Kundendaten:Adresshändler ködern Privatversicherte am Telefon

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  • Mit einem Trick versuchen derzeit Adressenhändler an persönliche Daten von Privatversicherten zu gelangen.
  • Am Telefon geben sie sich als Vertreter des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV) aus.
  • Betroffene sollten Name und Nummer des Anrufers notieren und einen Strafantrag bei der Polizei stellen.

Von Guido Bohsem

Nachdem die private Krankenversicherung zwischenzeitlich unter heftigen politischen Beschuss geraten war, hat sich die Aufregung in den vergangenen Monaten wieder etwas gelegt. Trotz des dauerhaft niedrigen Zinsumfeldes hört man keine schlimmen Nachrichten aus den Konzernen. Die Branche ist spürbar um Ruhe und gute Nachrichten bemüht.

Dass die Debatte aber doch ihre Wirkung hinterlassen hat, zeigt sich an einem nun aufgeflogenen Bauernfänger-Trick, mit dem windige Geschäftemacher an persönliche Daten von Privatversicherten herankommen wollten. Manch einer ließ sich eben nicht hinters Licht führen, sondern verständigte stattdessen umgehend den Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) in Berlin.

Die Masche ist immer die gleiche, und sie geht in den bekannten Fällen von einer Telefonnummer in München aus. Der Anrufer meldet sich und gibt sich als Vertreter des PKV-Verbandes aus. Nach einem kurzen Gespräch schildert er seinen Gesprächspartnern, dass es kürzlich eine Gesetzesänderung gegeben habe, und zwar beim Paragrafen 204 im Versicherungsvertragsgesetz. Ziel sei es nun, den vorhandenen Vertrag zu optimieren. Sprich, es gehe darum, Geld zu sparen - und man wolle auf diesem Weg prüfen, ob sich die Versicherungskonzerne tatsächlich an die Auflagen des Gesetzgebers hielten. So soll der Kunde geködert werden.

Das Problem daran ist, dass es zwar jüngst eine Änderung des Versicherungsvertragsrechts gegeben hat. Diese hatte jedoch mit der privaten Krankenversicherung gar nichts zu tun. Es ging um Lebensversicherungen, und da auch nicht um eine Optimierung, sondern um die Frage, wie die Rückstellungen der Anbieter künftig zu behandeln sind.

Reichlich komischer Anruf

Der PKV-Verband erfuhr von den Anrufen, weil sich ein Versicherter an ihn wandte, um sich über die Inkompetenz des Anrufers zu beschweren. Verbunden mit der Bitte, dafür zu sorgen, dass er nicht mehr im Namen der PKV angerufen werde.

Eine andere Kundin wandte sich an den Verband, um zu fragen, ob dieser tatsächlich hinter dem Anruf steckte, den sie eben erhalten habe. Es sei ihr reichlich komisch vorgekommen, dass sich der Anrufer intensiv nach privaten Informationen erkundigt habe, darunter nach dem Namen des Versicherungsunternehmens und ihrem Geburtsdatum.

Die Frau erzählte weiter, sie habe später noch einen Folgeanruf von einer anderen Nummer gehabt. Der Anrufer habe das Gespräch mit den Worten eröffnet, der Innendienst habe ja bereits angerufen. Danach habe man ihr einen Tarif angeboten, der zwischen 20 und 40 Prozent billiger als ihr aktueller sei. Für die Vermittlung sei als Gebühr allerdings die gesamte Ersparnis des ersten Jahres fällig. Was man davon halte?

Daten werden wohl "zweckentfremdet"

Volker Leienbach, der PKV-Verbandsdirektor, hält von den Anrufern jedenfalls gar nichts. Im Gegenteil. Das seien windige Geschäftsleute, sagte er. "Mitarbeiter des PKV-Verbandes führen selbstverständlich keine vertriebsorientierten Telefongespräche." Solche unlauteren Werbemethoden belasteten die Verbraucher und schädigten den Ruf der Branche.

Der PKV-Verband habe deshalb die zuständigen Datenschutzbehörden eingeschaltet. Zudem sei die Bundesnetzagentur informiert worden, um den Rufnummernmissbrauch zu verfolgen.

Nach Leienbachs Einschätzung steckt hinter den Befragungen ein Konzept, das unter dem Begriff "Cold Calls" geläufig ist - auf Deutsch so viel wie: kalte Anrufe. "Die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen entlockten Daten werden vermutlich für den Adresshandel oder für Verkaufsgespräche zweckentfremdet." Nach seiner Ansicht stellten diese Anrufe ein strafbares Verhalten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes dar. Leienbach rief alle Betroffenen dazu auf, die Nummer und den Namen des Anrufers zu notieren und einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen.

© SZ vom 19.12.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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