Versicherungs-Provisionen:Bei Abschluss Geld zurück

Bis zu 2000 Euro verspricht die Homepage Cashback-Makler, wenn eine Versicherung über das Portal abgeschlossen wird. Der Trick: Versicherungsmakler Sebastian Lengler gibt einen Großteil seiner Provision an die Kunden weiter. Der Rest der Branche schäumt - und auch rechtlich gibt es einen kleinen Haken.

Von Friederike Krieger, Köln

Bei der Werbung für sein Unternehmen trägt Sebastian Legler gern dick auf: Der 30-jährige Gründer und Geschäftsführer von "Cashback-Makler" verschickt Spielgeldbündel mit 100-Euro-Scheinen. "So viel und mehr gibt's jetzt beim Abschluss einer Versicherung zurück", lautet das aufgedruckte Versprechen.

Der Cashback-Makler verspricht Kunden bis zu 2000 Euro, wenn sie über die Internetseite des Vermittlers eine Versicherung abschließen. Möglich ist das, indem das Unternehmen den Kunden die Provisionen, die es von den Versicherern erhält, zu einem Großteil zurückerstattet. Damit bewegt sich der Cashback-Makler in einer rechtlichen Grauzone - und zieht den Zorn der Branche auf sich.

Was viele Kunden oft nicht wissen: Beratungsgespräche bei Vermittlern sind nie kostenlos. Bezahlt werden Vertreter, aber auch Makler über Provisionen, die der Versicherer aus den Beiträgen des Kunden entnimmt. Bei Sachversicherungen wie Haftpflicht- oder Kfz-Policen sind das meist nicht mehr als 100 Euro, bei lange laufenden Lebensversicherungen können das aber auch mehrere Tausend Euro sein.

Die Provisionen werden zusammen mit anderen Vertriebs- und Verwaltungskosten in den ersten fünf Jahren aus den Policen entnommen - und können die Sparbeiträge empfindlich schmälern. Diese Erfahrung hatte auch Makler Legler nach dem Abschluss eines Altersvorsorgevertrags gemacht. "Als ich am Jahresende auf den Bescheid meiner Riester-Rente geschaut habe, bekam ich einen Riesenschock", sagt Legler. Nur ein Bruchteil seiner Einzahlungen sei dem Vertrag gutgeschrieben worden, einen großen Teil hatten die Kosten aufgefressen.

Nach seinem Studium arbeitete er vier Jahre für die Managementberatung Oliver Wyman mit Schwerpunkt Versicherungsunternehmen. "Dabei habe ich viel über die Incentivierung des Vertriebs gelernt und war entsetzt, wie viel Geld da reingesteckt wird", erklärt Legler. "Da habe ich angefangen, mich zu fragen, ob es nicht auch anders geht."

Im Jahr 2011 tritt er ein MBA-Studium an der Harvard Business School in Boston an. Gleichzeitig beginnt er an der Internetseite "Cashback-Makler" zu feilen, legt nebenbei die nötige Prüfung zum Versicherungsmakler ab und lässt sein Unternehmen registrieren. Seit Anfang Mai 2013 ist die Homepage "Cashback-Makler.de" online.

Wir zahlen in der Regel mindestens 90 Prozent der Provisionen zurück"

Kunden können auf der Homepage Angebote zu verschiedenen Policen von der Hausrat- bis zur Rentenversicherung anfordern. Das Unternehmen sucht einen passenden Vertrag heraus und mailt die Vertragsunterlagen inklusive Angaben zur Höhe der Rückerstattung an die Kunden. Nach Abschluss der Police erhalten diese die Rückerstattung.

"Wir zahlen in der Regel mindestens 90 Prozent der Provisionen zurück und behalten maximal 150 Euro selbst, um unsere Kosten zu decken", erklärt Legler. Da der Cashback-Makler die Policen nur über das Internet vermittelt und Kunden nicht individuell berät, seien die viel geringer als bei herkömmlichen Maklern. "Bei einigen Sachversicherungen wie Haftpflichtpolicen, die ohnehin nur zehn Euro Provision bringen, zahlen wir die Provision komplett an die Kunden aus", erklärt Legler.

Das Geld gibt es in der Regel, sobald der Cashback-Makler es selbst vom Versicherer erhalten hat, meist im ersten Jahr nach Versicherungsabschluss. Bei einigen Verträgen wie privaten Rentenversicherungen, bei denen besonders hohe Provisionen fällig werden, zahlt der Vermittler das Geld über fünf Jahre verteilt an den Kunden zurück. "Wir wollen vermeiden, dass einige Leute ein Geschäft daraus machen, Policen zu kaufen, die Provision zu kassieren und den Vertrag gleich wieder zu kündigen", erklärt er. Storniert der Kunde in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, muss der Makler einen Teil der Provisionen wieder an den Versicherer zurückzahlen. Provisionen fließen dann keine mehr an den Kunden.

Das Geschäftsmodell des Cashback-Maklers hat allerdings einen Schönheitsfehler. Es steht rechtlich auf wackeligem Fundament. Seit 1923 gilt in Deutschland das Provisionsabgabeverbot, das Vermittlern untersagt, ihre Vergütung an Kunden weiterzugeben. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Derzeit läuft eine Überprüfung des Provisionsabgabeverbots

Das Verbot steht allerdings unter Beschuss. Ende 2011 gab das Verwaltungsgericht Frankfurt einer Klage des Fonds- und Versicherungsvermittlers AVL gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) statt (Az 9 K 105/11.F). Die Behörde hatte den Unternehmen verbieten wollen, Provisionen an die Kunden weiterzugeben. Da die Bafin ihre Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zurückzog, wurde das Urteil rechtskräftig.

"Das Urteil entfaltet nur Rechtswirkung zwischen den am Prozess beteiligten Parteien", sagt Bafin-Sprecherin Kathi Schulten. "Das Provisionsabgabeverbot ist damit nicht per se aufgehoben." Faktisch könne sich die Aufsicht aber nicht auf das Verbot berufen. "Sollten wir wieder einen Verwaltungsakt dazu erlassen, wird dieser bei einer nachfolgenden Klage erneut vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt landen", sagt Schulten. Und das würde in dem Fall des Cashback-Maklers wohl nicht anders entscheiden wie bei AVL.

Derzeit laufe eine grundsätzliche Überprüfung des Verbots, so die Bafin-Sprecherin. "Bis zum Abschluss wird es keine Verfahren wegen Verstößen gegen das Provisionsabgabeverbot geben." Eine abschließende Entscheidung über das Verbot sei noch nicht getroffen worden. Einerseits gebe es keine zwingenden Gründe, die Normen aufzuheben. "Sollte sie weiter Bestand haben, müsste sie, auch unter Berücksichtigung des Urteils des VG Frankfurt, modifiziert werden", sagt Schulten. "Alternativ dazu käme in Betracht, die Normen vollständig oder teilweise aufzuheben."

Darauf baut auch Legler. "Wir bewegen uns momentan in einer rechtlichen Grauzone", räumt er ein. Er ist optimistisch: Das Provisionsabgabeverbot wird über kurz oder lang fallen, auch auf Druck der EU.

"Das ist Schmuddeldreck unterster Schublade", empört sich die Branche

Freunde macht sich Legler mit seinem Geschäftsmodell in der Branche jedenfalls nicht. Viele beschwören den Untergang des Berufsstands, sollte das Provisionsabgabeverbot fallen. Sie fürchten, dass die Kunden dann um die Provision feilschen. Entsprechend verschnupft war die Reaktion auf den Cashback-Makler, der offensiv mit dieser Möglichkeit wirbt. "Das Portal war keine zehn Stunden online, als die ersten bösen Mails von Vermittlern kamen", erzählt Legler.

Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), bezeichnet das Portal als "widerlich". "Nur weil momentan Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot nicht sanktioniert werden, heißt das nicht, dass solch ein Angebot erlaubt ist", sagt er. Der BVK überlegt, ob er juristisch dagegen vorgehen soll.

Aus seiner Sicht gehe es beim CashbackMakler nicht in erster Linie um die Vermittlung von Versicherungsschutz. Stattdessen appelliere das Portal mit reißerischer Werbung an die Gier der Menschen, sich Geld für die Urlaubskasse zu verdienen. Beratung spiele hier gar keine Rolle. Sie werde auf der Homepage als unnützer Firlefanz abgetan. "Das ist Schmuddeldreck unterster Schublade", sagt Heinz empört.

Er glaubt allerdings nicht, dass sich das Konzept durchsetzen wird. "Der Anbieter wird keine drei Jahre bestehen", prophezeit Heinz. Die Kunden werden sich seiner Einschätzung nach enttäuscht abwenden, wenn sie realisieren, dass es fünf Jahre dauert, bis alle Provisionen an sie zurückfließen. "Der Cashback-Makler weckt Erwartungen, die er nicht befriedigen kann", sagt Heinz.

Momentan ist die Resonanz bei der Kundschaft allerdings gut. In den ersten Wochen hätten bereits mehrere Hundert Internetnutzer Angebote angefordert, sagt Legler. "Bis zum Jahresende halte ich mehrere Tausend Kunden für realistisch", sagt er. Legler ist inzwischen zurück aus den USA und widmet sich dem Cashback-Makler in Vollzeit.

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