Karlsruhe:Höhere Besteuerung teilweise verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht hat den Vertrauensschutz gegen die rückwirkende Verschärfung von Steuergesetzen gestärkt. Einige Manager erhalten jetzt zu viel gezahlte Steuern zurück.

Höchstrichterliche Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht hat den Vertrauensschutz gegen die rückwirkende Verschärfung von Steuergesetzen gestärkt. Demnach sind die Änderungen von Bestimmungen zur Veräußerung von Grundstücken und Firmenanteilen sowie zur Besteuerung von Abfindungen und ähnlichen Einkünften aus dem Jahr 1999 zum Teil verfassungswidrig.

Karlsruhe hat entschieden - und stärkt den Vertrauensschutz gegen Steueränderungen. (Foto: dpa)

Die Anwendung der neuen Regelungen auf Fälle, die bereits vor der Gesetzesverkündung abgeschlossen waren, verstoße gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, heißt es in den veröffentlichten Beschlüssen.

Die 1999 eingeführte höhere Besteuerung von Managerabfindungen und anderen sogenannten außerordentlichen Einkünften wurden in dem Beschluss grundsätzlich gebilligt. Dies gilt jedoch nicht für den dreimonatigen Übergangszeitraum zwischen dem Auslaufen der Altregelung Ende 1998 und der Verkündung des neuen Gesetzes am 31. März 1999. Abfindungen, die in diesen drei Monaten fällig oder ausbezahlt wurden, müssen nach altem Recht besteuert werden, entschieden die Richter.

Sechsstellige Abfindungen

Damit waren die Klagen von drei Managern erfolgreich, die im umstrittenen Zeitraum sechsstellige Abfindungen erhalten hatten und gleichwohl nach der schärferen sogenannten Fünftel-Regelung besteuert wurden. Die Kläger haben nun Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Steuern in Höhe von bis zu knapp 32.000 Euro.

Der Vertrauensschutz sichert, dass Bürger sich darauf verlassen dürfen, dass Gesetze von Beständigkeit geprägt sind. Der Vertrauensschutz leitet sich aus Artikel 20 des Grundgesetzes ab.

(Az. 2 BvL 14/02 u.a.; 2 BvR 748/05 u.a.; 2 BvL 1/03 u.a)

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