Ein weiteres Verwaltungsgericht hat entschieden, dass für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren verlangt werden dürfen. Doch der Streit geht weiter.
Für Computer mit Internetanschluss dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar hatte gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte.
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Ob privat oder beruflich, die PC-Gebühr ist nach Ansicht eines Gerichts in Niedersachsen unzulässig (© Foto: iStock)
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Das Gericht urteilte in seiner am Montag veröffentlichen Entscheidung, der NDR stelle derzeit im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung". Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig.
Zur weiteren Begründung sagte das Gericht, dass zudem nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von der Gebühr befreit sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.
Weitreichende Auswirkungen
Sollte auch dieses Gericht der Klage stattgeben, könnte das weitreichende Auswirkungen haben. Seit Januar 2007 verlangt die Gebühreneinzugszentrale 5,76 Euro für internetfähige Computer - allerdings nur dann, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind. In der monatlichen Gebühr von 17,98 Euro sind alle Geräte enthalten.
Bisher haben die Gerichte unterschiedlich über die Gebührenpflicht von Internet-PCs geurteilt. Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden. Beobachter rechnen damit, dass am Ende das Bundesverwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung zur PC-Gebühr fällen könnte.
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(dpa/sueddeutsche.de/joku/holz)
Debatte über Urheberrecht
Ich und von mir aus auch mein Provider kann jederzeit die Streams der Sender sperren und beweisen, daß ich das ÖR-Angebot nicht nutze. Wenn es sein muß entwickeln wir eine Software die entsprechende Kanäle zuverlässig und einfach sperrt. Aber dann würden die findigen GEZ-Anwälte sicher trotzdem eine Möglichkeit finden und abzuzocken.
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Sollen doch die Sender ihre geb.pflichtigen Sendungen mit Passwort sperren, dann ist der ganze Spuk doch vorbei und die Juristen arbeitslos.
Ich würde per Gesetz sicherstellen, dass die Sender nur im Abo mit Passwort im Internet zu empfangen sind.
Und wer kein Passwort hat, empfängt nicht und zahlt nicht. So einfach ist das.
Und wer kein Radio oder FS-Empfangsgerät hat, zahlt auch nicht.
Ganz einfach!...
Die britischen Satellitensender können wir ja auch nicht ohne Bares sehen und die Österreicher auch nicht.
Das Leben würde richtig ruhig und uns würde auch nichts fehlen...
Dieses war der 11 Millionste Streich und der 11.000.001ste foglt sogleich...
Mein liebes janusköpfiges Öffentlich-Rechtliches,
solltest Du nicht langsam mal einsehen, dass Du schon eine ganze Weile nicht mehr deinem Grundversorgungsauftrag nachkommst? Stattdessen bestrahlst Du uns tagtäglich mit grenzdebilem Einerlei aus Schunkel und Seife, Betroffenheitsmoderation und überteuerten Sportübertragungen.
Sich wegen den wenigen Glanzlichtern dann hin zu stellen und "Qualität! Qualität!" zu rufen, und unentwegt die Gebühren zu erhöhen, ist schon mehr als dreist. Ich denke nämlich, dass all jene Programme, die tatsächlich Qualität bieten, für einen Bruchteil der jetztigen Gebühren zu finanzieren wäre
Sieh endlich ein, dass es nicht deine Aufgabe ist, mit den Privaten zu konkurrieren. Ausser euch will das nämlich niemand. Wirklich! Niemand! Denn wenn Bedarf an Verdummung besteht, kriegen das die Privaten auch ganz gut alleine hin...
Ach ja: Bau doch in deine öffentlich-rechtlichen Webseiten eine Benutzerkennung ein. Dann stellt sich auch nicht mehr die Frage mit den Gebühren. Wer es nutzen will, soll zahlen. Der Rest wird verschont.
Ist verärgert
Hephaistos.RG