Maklersprache:Seriöses Umfeld

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Wohnungsannoncen haben ihre eigene Sprache. Eine verkehrsgünstige Lage stellt sich schnell als laute Kreuzung heraus, eine "gut erhaltene" Wohnung als Modernisierungsfall. Was die Angaben in Wohnungsanzeigen bedeuten.

Wohnungsannoncen haben ihre eigene Sprache. "In Wohnungsannoncen finden sich oft Formulierungen, die gut klingen, aber bei näherem Hinschauen problematisch sein können", erklärt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Eine Wohnung in zentraler oder gefragter Lage kann ein schönes Quartier in der Stadt sein. "Aber die Formulierung lässt eher befürchten, dass das Mietobjekt an einer stark befahrenen Kreuzung gelegen ist. Oder dass es sich um ein Szenequartier handelt, in dem bis spät in die Nacht gefeiert wird." Mit einer "gut erhaltenen Wohnung" sind oft nicht-modernisierte Wohnungen gemeint. "Lichtdurchflutete Wohnungen" erweisen sich im Sommer oft als Saunen, und "verkehrsgünstig gelegen" kann heißen, dass das Gebäude an Autobahnanschlüssen, Verkehrsknoten oder Bahnanschlüssen liegt.

Wird ein "seriöses Umfeld" angepriesen, muss man darauf gefasst sein, dass sich die Wohnung in einem Geschäftsviertel befindet, in dem tagsüber keine Parkplätze zur Verfügung stehen und abends die Bürgersteige hochgeklappt werden. "Familienfreundlich" kann bedeuten, dass die Nachbarschaft sehr laut ist. "Sehr oft sind damit in unmittelbarer Nähe liegende Kindergärten, Schulen oder Spielplätze gemeint", erklärt Chychla. Wer "unberührte Natur" liebt, muss sich darauf gefasst machen, lange Autofahrten zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt zu absolvieren.

"Vor allem private Vermieter, die in Zeitungen inserieren, nutzen gerne kurze Formulierungen", sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. "KM 500+NK+HZK+KT" steht zum Beispiel für Nettokaltmiete 500 Euro plus Nebenkosten und Heizung sowie zuzüglich Mietkaution. Die Abkürzung Wfl ist die Wohnfläche, Z heißt Zimmer, ZB bedeutet Zimmer mit Bad. Bei ZE handelt sich um lediglich um ein Zimmer, ZKB ist ein Zimmer mit Küche und Bad, und ZKD ein Zimmer mit Küche und Dusche.

Manche Abkürzungen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden. Steht zum Beispiel "Abst." in der Anzeige, soll eine Abstandszahlung geleistet werden. Der Interessent soll also für das bloße Freimachen der Wohnung von einem Vermieter oder Vormieter bezahlen. Derartige Absprachen sind nach Auskunft des Deutschen Mieterbunds aber unwirksam. Wird allerdings "Abl." gefordert - eine Ablöse -, ist das rechtlich in Ordnung. Ablösevereinbarungen sind Kaufverträge, durch die der Vormieter Einrichtungsgegenstände an den Nachmieter abtritt. Derartige Vereinbarungen sind so lange zulässig, wie Preis und Gegenleistung nicht in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Unzulässig sind Ablösevereinbarungen, wenn der Kaufpreis mehr als 50 Prozent über dem Wert des Kaufgegenstandes liegt.

© SZ vom 12.01.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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