"Energy & Vodka" darf seinen Namen behalten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das alkoholische Koffein-Mixgetränk "Energy & Vodka" unter diesem Namen vertrieben werden darf - und den Verbraucher nicht täuscht. Der BGH hat damit ein Berufungsurteil aufgehoben und die Entscheidung des Landgerichts bestätigt, das die Klage bereits abgewiesen hatte.
Kläger: Irreführung des Verbrauchers
Der Schutzverband der Spirituosenindustrie hatte geklagt. Er sagte, dass die Bezeichnung Verbraucher in die Irre führen könnte: Der Aufdruck "Energy" vermittle unzulässigerweise, dass das Getränk eine anregende, stimulierende Wirkung habe. Der Verband sieht einen Verstoß gegen die europäische Health-Claim-Verordnung. Diese regelt zum Schutz der Verbraucher, was auf Verpackungen von Lebensmitteln stehen darf und was nicht. In dem Verband sind Spirituosenhersteller vertreten.
Gericht: "Energy" suggeriert keine spezifische, anregende Wirkung
Der BGH ist der Meinung, dass der Name des Mischgetränks nicht gegen die Verordnung verstößt: Die Bezeichnung "Energy" drücke nicht aus, dass das Getränk eine besondere Eigenschaft besitzt. Außerdem könne der Verbraucher aus den Angaben auf der Dose entnehmen, dass es sich um einen Mischung aus etwa einem Drittel Wodka und etwa zwei Dritteln koffeinhaltigem Erfrischungsgetränk handle.
Der Fall Red-Bull
Völlig anders fiel kürzlich eine Sammelklage in den USA aus: Ein Kunde, der die anderen Kläger repräsentiert, einigte sich mit dem Konzern auf einen Vergleich in Höhe von 13 Millionen Dollar. Die Zahlung gehe an alle, die geklagt und nachweislich das Getränk in den vergangenen zehn Jahren gekauft haben. Diese erhalten nun entweder eine Einmalzahlung von zehn Dollar oder zwei Red-Bull-Produkte.
Beworben wird das Getränk mit "Red-Bull verleiht Flügel". Das aber sei ja gar nicht so, klagte der Kunde. Der Konzern vermittle dem Konsumenten, das Produkt steigere die Leistungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit enorm, obwohl es nachweislich nicht stärker wirke als eine Tasse Kaffee. Die Werbung sei also irreführend. Red Bull hingegen behauptet, die Werbung sei immer wahrheitsgetreu gewesen. Wenn das Unternehmen aber künftig die Vorteile seines Produkts bewerbe, werde es diese auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen.