Straßenausbaubeiträge:Immer wieder Ärger mit den Gemeinden

Ein Landwirt wird für den Ausbau einer öffentlichen Straße mit 189 000 Euro zur Kasse gebeten. Das heizt die Diskussion an über die Frage, wer eigentlich für die Infrastruktur zahlen soll.

Die rekordverdächtige Höhe eines Straßenausbaubeitrags für einen Landwirt aus dem Kreis Plön in Schleswig-Holstein sorgt für Diskussionen. "Der Fall des Landwirts bei Lütjenburg, der für den Ausbau einer öffentlichen Straße mit 189 000 Euro zur Kasse gebeten wird, zeigt besonders deutlich, welche Ungerechtigkeit mit der Erhebung der Straßenausbaubeiträge oft einhergeht", sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Stephan Holowaty. Straßenausbaubeiträge seien für viele Menschen existenzgefährdend. Obwohl eine gute Infrastruktur allen nutze, werde ein Großteil der finanziellen Last bei Einzelnen abgeladen. Ein Sprecher des Innenministeriums in Kiel sagte, "aus unserer Sicht ist die Frage, ob und in welchem Umfang Straßenbaubeiträge erhoben werden, Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung". Die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP will es Städten und Gemeinden künftig wieder selbst überlassen, ob sie solche Beiträge von Anwohnern erheben.

Grundstückseigentümer sollten Beitragsbescheide zum Straßenausbau genau prüfen, empfiehlt der Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Denn die Bescheide seien oft fehlerhaft. Fragen seien hier etwa: Wurde der umlagefähige Anteil an den Gesamtkosten korrekt ausgerechnet und auf die anliegenden Grundstücke aufgeschlüsselt? Hat die Kommune für das eigene Grundstück den richtigen Nutzungsfaktor angewendet? Geht es um einen "Erschließungsbeitrag? Der darf nur erhoben werden, wenn eine Straße neu gebaut wurde. Eventuell hat die Kommune vor der Erneuerung der Straße bei der Instandhaltung geschlampt - wichtig vor Gericht. Es schadet also nicht, wenn Eigentümer Fotos von Schlaglöchern und Rissen machen.

Zweifelt man einen Bescheid an, sollte man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ansonsten gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages. Um Säumnisgebühren und Zinsen zu vermeiden, sollte man den geforderten Beitrag nach einem Widerspruch zunächst zahlen, rät der Verband. Werde der abgelehnt, bleibe ein Monat Zeit für eine Klage beim Verwaltungsgericht. Dem Verband zufolge müssen in 13 Bundesländern Eigentümer die Beiträge für den Straßenausbau bezahlen. Ausnahmen sind Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg.

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