Von Guido Bohsem

Es ist unabwendbar - die ersten Krankenkassen erheben bald Zusatzbeiträge. Betroffene Versicherte können sich aber wehren, indem Sie die Kasse wechseln. Was es dabei zu beachten gibt.

Um ihr hohes Defizit auszugleichen, haben die ersten gesetzlichen Krankenkassen angekündigt, Zusatzbeiträge zu erheben. In der Regel werden sie pro Monat acht Euro zusätzlich verlangen.

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Welche Krankenkassen eine Beitragserhöhung angekündigt haben, sehen Sie in der Grafik. Für die Großversion klicken. (© Foto: Krankenkassen, SZ-Grafik: Harmann, Foto: ddp, Quelle: ddp, SZ-Recherche)

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In der ersten Welle kommt die höhere Belastung auf etwa zehn der rund 50 Millionen Kassenmitglieder zu. Die meisten der etwa 170 Krankenkassen halten sich noch zurück. Voraussichtlich werden viele folgen, aber längst nicht alle.

Wie erfährt man, ob eine Kasse Zusatzbeiträge erheben wird?

Die Versicherer sind dazu verpflichtet, ihre Mitglieder anzuschreiben und sie auf die Beitragserhöhung hinzuweisen.

Kann man sich gegen die neuen Zusatzbeiträge wehren?

Wenn eine Kasse ihre Beiträge anhebt oder Prämienzahlungen senkt, die sie ausschüttet, erhalten die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Sie können binnen zwei Monaten die Kasse wechseln, auch wenn sie noch nicht die Mindestmitgliedsdauer von 18 Monaten erreicht haben. Eine Ausnahme besteht für Mitglieder, die einen Wahltarif abgeschlossen haben. Hier gilt die dreijährige Kündigungsfrist auch für den Fall, dass die Kasse einen Zusatzbeitrag verlangt.

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