Die Vor- und Nachteile der pauschalen Besteuerung für spezielle Erträge aus Kapitalvermögen liegen im Detail. Ein Großteil der Anleger spart Zeit - Gutverdienende sparen Geld.
Auch wenn von einer Vielzahl von Banken und stärker noch von Investmentgesellschaften die Abgeltungsteuer als geldfressendes Schreckgespenst gezeichnet wird, ganz so dramatisch ist sie nicht. Allerdings gibt es auch hier wie bei fast jeder Steuerreform Gewinner und Verlierer.
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Die Attraktivität von Investitionen in Aktien wird im Jahr 2009 einiges an Glanz einbüßen. (© Foto: Photocase/mein-filmen.de)
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Vorteile haben vor allem gutverdienende Anleger, deren Kapitalerträge in erster Linie in Form von Zinsen anfallen. Diese werden ab 2009 nicht mehr mit dem individuellen Steuersatz von maximal 45 Prozent, sondern nur noch mit den pauschalen 25 Prozent der Abgeltungsteuer belastet - zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Auch Personen, die hauptsächlich von ihren Vermögenseinnahmen leben, stellen sich mit der neuen Pauschalsteuer besser. Denn sie bezahlen auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne künftig nur noch die Abgeltungsteuer, während diese Kapitaleinkünfte bislang der progressiven Einkommensteuer unterlagen - 25 Prozent sind hier bei gut 15.000 Euro jährlich für Ledige und 30.000 Euro für gemeinsam veranlagte Verheiratete schnell erreicht. Für diese gutsituierten Privatiers dürfte es dann auch zu verschmerzen sein, dass sie Depotgebühren oder die Ausgaben für die Vermögensverwaltung ab 2009 nicht mehr als Werbekosten steuerlich geltend machen können.
Zuviel gezahlte Steuern werden erstattet
Für Geringverdiener, deren Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, bringt die Abgeltungsteuer kaum eine Verschlechterung, zumindest grundsätzlich nicht. Denn wenn die abgeführte Pauschale höher sein sollte als der individuelle Steuersatz, kann sich der Anleger die zu viel einbehaltene Steuer über die Steuererklärung zu Kapitaleinkünften zurückholen. Allerdings zweifeln viele Steuerberater, dass dies auch geschieht, und schätzen, dass gerade Geringverdiener Geld an den Staat verschenken werden. Zudem wird die 25-Prozent-Pauschale erst einmal abgezogen und steht bis zur Erstattung nicht für Anlagezwecke zur Verfügung.
Als Verlierer der neuen Steuer müssen Anleger gelten, die in Aktien investieren. Dies gilt insoweit, als dass sie nicht bis Ende 2008 ein langfristig orientiertes Aktiendepot angelegt haben, an dem sich in den kommenden Jahren nichts ändert. Doch auch in diesem Fall müssen sie bei Dividendenzahlungen Einbußen hinnehmen, da diese nicht mehr wie bislang nach dem Halbeinkünfteverfahren zur Hälfte mit dem individuellen Einkommensteuersatz, sondern vollständig mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer belastet werden.
Jede Depotbewegung löst eine Besteuerung aus
Auch wer sein Depot häufig umschichtet, wird durch die Abgeltungsteuer in der Regel schlechter gestellt als bisher. Zusätzlich zu den bei jeder Depotbewegung anfallenden Gebühren schmälert in Zukunft auch die jeweils anfallende Steuer auf die Kursgewinne die Rendite.
Ein großer Teil der Anleger gewinnt jedoch Zeit. Zeit, die bislang auf die Aufstellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuererklärung verwendet werden musste. Denn wenn diese Erklärung auch in vielen Fällen weiterhin sinnvoll oder sogar nötig sein wird, den nicht von diesen Ausnahmen Betroffenen spart die pauschale Abgeltungsteuer diese Arbeit.
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(sueddeutsche.de/m.autenrieth/sme/mel)
Griechenland und die Euro-Zone
Wie wird die Ungleichbehandlung (Begünstigung) vermögender Bürger gerechtfertigt ?
Wer ein Sparbuch mit 2.5% Zinsen hat und keinen Freistellungsauftrag erteilt macht Netto nach Abzug der Inflation Verluste. Bei aktuell 3% Inflation ist eine Geldanlage mit 3,9% Zinsen nach Kapitalertragssteuer zu 100% für Inflation und Staat.
Ein Kleinsparer mit 5% auf dem Tagesgeldkonto hat nach Kapitalertragssteuer von 30% (incl. Soli) 3.84 Prozent Zinsen NETTO - 1.16% der Zinsen gehen an den Staat. Bei 2,5% Inflation als Wertverlust des Geldes bleiben gerade mal 1.34% Realwertsteigerung.
Was bedeutet, der reale Brutto- Wertzuwachs von 2.5% nach Abzug der Inflationsentwertung (wenn man der amtlichen Inflationsrate glaubt) geht zu 46% an den Staat, was etwa dem Spitzensteuersatz entspricht. Leider darf man den inflationsbedingten Wertverlust der Anlage nicht als Werbungskosten von den Zinseinnahmen abziehen.
Gewinner sind die Anleger mit hohen Renditen. Wenn ein Vermögensverwalter 8% erwirtschaftet und das Geld nicht verspielt, so bleiben 1.85% beim Staat, 2.5% bei der Inflation und 4.35% für die eigene Tasche. Was den Steuersatz auf den Überschuss bezogen deutlich absenkt und deutlich unter den Spitzensteuersatz der Arbeitnehmer und selbstständigen senkt.
Der Wahnsinn hat Methode.
Und auch hier ist es wie immer, daß die Politiker alles tun, damit die ohnehin große Schere zwischen Arm und Reich noch weiter auseinanderklaffen wird.
Es würde mich nicht wundern, wenn auch die Erbschaftssteuer noch abgeschafft oder so entschärft wird, daß wieder ein dickes Plus für die ohnehin Mega-Reichen herauskommt.
Warum läßt die arbeitende Bevölkerung es sich bieten, daß Kapitalanleger gerade durch Nichtstun große Teile der Arbeitsproduktivität anderer Mitmenschen einfach abziehen? Ohne den kleinsten Finger krümmen zu müssen.
Und dann bezeichnen sie sich noch gerne als "Leistungsträger" der Gesellschaft.