Hätte die LGT-Bank ihn rechtzeitig gewarnt, wäre er durch eine Selbstanzeige straffrei geblieben: Mit diesem Argument zieht ein deutscher Steuersünder vor Gericht.
Wer Steuern hinterzieht, muss die Zeche zahlen - sofern er erwischt wird. Im Fall eines deutschen Steuersünders ist das jedoch anders. Er möchte für sein Vergehen die liechtensteinische LGT-Bank zur Verantwortung ziehen und hat deshalb Klage eingereicht, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD).
Ein deutscher Steuersünder hat die liechtensteinische LGT-Bank verklagt. (© Foto: AP)
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Der Vorwurf: Das Geldinstitut, das sich im Besitz des Fürstenhauses von Liechtenstein befindet, habe ihn nicht über den Datendiebstahl informiert, der im Jahr 2008 zu spektakulären Ermittlungen gegen etwa 700 deutsche Steuersünder wie den Ex-Postchef Klaus Zumwinkel geführt hat. Der deutsche Unternehmer argumentiert, hätte die Bank ihn rechtzeitig gewarnt, hätte er sich selbst anzeigen und damit straffrei bleiben können.
13 Millionen Euro gefordert
In der kommenden Woche wird der Fall vor dem Landgericht Vaduz verhandelt. Das Verfahren gilt als Musterprozess. In Liechtenstein wird davon ausgegangen, dass der Kläger durch alle Instanzen gehen wird. Auch andere Steuersünder prüfen bereits Klagen gegen die LGT.
Der deutsche Unternehmer fordert dem FTD-Bericht zufolge 13 Millionen Euro Schadenersatz von der Bank. Zudem hätten die deutschen und liechtensteinischen Kläger-Anwälte eine Klageschrift mit mehreren Punkten vorbereitet, in denen der LGT "zahlreiche Versäumnisse" und "fehlerhafte Beratung" angelastet werden.
Dem Zeitungsbericht zufolge handelt es sich bei dem Kläger um einen deutschen Immobilienunternehmer, dessen Verfahren im Sommer 2008 als erstes in der sogenannten LGT-Affäre verhandelt wurde. Die Richter verurteilten den damals 66-Jährigen demnach zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro.
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(sueddeutsche.de/AFP/tob)
Venizelos kritisiert IWF-Chefin
"Wir alle, ich und Sie sicherlich auch, wollen doch in einer Gesellschaft leben, in der Straftäter, Kriminelle also, Ihrer gerechten Strafe zugeführt werden."
Absolut Ihrer Meinung:
Fassen wir für den vorliegenden Sachverhalt zusammen:
- Die Steuerhinterzieher haben ihre Strafe bekommen - OK
- Der Datendieb hat mehrere Millionen bekommen und wurde bislang nicht verurteilt - ähm
- Der Hehler ist ein staatliches Organ - ähhhhm
- Die LGT hat sich zwar vielleicht nicht strafbar gemacht, aber ist zumindest des xxfachen Vertragsbruchs schuldig
Also ich bin schon irgendwie ihrer Meinung, aber irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier nur auf die Steuersünder draufgehauen wird "ihr Bösen ihr", aber die anderen Personen, die teilweise mit kriminellen Handlungen ebenfalls in die Angelegenheit verwickelt sind, straffrei ausgehen. Ja wie nun. Oder waren das die "guten Straftäter". Dann stelle ich jedoch die Frage, wer über "gut" und "böse" entscheidet. Und genau ab da wird das Ganze hochproblematisch, wie auch die Geschichte zeigt.
Ich bin nicht dagegen, dass Steuersünder bestraft werden. Aber man sollte doch mit legalen Mitteln diese zur Strecke bringen, und nicht selbst kriminell sein (Hehlerei ist auch strafbar!).
Zugegeben, wie kriegt man die Steuersünder sonst? Naja, vielleicht ein besseres Steuersystem? Und hohe Strafen bei Steuerbetrug. Strafen, die den Namen "Strafe" auch verdienen (und damit schließe ich Bewährung ausdrücklich aus).
Ich habe mich vielleicht nicht ganz so ausgedrückt, wie ich es meinte. Die Bank darf annehmen, dass ihr Kunde nicht gegen das Recht verstößt. Der hier entstandene "Schaden" ist nicht auf eine Entführung, sondern auf ein rechtswidriges Verhalten des Kunden zurückzuführen. Auch das ist zu beachten. Wenn solche Daten geklaut werden würden, die Bank aber lange nichts gesagt hätte und es währe bei dem Kunden kein Schaden entstanden, würde diese4r auch kein Schadensersatz fordern dürfen. Hier beruft er sich aber auf einen Schaden, den er selber durch sein gesetzwidriges Verhalten zu verantworten hat.
Ich denke auch, dass die Argumentation des Kunden das Grundkonzept der Selbstanzeige verfehlt. Diese, so interpretiere ich das, beruht auf reue und Selbsterkenntnis und nicht auf der Erkenntnis erwischt worden zu sein.
brauchen wir doch gar nicht. Wir alle, ich und Sie sicherlich auch, wollen doch in einer Gesellschaft leben, in der Straftäter, Kriminelle also, Ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Und unabhängig vom Ausgang des Prozesses sollten wir unser Recht in Zukunft dahingehend verändern, dass ein straffällig gewordener, also krimineller, Mitbürger, seine Strafe nicht so mir nichts dir nichts auf dritte abwälzen kann.
Ein wenig seltsam mutet in diesem Fall übrigens die Bewährungsstrafe an. Mir scheint, hier wäre eine langjährige Haftstrafe für diesen kriminellen Straftäter angemessen. Nun, wenn es eben anders entschieden wurde ...
Zu Ihrem Kommentar sage ich nur: Warten wir den Ausgang des Prozesses ab.
"Ihre Anmerkung hat nur einen Knackpunkt. Die Bank hat es nicht weiter gegeben. Diese Daten wurden ihr gestohlen. Ein kleiner aber feiner Unterschied. "
Zumindest nach deutschem Recht ist es im Zivilrecht völlig unerheblich, ob die Bank die Daten weitergibt, oder durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen diese geklaut werden. Strafrechtlich ist die Bewertung anders, aber Schadenersatzanspruche ergeben sich aus dem Zivilrecht, und da macht das nicht so viel Unterschied, denn es ist in jedem Fall schuldhaftes verhalten der Bank.
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"Die Bank ist nicht verpflichtet anzunehmen, dass ihr Kunde gegen das Gesetz verstößt."
Na eben genau deshalb wäre sie umso mehr verpflichtet gewesen, den Kunden darüber zu informieren, dass seine Daten in falsche Hände gelangt sind. Gerade weil die Bank eben nicht weiß, welche Auswirkungen die Bekanntgabe dieser Informationen für den Kunden hat ist sie dazu verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Es könnte ja auch sein, dass z.B. die Daten in die Hände von Kriminellen gelangen, die dann wissen, bei welchen Personen es sich lohnt, mal die Kinder zu entführen und Lösegeld zu erpressen. Da sich die Bank hier darüber nicht sicher sein konnte, hätte sie die Kunden warnen müssen, zumal sie eben auch ihre vertraglichen Pflichten verletzt hat.
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