbehauptungen, aber auch nicht un-plausibel. Es werden ja allgemein mehrere Kriterien in die Abwägung einbezogen, ganz subjektive oder emotionale dabei, auch andere ebenso unaussprechliche, wie ossi, da braucht man sich nichts vormachen.
Das nur zur Klarstellung - ich habe nichts gegen Ossis.
Das auf die Bewerbung geschriebene Prädikat "ossi" bleibt natürlich eine haltlose, unverschämte Demütigung.
Ich werfe nicht alle in einen Topf, sondern schildere ganz einfach die Realität, warum der eine oder andere Bewerber nicht berücksichtigt wird und habe mal eine konstruktive Kritik angebracht (Sprachen lernen ist ja nicht schwierig, wenn man will).
Ich beschäftige bereits einige Deutsche, die sehr gut englisch können, andere hätte ich gerne beschäftigt (gute Metallurgen) aber wenn ich die zuerst mal ein halbes Jahr nach England schicken muss, damit sie englisch lernen, stelle ich ganz einfach Amerikaner ein, die ich bei einem Rüstungskonzern abgeworben hab.
Und böse gesagt: Wenn ich klug investiere, investiere ich in der Schweiz und schaue mich in Deutschland nach fähigen Leuten um (die Schweiz bildet ja viel zuwenig Ingenieure, aber zuviele Juristen aus). Die Deutschen kommen alle noch so gerne in die Schweiz. Auch das ist ein Fakt. Und wenn Sie ihn noch so ungerne haben.
@cj_calva
Herzlichen Glückwunsch, dass Sie so ein weitsichtiger Unternehmer sind, der alles, einfach alles perfekt beherrscht.
Insbesondere beherrschen Sie es vorzüglich, immer wieder alle Deutsche in einen Topf zu werfen - dieses Mal unterstellen sie ihnen, dass sie ALLE nicht einmal Fremdsprachen beherrschen!
Ein Glück, dass wir nicht von Ihrer Begutachtung und Bewertung abhängig sind!
Weiterhin viel Erfolg! Ich hoffe sehr für Sie, dass Sie nicht in Deutschland leben müssen! Ironie!
Paging