Einkaufen im Internet:Ein Lob auf die Lastschrift

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Wer im Internet per Kreditkarte einkauft, riskiert viel. Wenn die Ware defekt ist, muss das Geld im schlimmsten Fall eingeklagt werden. Sicherer ist das Prinzip Lastschrift.

Markus Zydra, Frankfurt

Das Internet mag die globale Geschäftswelt revolutionieren, doch die Einkäufe im Netz enden weiterhin mit einer schnöden Rechnung. Auch an der digitalen Kasse darf der Kunde entscheiden, wie er bezahlen möchte. Meist gibt es die Auswahl zwischen Lastschrift und Kreditkarte. Ein Kreuz genügt - wo man es setzt, scheint egal zu sein. "Doch die Rechtsfolgen beider Zahlungsarten sind komplett unterschiedlich", warnt Georg Bitter, Professor für Bankrecht an der Universität Mannheim, "wenn die Ware defekt ist, dann kann der Käufer die Zahlung nur widerrufen, sofern er die Option Lastschrift angekreuzt hat. Bei einer Kreditkartenzahlung kann er das Geld nicht zurückbuchen lassen."

Einkaufen im Internet ist ganz einfach, doch beim Bezahlen sollte das Prinzip Vorsicht Vorfahrt haben. (Foto: iStockphoto/Bluestocking)

In einer Studie hat der Bankrechtler jetzt die Folgen des neuen Zahlungsdiensterechts untersucht. Verbraucherschützer haben Teile des Gesetzes bereits kritisiert, denn künftig rächt sich für Kunden der kleinste Tippfehler im Überweisungsformular: Geld, das den falschen Adressaten erreicht, wird von der Bank nicht mehr zurückgebucht.

Die Universität Mannheim sieht nun auch schwere Nachteile bei Kreditkartenzahlungen im Internet. "Der Widerruf des Zahlers und Karteninhabers ist ausdrücklich ausgeschlossen", sagt Bitter. Zwar bleibe es jedem Kunden grundsätzlich unbenommen, ein Internet-Geschäft innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen, wie es das Fernabsatzgesetz vorsieht. Doch müsse sich der Betroffene bei einer Zahlung mit Kreditkarte im schlimmsten Fall das Geld vom Dienstleister oder Lieferanten einklagen.

Die verbraucherfreundlichen Regeln für das Lastschriftverfahren vom Girokonto haben sich dagegen seit langem bewährt, etwa bei der Bezahlung von Stromrechnungen, Kfz-Steuer oder Miete. Hier darf man mindestens sechs Wochen lang den belasteten Betrag zurückbuchen. "Dieses Recht sollte man im Internetgeschäft auch bei Kreditkarten einführen, indem man diese Zahlungen als Lastschrift regelt", fordert der Mannheimer Bankrechtler.

Das Problem mit dem Widerruf betrifft auch Anbieter von alternativen Zahlungsdiensten im Internet. Mit Paypal etwa können Verbraucher bei Ebay ihre Waren per E-Mail bezahlen und müssen online gar keine Bankdaten mehr angeben. Das verspricht mehr Sicherheit.

Diffuse Rechtslage

Der Käufer hinterlegt dafür aber bei Paypal einen Zahlungsauftrag, entweder als Lastschrift oder mit seiner Kreditkartennummer. Hier ist die Rechtslage diffus: "Natürlich kann der Kunde die Lastschrift widerrufen, aber womöglich wird Paypal dann doch den Betrag einfordern, weil der Verbraucher ja ausdrücklich den Zahlungsauftrag erteilt hat", sagt Bitter mit dem Hinweis, dass die Gerichte sich bislang noch nicht mit diesen Fragen beschäftigt haben. Paypal teilt mit, dass bereits gesendete Zahlungen nicht storniert werden können, es sei denn, die gelieferte Ware sei fehlerhaft. Dann werde Paypal unter bestimmten Voraussetzungen für den gesamten Schaden aufkommen.

"Käufe im Internet sollten deshalb immer per Lastschrift vom Girokonto bezahlt werden", rät Bitter. Er sieht nur eine Möglichkeit, Zahlungen mit der Kreditkarte online doch noch zu stornieren - es ist aber keine sehr feine Methode: "Der Kunde müsste unehrlich sein und behaupten, er wisse nicht, wer die Kreditkartennummer im Internet eingegeben hat", so der Bankrechtler. Dann erhalte man das Geld zurück, weil die Kreditkartenfirma nicht das Gegenteil beweisen könne.

© SZ vom 10.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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