Reform:"Schwere Mängel"

Die Immobilienbranche kritisiert die kürzlich vom Kabinett beschlossene Erbschaftssteuer. Die oftmals familiengeführten Bauträger und Wohnungsunternehmen würden benachteiligt, klagt der Branchenverband BFW.

Von Andreas Remien

Die Reform der Erbschaftsteuer wird von der Immobilienwirtschaft scharf kritisiert. Das Bundeskabinett hatte das Gesetz Anfang der Woche verabschiedet. "In seiner jetzigen Form weist der Gesetzentwurf folgenschwere Mängel auf, die die Existenz von mittelständischen Immobilienunternehmen gefährden", sagt Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Im Gesetzentwurf werden laut BFW die gewerblich geprägten, bestandshaltenden Immobilienunternehmen vollständig von Begünstigungen beim Übertrag des betrieblichen Vermögens ausgenommen. Dies sei eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Branchen.

In Bayern gebe es besonders viele familiengeführte und mittelständische Unternehmen, betont Andreas Eisele, Präsident des BFW Bayern. Der Bau von neuem Wohnraum sei nur mit Kapital aus dem Mittelstand zu bewältigen. " Ohne ein mittelstandsfreundliches Erbschaftsteuerrecht wird das nicht gehen", sagt Eisele. Bereits im Vorfeld hatten Experten das geplante Gesetz kritisiert. "Der Entwurf ist in wesentlichen Teilen verfassungswidrig", sagte Karl-Georg Loritz, Professor an der Universität Bayreuth. Ziel der Begünstigung im Erbschaftsteuerrecht müsse die Erhaltung der deutschen Unternehmenslandschaft sein. Dazu gehörten die Immobilienunternehmen, ungeachtet, ob sie bestandshaltender Art oder Bauträgerunternehmen seien.

Die Immobilienwirtschaft erwirtschafte 19 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung in Deutschland, betonte der BFW. Im parlamentarischen Verfahren müsse nun "dringend nachgebessert werden".

© SZ vom 10.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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