Urteil des Landgerichts Berlin:Datenschützer setzen Google unter Druck

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Googles Niederlassung in Berlin: Geht es mit rechten Dingen zu? (Foto: dpa)

Fiese Klauseln: Der Konzern informiert seine Kunden nur über Änderungen, wenn das für Google "vernünftigerweise möglich" ist. Verbraucherschützer sind empört - und ziehen vor Gericht.

Von Benjamin Romberg und Nakissa Salavati

Google droht Ärger wegen seiner Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen: Verbraucherschützer haben sich in erster Instanz gegen den amerikanischen Konzern durchgesetzt. Das Landgericht Berlin erklärte insgesamt 25 Klauseln für rechtswidrig, wie der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Begründung steht noch aus.

Bei etwa der Hälfte der betroffenen Klauseln geht es um den Datenschutz. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass einige Passagen in der Datenschutzerklärung von Google zu schwammig formuliert seien. So spricht der Konzern etwa davon, "möglicherweise" gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder "unter Umständen" personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen. Den Nutzern sei daher gar nicht klar, wozu sie ihre Zustimmung erteilen, bemängeln die Verbraucherschützer.

Die anderen Klauseln sind Teil der Nutzungsbestimmungen von Google. Hier werden aus Sicht der Verbraucherschützer die Rechte der Nutzer unzulässig eingeschränkt. Google behält sich etwa das Recht vor, angegebene Daten zu überprüfen, zu ändern oder zu löschen. Theoretisch, so befürchtet der vzbv, könnte Google ausgehend von den Bestimmungen sogar direkten Zugriff auf Geräte der Nutzer erhalten und so etwa Google-Apps von einem Smartphone löschen. Nutzer werden über Änderungen nur informiert, wenn dies "vernünftigerweise möglich" sei, heißt es dazu in den Bestimmungen.

Die größte Kritik der Verbraucherschützer: Es gebe keine ordnungsgemäße Einwilligung der Nutzer. Es sei nicht rechtskonform, wenn diese bei der Registrierung lediglich folgende Erklärung abnicken: "Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerklärung gelesen."

"Irgendwann wird es weh tun"

Für den Fall, dass Google auch in weiteren Instanzen unterliegt, droht ein Ordnungsgeld. Das dürfte im Vergleich zu Googles Umsatz - etwa 15 Milliarden US-Dollar im dritten Quartal - vermutlich gering ausfallen. Sollte Google aber danach weiterhin nicht reagieren, drohen weitere Strafzahlungen. "Irgendwann wird es weh tun", sagt Bianca Skutnik, Rechtsexpertin beim vzbv.

Gewinnen die Verbraucherschützer auch in höheren Instanzen, möglicherweise bis hinauf zum Bundesgerichtshof, dann würde Google seine Klauseln für Deutschland aber wahrscheinlich ohnehin ändern, vermutet Thomas Hoeren, Professor für Informationsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Daniel Nagel, Anwalt für Datenschutzrecht in Stuttgart, sieht das ähnlich: Google wolle schließlich nicht als "böser Konzern" wahrgenommen werden. "Am Ende sind die Nutzer die Kunden von Google", sagt Nagel.

Google kämpft gegen das Urteil

Google will gegen das Urteil in Berufung gehen. "Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind", sagte ein Sprecher von Google Deutschland. Zudem kritisiert Google, dass die Verbrauchschützer gar nicht befugt seien, gegen die Datenschutzerklärung des Konzerns zu klagen, weil diese nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seien.

Tatsächlich kann nur klagen, wer betroffen ist. Und das, so könnte Google argumentieren, wären in diesem Fall Datenschutzbehörden und keine Verbraucherschützer. Der vzbv sieht das anders. Er fordert, als Vertreter für Verbraucher immer dann klagen zu können, wenn ein möglicher Verstoß Verbraucher betrifft. Nach Ansicht des vzbv kann ein solcher Verstoß eben auch in rechtswidrigen Datenschutzklauseln liegen. Auch diese gehören zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sagen die Verbraucherschützer.

Der vzbv fordert die neue Bundesregierung dazu auf, eine Regelung zu schaffen, die es Verbraucherverbänden ermöglicht, "ohne Hürden auch gegen datenschutzrechtliche Verstöße" vorzugehen. Die Unterarbeitsgruppe Verbraucherpolitik hat sich in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD bereits dafür ausgesprochen.

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