Von Marco Völklein

Die staatlich geförderte Altersvorsorge können Sparer künftig auch zum Immobilienerwerb verwenden - allerdings wohl frühestens vom Jahr 2010 an.

Das eigene Haus ist beliebt: Laut Umfragen sagen 58 Prozent der Deutschen, eine eigene Immobilie sei die ideale Altersvorsorge. Die Politik hat darauf reagiert und jetzt den Wohn-Riester beschlossen. Mit dem neuen Gesetz können Riester-Sparer künftig Geld aus ihrem Vertrag zur Finanzierung des Eigenheims einsetzen.

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Dachdecker im Gegenlicht - den Traum vom eigenen Haus haben viele Bürger. (© Foto: dpa)

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Wie funktioniert der Wohn-Riester?

Wer bereits einen staatlich geförderten Riester-Vertrag bespart, kann das Geld nun komplett entnehmen und damit ein Haus oder eine Wohnung in Deutschland kaufen. Dadurch erhöht sich das Eigenkapital des Käufers, er muss bei der Bank weniger Kredit aufnehmen. Außerdem darf er seine künftigen Riester-Sparbeträge und die Förderbeträge zur Tilgung des Darlehens verwenden.

Wie hoch ist die Förderung?

Es gelten die normalen Riester-Regeln: Als Grundzulage zahlt der Staat jedem Riester-Sparer 154 Euro im Jahr, für jedes Kind gibt es 185 Euro, für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurden, sogar 300 Euro. Voraussetzung ist, dass der Sparer vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens auf den Riester-Vertrag einzahlt, maximal 2100 Euro pro Jahr. Beim Wohn-Riester fließt dieses Geld allerdings in die Kredittilgung. Kann man nur weniger als vier Prozent seines Bruttolohnes ansparen, verringern sich die Zulagen entsprechend.

Für welche Immobilien lässt sich der Wohn-Riester nutzen?

Der Staat will, dass die Bürger im Alter mietfrei leben können - nur dafür gibt es den Zuschuss. Deshalb lässt sich der Wohn-Riester nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen nutzen, nicht aber für Mehrfamilienhäuser. Gefördert wird auch der Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften.

Können Käufer das Geld jedem Riester-Vertrag entnehmen?

Ob Riester-Versicherung, -Fondssparplan oder -Banksparplan - von allen drei Sparformen lässt sich das Geld verwenden. Allerdings hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung eingebaut: 2008 und 2009 darf man nur sein Riester-Geld für Wohnzwecke entnehmen, wenn man mindestens 10000 Euro angespart hat. "Diese Anforderung erfüllt jedoch kaum ein Vertrag", sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. 2008 und 2009 sei der Wohn-Riester somit "praktisch nicht zu nutzen".

Was passiert mit dem bisherigen Riester-Vertrag, wenn das Geld entnommen wurde?

Der Vertrag läuft weiter und könnte theoretisch auch weiterhin bespart werden. Doch in der Praxis werden viele Eigenheimer ihr Geld in die Darlehenstilgung stecken. Die Anbieter werden wohl über Jahre Riester-Verträge ohne Kapital verwalten. Auch die Rente aus solchen Verträgen dürfte später äußerst niedrig sein.

Seite 2: Welches Produkt die Bausparkassen zusätzlich etablieren wollen.

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