Eine schwerbehinderte Putzfrau nahm Pfandflaschen aus dem Müll - und wurde deswegen entlassen. Der Fall geht jetzt vor Gericht.
Andere Leute hatten die Flaschen weggeworfen, sie wollte sich ein paar Cent Pfand abholen. Weil eine schwerbehinderte Putzfrau weggeworfene Pfandflaschen aus Abfalleimern mitgenommen hat, wurde ihr wegen Diebstahls gekündigt.
Eine schwerbehinderte Putzfrau wurde entlassen, weil sie Pfandflaschen aus dem Müll mit nach Hause nahm. (© Foto: AP)
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Am Mittwoch kommender Woche will das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein diesen Fall in einer Berufungsverhandlung erneut entscheiden. Die Frau, die seit mehr als 20 Jahren als Reinigungskraft in dem Betrieb gearbeitet hat, hatte bereits vor dem Arbeitsgericht Lübeck erfolgreich gegen die Kündigung geklagt.
Betrieb legt Berufung ein
Der Betrieb legte jedoch Berufung ein (Aktenzeichen 3 Sa 441/09), weil laut Arbeitsvertrag keine Gegenstände aus Objekten mitgenommen werden dürfen.
Erst vor wenigen Tagen wurde der Fall eines Müllmanns vor Gericht verhandelt. Der Mann wurde fristlos entlassen, weil er ein ausrangiertes Kinderbett mit nach Hause genommen hatte.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz)
Das LAG wird das Urteil des Arbeitsgerichtes bestätigen:
Die Kündigung ist unwirksam!
Halte die Kündigung in diesem Fall auch für mehr als übertrieben, da die Flasche ja aus dem Müll war .
Wenn eine Kassiererin 50 Cent aus der Kasse nimmt, kann ich eine Kündigung aber durchaus verstehen.
Ich würde es auch nicht akzeptieren, wenn jemand aus meinem Geldbeutel 50Cent nehmen würde ohne vorher zu fragen.
Man sollte das Gesetz, dass solche Kündigungen ermöglicht so umschreiben, dass nur noch in Fällen, in dem man 1. ein generelles, andauerndes Fehlverhalten unterstellen kann, das 2. geeignet sein muss, über längere Dauer und womöglich Übergreifen auf andere Mitarbeiter, der Firma einen signifikanten Schaden einzutragen.
Wenn also eine Kassiererin erwischt wird, wie sie sich 50 Cent für ein Brötchen aus der Kasse nimmt und man für solches Verhalten schon zuvor Verdachtsmomente hatte, also davon ausgehen kann, dass es wieder passiert, wäre eine Kündigung ja noch zu verstehen, wobei ich es selbst hier noch bei einer Abmahnung belassen würde.
Ist aber nach Art der Tat weder zu erwarten, dass bei vermehrter und wiederholter Handlung dem Arbeitgeber kein Schaden entsteht, dann muss eine Kündigung aus diesem Grund ausgeschlossen sein!
Ansonsten wird man als AG immer auf unliebsame, schwer kündbare MA besonders achten, bis sie eben einen solchen Bagatellverstoß begehen.
Wie kann man denn fürs Klauen von Müll bestraft werden? Völlig absurd!!! Wem gehört denn der Müll? Derjenige, der es wegschmiss, hat sich doch seines vorherigen Besitzes entledigt. Ein Vater, der ein Bett aus dem Müll holt, hat sicherlich nicht genügend Geld, seinem Kind ein Neues zu kaufen. Ihn dafür zu bestrafen ist meiner Meinung nach einfach nur noch krank.
Wer Dinge aus dem Müll entfernt, und sie "ordnungsgemäß weiter=
verwendet" - auf den Sperrmüll gelegtes Bett oder Pfandflasche
zum Pfandautomaten - kann niemals einen Diebstahl begehen,
denn er verringert ja die "Müllmenge" und verschafft dadurch dem
angeblich Geschädigten sogar Vorteile, also daß es deswegen
zu keiner Kündifung oder auch nur Abmahnung kommen darf ist
einfach nicht erörterungswürdig, weil völlig klar!
Paging