Bundesregierung stärkt Rechte von Vermietern:Für den Klimaschutz, gegen Mietnomaden

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Weil Häuser weniger Energie verbrauchen sollen, können sie künftig auch gegen den Willen der Mieter saniert werden. Eine entsprechende Regelung hat die Bundesregierung beschlossen. Auch den von Vermietern gefürchteten "Mietnomaden" soll das Leben deutlich schwerer gemacht werden.

Michael Bauchmüller und Peter Blechschmidt

Vermieter sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig mehr Rechte haben. Das sieht eine Mietrechtsnovelle vor, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch verabschiedet hat. So können Vermieter in Zukunft auch gegen den Willen der Mieter ihre Gebäude sanieren, das Bürgerliche Gesetzbuch wird um entsprechende Regelungen ergänzt.

Auch dürfen die Mieter drei Monate lang nicht wegen Bauarbeiten die Miete mindern, wenn die Arbeiten dazu dienen, das Haus energetisch zu sanieren. "Der Sanierung der Wohnbestände kommt eine Schlüsselrolle bei der Energiewende zu", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Süddeutschen Zeitung. "Dazu sollen die Vermieter stärkere Anreize erhalten." Mieter profitierten von sinkenden Nebenkosten, wenn die Fassade gedämmt oder Fenster erneuert würden.

Einspruch können Mieter künftig gegen Sanierungen kaum mehr einlegen. So haben Mieter "Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind". Sie müssen dem Mieter aber rechtzeitig angekündigt werden. Ausdrücklich wird erstmals die "energetische Modernisierung" in den Gesetzeskatalog aufgenommen. Zwar kann der Mieter sich hier zur Wehr setzen, wenn die Modernisierung für ihn eine "besondere Härte" darstellt. Eine Mieterhöhung infolge der Modernisierung wird aber als solche Härte nicht anerkannt.

"Mietnomaden" soll das Leben erschwert werden

Allerdings dürfen Vermieter auch in Zukunft nur, wie bisher, jährlich elf Prozent der Baukosten auf den Mietpreis aufschlagen - und das auch nur, soweit die Vergleichsmieten am jeweiligen Ort das zulassen. Anders als bisher soll diese sich aber künftig auch an der "energetischen Ausstattung und Beschaffenheit" von Wohnungen orientieren.

Auch die Regeln für säumige Mieter werden mit der Novelle verschärft. Liegen Mieter und Vermieter im Streit, kann das Gericht künftig verlangen, dass die säumige Miete bis zur Klärung der Streitfragen hinterlegt wird. Dies soll vor allem den "Mietnomaden" das Leben erschweren, die in wechselnden Wohnungen mietfrei zu leben versuchen. Zudem können Vermieter ihren Mietern künftig fristlos kündigen, wenn diese keine Kaution hinterlegen.

Mietervertreter sprechen von "Scheinlösung"

Vermieter und Hausbesitzer zeigten sich zufrieden mit dem Gesetz. "Das jetzige Mietrecht war ein Hemmnis für die energetische Sanierung", sagte Gerold Happ, Geschäftsführer des Eigentümerverbands Haus & Grund. "Das wird nun wesentlich leichter." Dagegen sprach Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips von "Scheinlösungen für ein Scheinproblem". "Die Vorstellung, dass Mieter eine Sanierung vereiteln, ist absurd", sagte er.

Ähnlich äußerten sich Verbraucherschützer. "Das Mietrecht ist sicher nicht der entscheidende Grund für die ausbleibende Sanierung von Gebäuden", sagte Holger Krawinkel, Energieexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. "Da fehlt es vor allem an steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten."

Letztere sind seit Monaten zwischen Bund und Ländern umstritten, ein entsprechendes Gesetz liegt im Vermittlungsausschuss. An diesem Mittwoch befasst sich damit auch eine Spitzenrunde, zu der Bundeskanzlerin Angela Merkel die Ministerpräsidenten der Länder ins Kanzleramt geladen hat.

© SZ vom 23.05.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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