Beratung in Kreditinstituten:Beipackzettel vom Banker

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Freiwillig funktioniert nicht: Die Regierung will die Geldinstitute nun mit einem Gesetz dazu zwingen, klar über Vor- und Nachteile von Anlagen zu informieren.

Daniela Kuhr

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) wollen für mehr Transparenz bei Banken sorgen.

"Jeder Bankkunde soll mit einem Blick erkennen können, welches Risiko in einer Anlage steckt oder wie hoch die Kosten eines Produkts sind" (Foto: Foto: dpa)

Weil freiwillige Lösungen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben, soll nun ein Gesetz die Branche zu mehr Offenheit zwingen. Nach dem Diskussionsentwurf aus dem Haus von Schäuble will die Regierung Finanzhäuser künftig verpflichten, die wichtigsten Informationen zu jedem Produkt übersichtlich auf zwei Seiten zusammenzufassen.

"Jeder Bankkunde soll mit einem Blick erkennen können, welches Risiko in einer Anlage steckt oder wie hoch die Kosten eines Produkts sind", sagte ein Sprecher von Aigner, die diesen Teil des Gesetzes maßgeblich mit vorangetrieben hat.

Gemeinsame Standards

Schon jetzt bieten viele Banken und Sparkassen solche Produktinformationsblätter an. Allerdings bislang noch auf freiwilliger Basis. Verbraucherschutzministerin Aigner hatte sie dazu gedrängt.

Die CSU-Politikerin hatte jedoch dafür plädiert, dass die Institute sich auf gemeinsame Standards einigen, um die Produkte besser vergleichbar zu machen. Weil das lange Zeit nicht gelungen ist, machen Aigner und Schäuble nun ernst.

Eine gesetzliche Regelung sei unausweichlich, sagte Aigners Sprecher. "Wir haben von Anfang an klargestellt: Alle Institute in Deutschland müssen einen einheitlichen Standard gewährleisten. Nur mit einem einheitlichen Beipackzettel können die Verbraucher unterschiedliche Geldanlagen sowie deren Chancen, Risiken und Kosten vergleichen."

Laut Diskussionsentwurf müssen die Banken künftig "rechtzeitig vor dem Abschluss eines Geschäfts" dem Kunden "ein kurzes und leicht verständliches Informationsblatt" zur Verfügung stellen.

Es muss die wichtigsten Infos "so enthalten, dass der Kunde ohne Heranziehung weiterer Unterlagen" das Produkt, seine Funktionsweise, die Risiken und Chancen sowie die Kosten einschätzen kann.

Wie aus der Begründung zu dem Diskussionsentwurf hervorgeht, umfasst die Pflicht "alle Wertpapierdienstleistungen und alle Privatkundenkategorien". Ziel sei, die Anleger mit Informationen zu versorgen, "die sie für eine eigenverantwortliche Anlageentscheidung benötigen".

Eine Sprecherin des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands zeigte sich enttäuscht von dem Vorstoß. "Wir haben bereits standardisierte Beipackzettel entwickelt, die für 80 Prozent des Markts gelten", sagte sie mit Blick darauf, dass Sparkassen, Raiffeisen- und Volksbanken zusammen einen großen Marktanteil im Privatkundengeschäft haben. "Wir hätten daher einer freiwilligen Lösung den Vorzug gegeben."

Beim Bundesverband deutscher Banken, der Interessenvertretung der Privatbanken (etwa Deutsche Bank und Commerzbank), hieß es dagegen, man habe sich zuletzt sehr wohl mit Sparkassen und Raiffeisenbanken auf einen gemeinsamen Standard für die Beipackzettel geeinigt.

Diese Einigung sei allerdings nicht publik gemacht worden, weil zu dem Zeitpunkt bereits der Gesetzentwurf aus dem Ministerium von Schäuble kursierte. "Derzeit überprüfen die kreditwirtschaftlichen Verbände den bereits vereinbarten Standard vor dem Hintergrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens", sagte eine Sprecherin des Bankenverbands.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung würden die Standards der Kreditwirtschaft die gesetzlich vorgeschriebenen noch übertreffen. So sehen sie beispielsweise auch Angaben zu steuerlichen Aspekten vor, was im Gesetzentwurf nicht geplant ist.

Derzeit befindet sich der Entwurf in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Das Gesetz solle noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, erklärte Aigners Sprecher.

© SZ vom 07.05.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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