Die Europa-Richter haben recht: Nach Geschlecht bemessene Versicherungstarife sind von gestern. Auf dem Weg zur Gleichberechtigung lassen sie sich auch von einer starken Lobby nicht aufhalten.
An diesem Dienstag hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, das Geschichte schreiben wird. Die höchsten EU-Richter entschieden, dass unterschiedliche Versicherungstarife für Männer und Frauen eine Diskriminierung darstellen. Bis 2012 müssen diese Tarife verschwinden. Damit beendet das Luxemburger Gericht eine bei Versicherern jahrzehntelange Praxis. Doch so sehr die Branche jetzt aufbegehrt: Das Urteil ist richtig - und nicht weniger als ein Meilenstein auf Europas Weg zu einer modernen, gleichberechtigten Gesellschaft.
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Bislang sind unterschiedliche Tarife bei Versicherern absolut üblich. So zahlen Männer bei Autoversicherungen mehr als Frauen, weil sie statistisch belegt häufiger Unfälle bauen. Auch Risikolebensversicherungen sind für Männer teurer, weil bei Frauen das Risiko des vorzeitigen Todes geringer ist. Um deutlich mehr Geld aber geht es bei Renten- und Krankenversicherungen. Dort jedoch sind es die Frauen, die höhere Beiträge zahlen, und zwar beachtlich höhere - aus dem einfachen Grund, weil sie, wiederum statistisch belegt, einige Jahre länger leben. Das angesparte Geld muss also für einen längeren Zeitraum reichen.
Wenn es bislang jemand wagte, diese Praxis als Diskriminierung zu bezeichnen, wiesen die Konzerne das empört zurück. Die unterschiedlichen Tarife hätten nichts mit bösem Willen zu tun, sondern seien allein Folge unterschiedlich hoher Risiken, sagten sie. Und beim ersten Hinhören leuchtet die Argumentation auch völlig ein. Als die EU-Kommission sich 2003 daran machte, Europas Wirtschaft die Gleichbehandlung von Männern und Frauen vorzuschreiben, hat sie wegen eben dieser Argumente eigens eine Ausnahme für die Versicherer in die Richtlinie mit aufgenommen.
Anders als die Politiker damals ließ sich der EuGH jedoch nicht beeindrucken. In dem gerade mal achtseitigen Urteil verzichtete das Gericht komplett darauf, sich mit den Einwänden der Branche auseinanderzusetzen. Stattdessen stellten die Richter unmissverständlich klar: In einer Gesellschaft, zu deren Grundüberzeugungen die Gleichberechtigung von Mann und Frau zählt, kann nichts, auch nicht die beste betriebswirtschaftliche Argumentation, eine dauerhafte Benachteiligung rechtfertigen. Punkt.
Wenn die Versicherer nun behaupten, damit werde ihnen eine verantwortungsvolle Kalkulation von Risiken unmöglich gemacht, so ist das Unsinn. Sie dürfen auch weiter unterschiedliche Tarife anbieten, die etwa an den Beruf oder persönliche Gewohnheiten anknüpfen - aber eben nicht an das Geschlecht. Das wird sogar zu verlässlicheren Ergebnissen führen, denn die Differenzierung nach dem Geschlecht war willkürlich und ohne jede solide Grundlage. Oder wer will ernsthaft behaupten, ein dicke, rauchende Frau mit einem stressigen Beruf habe eine längere Lebenserwartung als ein schlanker, sportlicher Sachbearbeiter? Trotzdem bekommt er derzeit aus seiner privaten oder betrieblichen Rente im Alter schnell 2000 Euro jährlich mehr ausbezahlt - und kann damit pro Jahr mindestens einmal häufiger in Urlaub fahren als die Frau. Mit verantwortungsvoller Kalkulation hat das nichts zu tun. Die Versicherer behaupten zudem, die Beiträge würden jetzt für alle teurer. Das haben sie auch schon gesagt, als die sogenannten Unisex-Tarife bei der Riester-Rente Pflicht wurden. Damals erwies sich das als plumper Bluff, und genauso wird es diesmal sein.
Der Aufschrei der Versicherer zeigt nur, wie sehr das Urteil die Branche, die doch sonst immer Gehör in der Politik gefunden hat, erschüttert. Diesmal aber führt kein Weg dran vorbei: Die Konzerne werden komplett neu kalkulieren und das Vertragswerk überarbeiten müssen. Denn die Richter haben eines klar signalisiert: Sie wollen die Gleichberechtigung von Mann und Frau - und lassen sich auf dem Weg dahin auch von einer noch so starken Lobby nicht aufhalten.
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(SZ vom 02.03.2011/wolf/pak)
Verkehrssünderdatei in Flensburg
Dies ist erneut ein Beispiel dafür wie EU-Kommissarin Reding Menschen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Getrennte Versicherungsbeiträge für Männer und Frauen sind gerecht, wenn die Kriterien für die Berechnung für Männer und Frauen die gleichen sind. Der Trugschluss von Frau Reding liegt darin, dass sie (wie übrigens bei vielen anderen Entscheidungen auch) immer nur selektiv einen Aspekt betrachtet. Ob Versicherungstarife für Männer und Frauen gerecht sind zeigt sich nicht nur auf der Beitragsseite sondern auch auf der Leistungsseite. Gleichberechtigung bedeutet, dass sowohl BEITRÄGE als auch LEISTUNGEN gerecht verteilt werden. Hier liegt das Problem: Frauen leben länger, das heißt sie erhalten bei einer Rentenversicherung mehr Leistungen. Diese Ungerechtigkeit lässt sich nur durch unterschiedliche Beiträge ausgleichen. Gleiche Beiträge bedeuten also eine Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund des Geschlechts. Bei der Rentenversicherung werden damit also erneut Männer benachteiligt. Frau Reding hat sich schon in vielen Dingen als ausgesprochene Männerhasserin erwiesen. Frau Reding ist eine radikale Feministin (nicht jemand, die sich um Gleichberechtigung bemüht). Frau Reding ist die größte Gefahr für die Gleichberechtigung, die Europa je gesehen hat!
Der Skandal ist aber noch viel größer. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs beruften sich bei ihrer Entscheidung NICHT auf GESETZE, NICHT auf EU-VERTRÄGE, NICHT auf INTERNATIONALE VERTRÄGE, NICHT auf die MENSCHENRECHTE, NICHT auf MORALISCHE PRINZIPIEN, NICHT auf ein ABWÄGEN VON ARGUMENTEN sondern auf die Zielvorgaben der Europäischen Union, die nach ihrem Ermessen von den EU-Kommissaren (insbesondere EU-Kommissarin Reding) bestimmt werden. Das heißt, der Europäische Gerichtshof entschied nicht unabhängig von sondern auf Weisung der Exekutive (EU-Kommission). Damit werden zwei entscheidende Säulen moderner (und auch antiker) Demokratien verletzt: Erstens ist die europäische Exekutive (EU-Kommission) nicht vom Volk gewählt. Ihr fehlt eine demokratische Legitimation. Zweitens, wenn der Europäische Gerichtshof auf Weisung dieser Exekutive handelt, dann ist die Gewaltenteilung faktisch aufgehoben. Beides, die demokratische Legitimation der Exekutive und die Gewaltenteilung, sind wesentliche Elemente einer Demokratie. Die EU hat durch diese Entscheidung gezeigt, dass sie keine Demokratie ist - und auch nicht versucht eine zu werden.
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Können Sie nicht nachvollziehen, dass es ein Unterschied ist, ob man Kriterien heranzieht, die der Mensch - mehr oder weniger - beeinflussen kann (Wohnort, Einkommen, Beruf, BMI, usw.) oder ob man Kriterien heranzieht, die der Mensch nicht beeinflussen kann. Keiner wird gefragt, ob er männlich oder weiblich geboren werden will.
Ich kann Ihre Argumentation nicht wirklich nachvollziehen. Der Vorteil, den eine Frau durch das Urteil des EuGH in der PKV hat, wird durch den Mehrbeitrag zur Kapital-Lebensversicherung aufgehoben. Genauso durch den Mehrbeitrag in der Kfz-Versicherung. Bislang wird belohnt, dass statistisch gesehen junge Frauen weniger Unfälle bauen, als junge Männer.
Ich muss mich hier der Argumentation der anderen anschließen: Die vermeindliche Diskriminierung hört nicht beim Geschlecht auf: Es wäre hier u.a. noch das Alter, der Beruf, der Wohnort, das Einkommen, der persönliche Besitz (z.B. Eigenheim) heranzuziehen. Auch in diesen Punkten könnte man eine Diskriminierung sehen!
Glauben Sie mir, die bisherige Tarifgestaltung der Versicherer basiert nicht auf "Glaskugeln". Um für ein immaterielles Produkt einen Preis zu finden, muss man eben persönliche Merkmale messen und auswerten.
Ich freue mich schon auf den Mofa-Corsa-Sattelschlepper-Kraftomnibus-Einheitstarif!!! :-) Wird lustig
Frau Kuhr hat keine Ahnung von Statistik und der Arbeit von Versicherungsmathematikern.
Sie schreibt "...die Differenzierung nach dem Geschlecht war willkürlich und ohne jede solide Grundlage." Es ist statistisch erwiesen, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer. Will sie das hier allen Ernstes anzweifeln?
Der folgende Satz zeigt endgültig, dass sie Null Ahnung hat, wovon sie schreibt: "Oder wer will ernsthaft behaupten, ein dicke, rauchende Frau mit einem stressigen Beruf habe eine längere Lebenserwartung als ein schlanker, sportlicher Sachbearbeiter?"
1. Hätte sie sich mal die Mühe gemacht, ein bisschen zu recherchieren, dann wüsste sie dass Body Mass Index, Raucherstatus und Beruf bei den meisten Risikolebensversicherungen neben dem Geschlecht bereits zu den Kriterien zählen, die den Preis beeinflussen. Eine dicke, rauchende Frau mit stressigem Beruf zahlt wahrscheinlich mehr als ein schlanker sportlicher Sachbearbeiter gleichen Alters.
2. Man kann statistische Aussagen nicht mit Einzelfällen widerlegen. Es ist mittlerweile statistische Erkenntnis, dass Raucher eine niedrigere Lebenserwartung haben als Nichtraucher. Die Tatsache, dass Helmut Schmidt über 90, Kettenraucher und kerngesund ist, stellt dazu keinen Widerspruch dar.
Außerdem, wenn der EuGH jetzt festgestellt hat, dass unterschiedliche Tarife für Frauen und Männer eine Diskriminierung darstellen, gilt das dann nicht für andere Risikokriterien genauso? Wenn der BMI in die Kalkulation der Prämien einfließt, ist das dann nicht eine Diskriminierung von Dicken? Was ist mit dem Alter als Kriterium? usw.
Und man muss auch nicht beim Versicherungsgewerbe Halt machen: Frauen zahlen meist mehr für's Haare schneiden als Männer. Das ist doch auch Diskriminierung, oder?
Es gibt noch so viel zu tun für das EuGH!
Zitat: "Ich würde sowieso für einen von der Jahreskilometerleistung abhängigen Tarif stimmen, aber das ist wg. Datenschutz und dem Schutz der Privatspäre undenkbar."
Undenkbar ? Das gibt es doch längst !
Paging