Stichwort:Vorsorgevollmacht

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Wichtige Dokumente - und doch beschäftigen sich die wenigsten Menschen gern damit. (Foto: Roland Weihrauch/dpa)

Wer für Notfälle gerüstet sein will, sollte einer Vertrauens­person eine Vollmacht erteilen. Wie das geht und was es kostet, erfährt man zum Beispiel bei einem Notar.

Von Andrea Nasemann

Es kann schnell geschehen, dass man durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Situation gerät, dass man wichtige Fragen nicht mehr selbst regeln kann. Um dafür Vorsorge zu treffen, kann man einer Vertrauensperson Vollmachten erteilen. Denn ein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehe- und Lebenspartner, erwachsene Kinder oder andere Verwandte gibt es nicht.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine oder mehrere Vertrauenspersonen, für sich Entscheidungen zu treffen und Verträge zu unterschreiben. Die Vollmacht kann sich als Generalvollmacht auf medizinische Behandlungen erstrecken, aber auch alle Vermögensfragen und andere persönliche Angelegenheiten betreffen. Wichtig ist, dass die Vollmacht klar formuliert ist und die Aufgaben genau festlegt. Grundsätzlich sollten Vollmachten sofort gelten. Andernfalls müsste der Zeitpunkt beziehungsweise die Bedingung wie zum Beispiel der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit später bei jeder Vertretung nachgewiesen werden. "Einem Missbrauch kann dadurch entgegen gewirkt werden, dass die Vollmachtsurkunde zunächst nicht an den Bevollmächtigten herausgegeben wird", erklärt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer.

Der umfassend Bevollmächtigte kann sämtliche Handlungen vornehmen, also auch Immobilienvermögen bewirtschaften, veräußern oder übertragen. "Die Unterschrift muss dann aber zumindest notariell beglaubigt werden", so Hüren.

Als Bevollmächtigter kommt jede unbeschränkt geschäftsfähige Person in Frage. Die fachliche Kompetenz und die Kenntnis der Vermögensverhältnisse sollten bei der Wahl eine Rolle spielen, insbesondere wenn das Vermögen Immobilien umfasst. Der Bevollmächtigte sollte sein Einverständnis erklären und den Aufbewahrungsort der Urkunde kennen. Man kann auch mehrere Bevollmächtigte einsetzen, die entweder nur gemeinsam handeln können oder verpflichtet werden, sich gegenseitig Rechenschaft abzulegen. "Die notarielle Vorsorgevollmacht schafft Rechtssicherheit, da sie von Behörden und Banken akzeptiert werden muss", sagt Hüren.

Die Vollmacht sollte in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer eingetragen werden. Dies kann über das Internet ( www.vorsorgeregister.de) oder per Post erfolgen. Auch der Notar kann die Registrierung veranlassen. Im ZVR können auch Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert werden. Die Urkunden werden dort nicht hinterlegt, auf die Registrierungen können aber die Betreuungsgerichte aus ganz Deutschland elektronisch zugreifen und dadurch im Fall des Falles von der Existenz der Vollmacht erfahren. In diesem Fall muss dann vom Gericht kein Betreuer bestellt werden.

© SZ vom 23.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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