Reform:Weg vom Einheitswert

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Seit vielen Jahren streiten die Bundesländer darüber, wie die neuen Regeln zur Grundsteuer ausgestaltet werden sollen. Nun rückt eine Einigung näher.

In die seit Jahren festgefahrenen Verhandlungen der Länder über eine Reform der Grundsteuer kommt Bewegung. Mit Ausnahme Bayerns haben sich die Länder im Grundsatz auf eine Lösung verständigt, wie der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Hessens Ressortchef Thomas Schäfer (CDU), kürzlich in Berlin mitteilte. Danach würden Grundstücke in die Steuerbewertung mit ihrem Verkehrswert einbezogen werden, der aus ohnehin schon vorliegenden, zumeist elektronischen Daten gewonnen werden könne. Es sei wichtig, dass keine neuen Feststellungen nötig werden.

Unterschieden werden solle zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken. Für bestimmte Aufbauten solle es schematische Wertbemessungen geben - auch automatisiert auf Grundlage vorliegender Daten. Überprüft werden müssten noch die Folgen für die sogenannte Messzahl bei der Grundsteuer: "Wir wollen eine Länderöffnungsklausel haben, dass die Messzahl länderspezifisch festgelegt werden kann." Mit der Neuregelung für mehr als 35 Millionen Grundstücke und Gebäude wären neue Steuerbescheide fällig. Der Aufwand soll daher in Grenzen gehalten werden. Die Reform soll in der Summe aufkommensneutral sein. Das heißt, für einige Immobilienbesitzer steigt die Steuerlast, für andere sinkt sie. Bayern pocht auf eine Länderautonomie für die Grundsteuer.

Ein konkreter Gesetzentwurf könnte schon im kommenden Jahr vorgelegt werden

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie ist nach der bedeutsameren Gewerbesteuer die aufkommensstärkste eigene Steuer der Kommunen. 2014 betrugen die Einnahmen aus der noch aus Kaiserzeiten stammenden Abgabe rund 12,7 Milliarden Euro. Der Bundesfinanzhof hatte 2010 eine Neuregelung angemahnt, auch das Bundesverfassungsgericht ist mit dem Verfahren befasst. Die Steuerrichter hatten erklärt, es sei nicht länger hinzunehmen, dass sich die Besteuerung an den Einheitswerten orientiere, die in den alten Ländern auf dem Stand von 1964 und in den neuen Ländern von 1935 festgeschrieben sind - auch fast 25 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Bemessungsgrundlage in Ost und West gespalten. Die Werte liegen häufig unter dem tatsächlichen Verkehrswert. Die Steuerlast wird aufwendig ermittelt: Der Einheitswert wird zunächst mit einer Steuermesszahl multipliziert, deren Höhe von der Nutzung des Grundstücks abhängt. Auf das Produkt wird der Hebesatz der jeweiligen Kommune angelegt.

Er sei zuversichtlich, dass im nächsten Jahr ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt und ein deutlicher Schritt vorangekommen werde, sagte Schäfer. Der Wunsch Bayerns, die Grundsteuer vollständig in die Kompetenz der Länder zu überführen, sei grundsätzlich verständlich: "Aber man muss auch realistisch sein, dass es weder im Deutschen Bundestag noch unter den Ländern eine Mehrheit für eine solche Föderalisierung der Gesetzgebungskompetenz gibt." Jetzt sei es gelungen, 15 Länder hinter dem Vorschlag zu versammeln: "Es ist ein Jahrzehntprojekt, was auf die Schiene gestellt wird."

© SZ vom 03.07.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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