Recht so:Eigenbedarf und Katzen

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Wer wegen Eigenbedarfs kündigt, muss genau erklären, warum. Außerdem dürfen Türklappen für Katzen nur mit Genehmigung eingebaut werden.

Ein pauschaler Hinweis auf Eigenbedarf reicht für die entsprechende Kündigung eines Mietvertrages nicht aus. Der Eigentümer muss die Kündigung vielmehr näher begründen, damit der Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition bekommt, wie das Amtsgericht Düsseldorf entschieden hat. Im verhandelten Fall hatte ein Vermieter das Mietverhältnis aufgekündigt, als Grund hat er angegeben, "das Haus für sich, seine Kinder und seine Mutter" zu benötigen. Der Mieter war jedoch der Auffassung, dass dies nicht zu einer wirksamen Kündigung ausreichte und war nicht bereit, die Räume innerhalb der genannten Frist zu verlassen. Daraufhin erhob der Vermieter erfolglos Räumungsklage. Aber auch dem Amtsgericht reichte die Begründung nicht. Es fehle bereits die Anzahl der Kinder. Es war somit nicht klar, wer alles tatsächlich in das Haus einziehen sollte. Darüber hinaus wurde in keiner Weise angegeben, inwieweit sich die aktuelle Wohnort- und Arbeitssituation des Vermieters durch den Einzug verbessert. (Az.: 25 C 447/16)

Katzenklappe : Katzen in Mietwohnungen sorgen bei den Nachbarn selten für großen Ärger. Soll das Tier aber an die frische Luft, stehen Mieter in Mehrfamilienhäusern oft vor einem Problem: Wie kommt der Vierbeiner in den Hausflur und anschließend auf die Straße? Wer hierfür eigenmächtig eine Katzenklappe in die Wohnungstür einbaut, dem kann die Kündigung drohen, berichtet die Zeitschrift Meine Wohnung, unser Haus des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. Um eine Katzenklappe in der Wohnungstür anzubringen, bedürfe es der Zustimmung sowohl des Vermieters als auch der Eigentümergemeinschaft, ebenso für eine Klappe in der Eingangstür des Hauses. Liege diese Einwilligung nicht vor und weigere sich der Mieter, die Klappe trotz Abmahnung und Fristsetzung zurückzubauen, könne der Eigentümer das Mietverhältnis wegen vorsätzlicher, erheblicher Beschädigung beenden. Bei Katzenklappen innerhalb der Wohnung seien die Folgen hingegen weniger dramatisch. Auch hier müsse zwar das Einverständnis des Eigentümers eingeholt werden, ein unerlaubter Einbau in einer Zimmertür sei aber meist nicht schwerwiegend genug, um dem Mieter die Wohnung zu kündigen.

© SZ vom 09.03.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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