Pflege:Verfassungsklage gegen Pflegenotstand scheitert

Eine Gruppe von Senioren hatte in Karlsruhe wegen fürchterlicher Zustände in deutschen Pflegeheimen geklagt. Vergeblich.

Eine Verfassungsklage gegen die Zustände in deutschen Pflegeheimen ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde von sechs Klägern, die befürchten, in absehbarer Zeit selbst ins Heim zu müssen, nicht zur Entscheidung an, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Sie wollten feststellen lassen, dass Heimbewohner nicht ausreichend in ihren Grundrechten geschützt seien, und den Staat zu Abhilfe verpflichten lassen. Aus Sicht der Karlsruher Richter machten sie aber nicht deutlich genug, wo diese Missstände liegen und was der Staat dagegen tun könnte. (BvR 2980/14)

Der Sozialverband VdK hatte die Klage unterstützt, die im November 2014 eingereicht wurde. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher prangerte damals "offenkundige Missstände" an wie "Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente". Schuld daran seien aber nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssten. Zeitdruck und Arbeitsbelastung seien hoch, die Vergütung viel zu niedrig.

Die Verfassungsrichter betonen in ihrem Beschluss vom 11. Januar, die Kläger hätten nicht ausgeführt, "unter welchen Gesichtspunkten die bestehenden landes- und bundesrechtlichen Regelungen zur Qualitätssicherung evident unzureichend sein sollten". Außerdem sei nicht ersichtlich, dass sie "selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten verletzt" seien.

Ulrike Mascher bedauerte die Entscheidung. Die Mängel und der Notstand in den Pflegeheimen seien "evident und hinreichend" belegt. Der VdK weise ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung der Karlsruher Richter "kein Freibrief für die Bundesregierung" sein dürfe, dieses Thema ad acta zu legen.

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