Klage in NRW:900.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing

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Man habe ihre Ehre und Würde "mit Füßen getreten". Mit diesen Worten beschreibt eine Angestellte der Stadt Solingen, was ihr tagtäglich über mehrere Jahre hinweg auf ihrer Arbeitsstelle widerfahren sein soll. Dafür fordert die Frau nun Schmerzensgeld von fast einer Million Euro.

Jugendliche, die sich aus Verzweiflung über Nachstellungen im Netz das Leben nehmen. Arbeitnehmer, die den täglichen Psychoterror im Büro nicht mehr aushalten und einen Zusammenbruch erleiden. Auch wenn die Justiz noch nach einem Rahmen sucht, um Mobbing zu verfolgen und zu ahnden: Die gesellschaftliche Brisanz des Themas ist unbestritten. Und auch, dass die Opfer entschädigt werden sollten, würde wohl niemand anzweifeln.

Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen sorgt nun jedoch mit ihrer Schmerzensgeld-Forderung für Aufsehen: Die bei der Stadt Solingen beschäftigte Rechnungsprüferin verlangt 900.000 Euro für im Job erlittenes Seelenleid.

Der Vorsitzende Richter beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf zeigte sich am Dienstag skeptisch, ob die von der Klägerin aufgeführten Fälle tatsächlich den Tatbestand systematischen Mobbings erfüllten. Zudem müsse auch das Verhalten der Klägerin berücksichtigt werden. Ihr Anwalt Michael Hiesgen verwies dagegen auf "die Vielzahl kleiner Nadelstiche", die ein deutliches Gesamtbild ergäben.

Jahrelange Schikane

"Man hat meine Ehre und meine Würde mit Füßen getreten", sagte die 53-Jährige Diplom-Ökonomin. Jahrelang sei sie schikaniert und ihr sogar zu Unrecht fristlos gekündigt worden. Als sie nach gewonnenem Prozess in ihr Büro zurückkehren wollte, habe man sie mit einem Sonderprüfauftrag, für den sie nicht ausgebildet sei, in ein neun Kilometer entferntes städtisches Klinikum "entsorgt". Eine Schulung habe die Stadt nicht zahlen wollen.

Ihr Anwalt berief sich bei der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Danach seien bislang zugesprochene Summen zu gering und müssten erhöht werden, um abschreckende Wirkung zu entfalten.

Für den Vorsitzenden Richter in dem Fall ist die Klägerin aber übers Ziel hinausgeschossen. Die geforderten fast 900.000 Euro seien schon eine "extreme Größenordnung", sagte er.

© Süddeutsche.de/dpa/jobr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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