Georg Funke gegen HRE:Im Zweifel für den Zocker

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Hat der Georg Funke ein Recht auf die Fortzahlung seiner Bezüge? In München klagt der Ex-HRE-Chef gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber - seine Chancen sind gar nicht schlecht.

Er hat die Hypo Real Estate (HRE) in Existenznot gebracht, jetzt fordert der ehemalige Konzernchef Georg Funke einen Millionenbetrag von seinem ehemaligen Arbeitgeber. Und wie es scheint, stehen die Chancen gar nicht schlecht, dass das Landgericht München I die Sache genauso sehen könnte.

Der ehemalige Hypo-Real-Estate-Chef Georg Funke will vor Gericht die Fortzahlung seiner Bezüge durchsetzen. (Foto: Foto: ddp)

In einem sogenannten Urkundsprozess deutete der Vorsitzende Richter Helmut Krenek an, dass die Kündigung des 55-jährigen Ex-Managers auf Basis der vorliegenden Dokumente unwirksam gewesen sein könnte. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte Funke allerdings lediglich zwei Monatsgehälter über insgesamt 150.000 Euro gefordert, eine Entscheidung dazu will das Gericht am 15. Oktober verkünden.

Der Ex-Banker will allerdings noch mehr Geld. Funke pocht auf die Fortzahlung seiner Bezüge bis 2013 (insgesamt 3,5 Millionen Euro) sowie die Anerkennung seiner Rentenansprüche von monatlich von 47.000 Euro. Die Entscheidung darüber ist derzeit für den 27. Januar 2011 angesetzt, allerdings wird erwartet, dass das Gericht dann nur verkünden wird, welche Zeugen und Sachverständigen es hören will.

Nicht absehbar

Zu Beginn der Verhandlung erklärte Richter Krenek, insgesamt stelle sich die Frage, ob die Funke vorgeworfenen Versäumnisse so schwerwiegend seien, dass sie eine die fristlose Kündigung der Anstellung rechtfertigten. Man könne die Entscheidungen von damals nicht im Lichte des heutigen Wissens um den Zusammenbruch sehen.

Für die Beinahe-Pleite der Hypo Real Estate könne Funke nicht verantwortlich gemacht werden. Der Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers und das völlige Austrocknen des Interbanken-Marktes sei so für niemanden absehbar gewesen, sagte der Richter.

Im Kern gehe es in dem Verfahren um die Frage, ob sich Funke Pflichtverletzungen schuldig gemacht habe, beispielsweise im Zuge des Übernahmeprozesses für die in Irland ansässige Pfandbriefbank Depfa, beim Risikomanagement oder bei der Refinanzierungsstrategie für die HRE.

Gefährliche Strategie

Die HRE, die vom Staat aufgefangen werden musste, wirft dem ehemaligen Konzernchef vor, er sei verantwortlich für eine "grob mangelhafte Vorbereitung" des 2007 erfolgten Kaufs der Depfa. Außerdem habe er "Pflichtverletzungen" bei Risikosteuerung und Risikokontrolle begangen und die gefährliche Strategie des Unternehmens nicht geändert.

Das Geschäftsmodell der Depfa sah vor, langfristige Darlehen mit kurzfristigen Krediten gegenzufinanzieren. Aus dem Zinsgefälle wollte die Pfandbriefbank Profit machen. Als im September 2008 jedoch Lehman Brothers kollabierte, schwand das Vertrauen der Banken untereinander, die Kredite flossen nicht mehr - und das Geschäftsmodell der Depfa brach in sich zusammen.

© sueddeutsche.de/dpa/apn/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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