Andere Leute hatten die Flaschen weggeworfen, sie wollte sich ein paar Cent Pfand abholen. Weil eine schwerbehinderte Putzfrau weggeworfene Pfandflaschen aus Abfalleimern mitgenommen hat, wurde ihr wegen Diebstahls gekündigt.
Am Mittwoch kommender Woche will das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein diesen Fall in einer Berufungsverhandlung erneut entscheiden. Die Frau, die seit mehr als 20 Jahren als Reinigungskraft in dem Betrieb gearbeitet hat, hatte bereits vor dem Arbeitsgericht Lübeck erfolgreich gegen die Kündigung geklagt.
Betrieb legt Berufung ein
Der Betrieb legte jedoch Berufung ein (Aktenzeichen 3 Sa 441/09), weil laut Arbeitsvertrag keine Gegenstände aus Objekten mitgenommen werden dürfen.
Erst vor wenigen Tagen wurde der Fall eines Müllmanns vor Gericht verhandelt. Der Mann wurde fristlos entlassen, weil er ein ausrangiertes Kinderbett mit nach Hause genommen hatte.