Neue Regelung:Vorsicht, HBCD!

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Polystyrol-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel enthalten, gelten seit dem 30. September als gefährliche Abfälle. Sie müssen ab sofort in Müllverbrennungsanlagen mit speziellen Filtern entsorgt werden. Was bedeutet das für Bauherren und Hausbesitzer?

Polystyrol-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, gelten seit dem 30. September als gefährliche Abfälle. Das ist eine Folge der Novellierung der Abfallverzeichnisordnung (AVV), informiert der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Im Handel sind Polystyrol-Dämmstoffe häufig unter dem Herstellernamen Styropor zu finden.

Doch was bedeutet das für Bauherren oder Hausbesitzer? "Wenn Polystyrol-Dämmstoffe ordnungsgemäß verbaut sind, geht davon kein gesundheitsgefährdendes Risiko aus", sagt Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Das Material hat keine direkte Verbindung mit der Raumluft und kann somit nicht ausgasen." Hausbesitzer müssen also erst einmal nichts unternehmen.

Folgen hat die neue Verordnung nur für Bauherren, die ihr Haus abreißen lassen oder eine neue Dämmung brauchen. Dann sollte man in alten Rechnungen nachschauen, ob es sich um Polystyrol-Dämmstoffe mit Flammschutzmittel HBCD handelt. Denn die gefährlichen Abfälle müssen nun in Müllverbrennungsanlagen mit speziellen Filtern entsorgt werden. "Betroffene sollten für die Entfernung des Dämmstoffes eine Fachfirma beauftragen", rät Weinreuter. Vorher sollten sie unbedingt mehrere Angebote einholen und diese miteinander vergleichen. "Die Kosten für die Entsorgung dürften sich im Rahmen halten, denn das Material ist sehr leicht", beruhigt Weinreiter. Für eine Tonne fallen Schätzungen der Bundesregierung zufolge etwa 150 bis 200 Euro an Entsorgungskosten an. In der Regel benötige man für ein Einfamilienhaus deutlich weniger als eine Tonne des Polystyrol-Dämmstoffes, erklärt der Verbraucherschützer. Seinen Berechnungen nach wiegt das Material für 100 Quadratmeter Wandfläche je nach Dämmdicke etwa 250 bis 500 Kilogramm.

Der Grund für die neue Verordnung: Die Giftstoffe des Flammschutzmittels HBCD sind wasserlöslich. "Durch die Verbrennung soll sichergestellt sein, dass sie nicht mit dem Grundwasser in Berührung kommen oder in die Nahrungskette von Tieren gelangen", erklärt Weinreuter. Gefährlich sei das Material nur, wenn es verschluckt werde. Für neue Einbauten gibt er Entwarnung: Mittlerweile hätten die meisten namhaften Hersteller bereits reagiert und Alternativen zu dem Flammschutzmittel HBCD entwickelt.

© SZ vom 07.10.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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