Das vom Gesetzgeber beschlossene Aus für Nachtstromspeicherheizungen treibt derzeit so manchem Haus- und Wohnungsbesitzer Angstschweiß auf die Stirn.
Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, müssen Nachtspeichereinzelöfen - die nachts mit billigem Nachtstrom aufgeladen werden und die gespeicherte Wärme tagsüber abgeben - durch ein neues Heizungssystem ersetzt werden. Das wird - so fürchtet mancher - nicht nur mehrere tausend Euro kosten, sondern verursacht auch Schmutz und viel Arbeit. Denn Nachtspeicherheizungen brauchen nur einen Stromanschluss, aber keine Rohrleitungen, Schornsteine und Heizkessel - für neue Heizungen stehen also keine Abschlüsse bereit.
Strom kommt eben nicht aus der Steckdose - auch nicht der für die meist energieintensiven Nachtspeicheröfen. (© Foto: ddp)
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"Manche Hausbesitzer fühlen sich durch die Bestimmungen zum Austausch von Nachtspeicheröfen in der seit Oktober gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 etwas gelinkt", sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband der Privaten Bauherren in Berlin. Denn in den 70er Jahren sei diese Technik sogar gefördert worden, um die nächtliche Auslastung der Kraftwerke zu erhöhen und die sogenannten Stromtäler zu überbrücken.
Oft keine Verpflichtung
Bevor Hausbesitzer jetzt vorschnell ihre Nachtspeicher austauschen, sollten sie bedenken, dass nicht jeder Ofen ausgetauscht werden muss. Außerdem gelten für die Frist bis 2019 zahlreiche Ausnahmen.
"Elektrische Nachtspeicherheizungen müssen nach den Bestimmungen der EnEV nur in Wohngebäuden ab sechs Wohneinheiten außer Betrieb genommen werden", sagt der auf Baurecht spezialisierte Rechtsanwalt Kay Prochnow aus Dortmund. Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern gebe es keine Verpflichtung.
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DFB-Pleite gegen die Schweiz
Die Begründung in der Vergangenheit für Sondertarife
zur Abnahme von Strom in Schwachlastzeiten
für Wohnraumheizung war die Nutzung überschüssigen
Stroms (vor allem aus Grundlast-Kraftwerken).
Diese Begründung gilt auch heute noch
Verboten wurde die Nachtstrom-Heizung mit Öfen,
die Luft (und damit Staub) umwälzen und Asbest
enthalten. Dies war richtig.
Nicht verboten ist die Elektro-Fußbodenheizung,
ein völlig anderes Verfahren, das häufig in einen
Topf mit den Speicheröfen geworfen wird.
Die Diskussion über die Nutzung von Nachtstrom
für Heizzwecke wurde von den Stromunternehmen
hinterhältig ausgenutzt, um die Tarife dafür an die
Normaltarife anzupassen. Derzeit liegen die Schwachlasttarife
nur noch geringfügig unter den Normaltarifen (weniger als 10 %
bei meinen Stadtwerken). Um die EInführung der Nachtstromheizung
zu fördern wurde vor 30 Jahren mit Tarifen von etwa 5 Pfennig
geworben, etwa 1/4 des damaligen Normaltarifs.
Es wird höchste Zeit, dass zu diesem Thema die Presse
fundiert berichtet und nicht nur mit Schlagzeilen wie
"Heizen mit Strom wird verboten" usw. usw.
...von Entscheidungen ist nicht die Sache von Bundesregierungen. Während früher oft mit Augenmass Gesetze erlassen wurden scheint es heute nach dem Hauruck Verfahren zu gehen. Offensichtlich bemisst sich der Erfolg von 'Politikern an deren Menge neu erlassener Gesetze. Gesunder Menschenverstand sieht anders aus...