Fünf Mal haben bayerische Ermittler bereits mit Hilfe von Trojanern Bürger ausspioniert. Die Aktionen waren zwar richterlich genehmigt, unklar ist aber, welche Methoden zum Ausspähen genutzt werden dürfen. In Schleswig-Holstein sei der Staats-Trojaner nicht eingesetzt worden, dafür aber eine andere Überwachungssoftware.
Bayerische Ermittler haben bislang fünf Mal Trojaner eingesetzt. Damit überwachten sie nicht nur E-Mails und Internettelefonate mit der Spionage-Software, sondern nahmen auch Zehntausende Bildschirmfotos auf, wie aus Angaben des Landesinnenministeriums vom April hervorgeht.
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Fünf Mal haben bayerische Ermittler schon mit Hilfe von Trojanern zugeschlagen - auch in Hessen wurden Bürger schon ausspioniert. (© dpa)
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Rekord waren in einem der Ermittlungsverfahren 29.589 solcher Screenshots. In allen fünf Fällen war der Einsatz der sogenannten Trojaner richterlich genehmigt. Bei den Verfahren in München, Landshut, Nürnberg und Augsburg ging es um Doping, Drogen, Hehlerei und eine Bande von Internet-Betrügern, die geschätzt 80.000 bis 120.000 Menschen um eine Summe von insgesamt zehn bis 30 Millionen Euro geprellt haben soll.
Im Behördenjargon heißt die Online-Überwachung TKÜ - Telekommunikationsüberwachung. Rechtlich umstritten ist aber, was die Genehmigung zur TKÜ eigentlich bedeutet. Das Landgericht Landshut kam im Januar in einem der fünf Fälle zu der Auffassung, dass das Aufnehmen von Bildschirmfotos rechtswidrig war. Denn deren Aufnahme geht laut Gericht über die genehmigte Überwachung der Telekommunikation hinaus.
In Schleswig-Holstein sei der "Staats-Trojaner" nicht verwendet worden, dafür aber eine andere Überwachunssoftware. Wie ein Sprecher des Landeskriminalamtes am Dienstag auf Anfrage mitteilte, gab es in den vergangenen fünf Jahren drei Fälle von Schwerkriminalität. Die TKÜ wurde dabei jeweils auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses direkt am Rechner durchgeführt.
Ein Ausspähen eines Raumes über ein Mikrofon oder die Kamera eines überwachten Computers habe es genausowenig gegeben wie eine Online-Duchsuchung von Daten auf einem Rechner. Und es habe sie auch nicht geben können. Denn die speziell entwickelte Software habe technisch jeweils nur die Möglichkeiten im genau festgelegten Rahmen der richterlich erlaubten Überwachung geboten.
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(sueddeutsche.de/dpa/infu/luk)
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Liebe SZ,
so ein Artikel ist Euch nicht würdig, der könnte direkt aus der Feder des Innenministers kommen. Schauen wir uns doch den Fall "Bandenartige Drogenkriminalität" an. Selbst das, was die Polizei vorgibt, ist immer noch keine Terrorgeschichte mit unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben, was man bräuchte, um eine Online Durchsuchung zu rechtfertigen.
Dann ist es so, dass ja die Landshuter Richter gesagt haben, dass die Massnahme illegal war. Und darüber hinaus wurde vom CCC festgestellt, dass der Trojaner noch viel mehr als die (in diesem Fall illegalen) Funktionen konnte.
Also war die Massnahme "doppelt" illegal. Trotzdem hat Herr Herrmann die Frechheit sich hinzustellen und zu sagen, dass die Polizei in Bayern alles richtig gemacht hat. In so einen Innenminister habe ich kein Vertrauen mehr. Langsam fange ich an, auch in anderen Geschichten der offiziellen Version keinen Glauben mehr zu schenken und dass kann und darf nicht im Interesse des Ministers sein.
Wie mir scheint, ist die bayerische Lederhos'n schon so
verbieselt, daß man sich nun nur noch mit dem laptop beschäfftigt.
Und auch dies klappt nicht so recht!
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es ist zu befuerchten das schon ab 2003 vor dem bka gesetz das diese windigen praktiken erst rechtmaessig gemacht hat ...also straffrei fuer cdu csu berufsbeamte ...
gelauscht gespaeht durchsucht und rechner manipuliert wurden ohne jede rechtsgrundlage ...speziell in bayern da wo am ausgang in braunau die nazihorden ausgeschwaermt sind und in sachsen schnell treue anhaenger fanden ...fand man das eigentlich recht praktisch
die groesste gefahr besteht darin ...das der eingang des trojaners verschleppt werden kann in die privaten rechtsradikalen kreise der geheimdienste ....hier tut sich ein speziell in deutschland lauernder hoellenschlund auf ...denn echte demokraten linke gar antifaschisten finden sich nicht in deutschen geheimdienstwelten weswegen das verbot der npd hintertrieben werden konnte und man sich fragen muss was da sonst noch so betrieben wird unter dem siegel des geheimen ...zu dem nichtmal die parlamentarier zugang haben ...die pluralistische gesellschaft spiegelt sich in diesen geheimdiensten sicher nicht ...deshalb ist in der heimat der gestapo und stasi hoechste aufmerksamkeit erfordrlich gegenueber diesen umtrieben