Neuregelung beim Handel mit Edelmetallen:Adieu, Goldfinger

Sie handeln mit Gold im Ausland und schonen dadurch ihr Vermögen. Mit einem beliebten Steuerspar-Modell tricksen "Goldfinger" das Finanzamt aus. Nun geht das Ministerium dagegen vor - mit einer kleinen, aber feinen Regelung.

Guido Bohsem

Es klingt unglaublich, und es ist doch wahr: Während das Sparkonto in der Euro-Krise kaum noch Zinsen abwirft, kann man als Spitzenverdiener mit Goldspekulationen Gewinne erzielen und mit dem Deal auch noch kräftig Steuern sparen.

Privatleute wollen bei Heraeus Gold versilbern

500 Millionen Euro entgehen dem Staat im Jahr durch das Goldfinger-Modell.

(Foto: dpa)

Goldfinger werden solche Anleger von Steuerexperten genannt. Ihr Trick ist völlig legal und ohne Risiko. In den vergangenen Monaten hat die Anzahl der interessierten Investoren ständig zugenommen. Nach Berechnungen des Finanzministeriums entgehen dem Staat dadurch 500 Millionen Euro im Jahr, Tendenz steigend.

Jetzt soll Schluss sein mit der Trickserei und zwar schnell. Die Experten von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben einen Plan vorgelegt, wie die Goldfinger in den Griff zu kriegen sind - und der hat gute Aussichten auf Erfolg. "Damit ist das Modell tot", urteilt der Berliner Steuerprofessor Frank Hechtner über das geplante Gesetz.

Der Trick funktioniert so: Die Goldfinger gründen in einem anderen Land der EU eine Personengesellschaft. Die Firma kauft dann im großen Stil Gold für das Umlaufvermögen ein. Firma und Besitzer schreiben dadurch rote Zahlen. Diese Verluste kann der Anleger beim hiesigen Fiskus geltend machen und damit die Steuern mindern, die er auf sein restliches Einkommen zahlen muss. Beliebt ist die Methode, um hohe Steuern von Sondereinkünften abzuwenden, Gewinne aus Anteilsverkäufen zum Beispiel. Mitunter sinkt die Forderung des Fiskus auf null.

Doch das ist nur der erste Akt. Der Verkauf des Goldes bringt ein Jahr später weitere Steuervorteile. Trennt sich das ausländische Unternehmen vom Edelmetall, wird daraus ein Gewinn. Dieser wird laut Gesetz aber nicht wie üblich versteuert, sondern er unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, die Einnahmen bewirken lediglich, dass der Steuersatz steigt.

Ein Beispiel: Ein kinderloser Alleinstehender zahlt auf sein Einkommen von 60.000 Euro einen durchschnittlichen Steuersatz von 29,9 Prozent. Bei einem zusätzlichen Einkommen mit Progressionsvorbehalt von 20.000 Euro steigt der Satz auf 33,5 Prozent. Er ist aber nicht auf 80.000 Euro zu zahlen, sondern lediglich auf die ursprünglichen 60.000 Euro. Die Steuererleichterung beträgt 6700 Euro.

Für Goldfinger ist die Ersparnis deutlich höher, weil die Summen größer sind und sich der Trick für Spitzenverdiener besonders günstig auswirkt. Verdient etwa ein Alleinstehender deutlich mehr als 250.000 Euro im Jahr, liegt sein durchschnittlicher Steuersatz ohnehin schon nahe am höchstmöglichen Wert. Das heißt, der Progressionsvorbehalt steigert in dem Fall die durchschnittliche Steuerbelastung allenfalls marginal.

Den Anwendern des Tricks soll ihr Geschäft nun mit einer kleinen, aber feinen Regelung des Ministeriums verdorben werden. Der ursprüngliche Verlust beim Goldeinkauf darf künftig erst beim Fiskus geltend gemacht werden, nachdem das Gold wieder verkauft wurde. Zudem will Schäuble das lukrative Steuerspar-Modell möglichst schnell beerdigen und nicht bis zum formalen Inkrafttreten des Gesetzes warten. Stattdessen soll das Modell gleich nach dem Beschluss im Bundestag verboten werden. Der steht schon in drei Wochen bevor.

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