Der Bundestagsabgeordnete Peter Tauber gilt als Vorzeige-Netzpolitiker der CDU. Im Süddeutsche.de-Fragebogen erklärt er, warum Acta neu formuliert werden muss und wie er sich eine Urheberrechtsform vorstellt, die ohne Kulturflatrate auskommt.
In der Urheberrechtsdebatte hat Süddeutsche.de die Netzpolitiker der verschiedenen Parteien darum gebeten, einen kurzen Fragebogen zum Urheberrecht im digitalen Zeitalter zu beantworten. Den Anfang macht der hessische Bundestagsabgeordnete Peter Tauber (@petertauber) von der CDU. Der 37-Jährige sitzt seit 2009 im Bundestag und ist seit März 2010 Mitglied in der Enquête-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft". Sein Blog heißt "Schwarzer Peter".
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CDU-Mann Peter Tauber: "Eine staatlich verordnete Kulturflatrate sehe ich nicht als Alternative." (© Abgeordnetenbüro Peter Tauber,oH)
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Was ist die Alternative zu Acta? Acta hat zwei Probleme. Das erste ist, dass der Status Quo des Urheberrechts zementiert wird. Dadurch erschwert sich eine notwendige Reform des Urheber-/Nutzungsrecht für digitale Inhalte. Das zweite Problem liegt in der Wahrnehmung von Acta. Der aktuelle Text des Vertrags ist für digitale Inhalte zwar vage, die Berichterstattung über frühere Versionen des Vertrags zeigt jedoch, dass der Geist hinter den Formulierungen keine zufriedenstellende Abwägung von Urheber-/Vertreiber-/Nutzungsinteressen beinhaltet.
Eine Neuformulierung von Acta sollte diese beiden Probleme angehen. Möglich wäre hier einerseits die Entkopplung digitale Inhalte aus dem Vertrag und ein öffentlich dokumentierter Vermittlungsprozess zwischen Urherbern, Vertriebsgesellschaften und Nutzern. Man darf außerdem nicht vergessen, dass ACTA ja nicht nur digitale Güter reguliert. Die Tatsache, dass die deutsche Wirtschaft von Schäden bis zu 500 Milliarden Euro durch Produktpiraterie spricht, zeigt ja, dass Handlungsbedarf besteht.
Sollte angesichts der Möglichkeit zur digitalen Kopie das Urheberrecht reformiert werden? Warum beziehungsweise warum nicht?
Das Urheberrecht muss für das digitale Zeitalter reformiert werden. Die Möglichkeit der digitalen Kopie und die Nutzung von in anderen Rechtskontexten entwickelter Software (bspw. von Facebook) führt zu neue Nutzungspraktiken, die durch deutsches Recht nicht abgedeckt werden (z.B. der Nutzungslizenzen von Photographien).
So werden selbst aus den vermeintlichen Rettern des Urheberrechts Urheberrechtsbrecher wie manch ein Bundestagsabgeordneter am eigenen Leib erleben durfte. Die Etablierung eines Fair Use-Prinzips im deutschen Recht wäre ein denkbarer Schritt. Ich unterstütze daher die Initiative www.faires-urheberrecht.de.
Was sollte im digitalen Bereich erlaubt sein - und was nicht. Und welche Sanktionen sollte es geben?
Das Recht auf Privatkopie digital gekaufter Inhalte sollte etabliert werden. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Recht auf das unbegrenzte Tauschen von urheberrechtlich geschützter Werke gibt. In der Verfolgung dieser Tauschaktionen sollte immer die Verhältnismäßigkeit im Auge zwischen Verstoß und Verfolgung/Strafe beachtet werden. Das bedeutet, dass die Verfolgung von Kim Dotcom vollkommen gerechtfertigt ist, die Massenabmahnungen gegen Klein-Sharer jedoch nicht zielführend sind. Momentan gibt es faktisch kein Recht auf eine digitale Privatkopie, wie wir es aus der analogen Welt kennen. Das muss geändert werden.
Wie kann eine angemessene Vergütung für Künstler im digitalen Zeitalter gewährleistet werden?
Die digitale Kopie greift Urheberrecht nicht an, sondern Vertriebswege. Hier liegt es auf Seiten der Vertriebsgesellschaften entsprechende Kanäle zu öffnen. Der Apple iTunes Store und der Amazon Kindle zeigt recht eindrucksvoll, dass es eine Zahlbereitschaft für leicht zugängliche und hoch-qualitative Inhalte im Netz gibt. Es geht also bei der Reform des Urheberrechts nicht darum, das geistige Eigentum in Frage zu stellen. Ich denke, wir tun gut daran, das geistige Eigentum zu schützen - und damit auch die Leistungen von Künstlern, Musikern und Autoren. Was wir nicht schützen müssen sind überkommene Vertriebsmodelle.
Eine staatlich verordnete Kulturflatrate sehe ich nicht als Alternative. Stattdessen sollten Vertriebsgesellschaften dazu ermutigt werden, mit Vertriebsmodellen zu experimentieren. Außerdem liegt es an uns selbst, ob wir bereit sind, auch junge und unabhängige Künstler zu unterstützen, indem wir für ihre Werke bezahlen, wenn sie uns digital zur Verfügung gestellt werden. Das ist auch eine Frage der Kultur im Netz, die nicht allein von der Politik beantwortet werden kann, sondern bei der auch wir als Gesellschaft gefordert sind.
Was halten Sie von Taubers Ansichten? Diskutieren Sie in den Kommentaren, Twitter (Hashtag #urheberdebatte) oder bei Google Plus.
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(Süddeutsche.de/joku/mri)
Neue Regelungen zur Organspende
> Was die Gema mit den Musikern für Verträge macht, weiß ich nicht.
Das wirkt etwas zu romantisiert auf mich. Natürlich gibt es Vertragsfreiheit. Aber (faktisch): Kein Radiosender spielt Musik von einem Künstler, der nicht bei der GEMA vertreten ist. Das ist schlicht zu viel Aufwand für die Abrechnung. Kaum ein Club spielt deine Musik, wenn du nicht bei der GEMA bist. Und AFAIK lässt die GEMA sich die kompletten Nutzungsrechte abtreten.
Mithin hat die befürchtete Enteignung doch schon längst statt gefunden.
Die Kritik an den "neuen Rechteverwertern" kann ich hingegen nachvollziehen und halte diese auch für berechtigt. Das ist im Grunde alter Wein in neuen Schläuchen - bzw. die haben die gleichen Interessen.
"Was die Gema mit den Musikern für Verträge macht, weiß ich nicht."
Meistens machen die Musiker (bzw. Komponisten) ihre Verträge mit einem Verlag, und dieser vertritt den Künstler gegenüber der Gema.
Die Gema kümmert sich übrigens nur um Kompositionen,
die GVL um die Aufnahmen selber.
Wir haben unser Zeug nie irgendwo angemeldet, insofern haben es
ein paar Fremde schon einfach mal nach Youtube geschubst,das dürfen die auch ... die Gema hat da nichts zu melden, wenn ein Künstler sie nicht (indirekt) zur Wahrung seiner Rechte beauftragt.
dww
Wer hat denn das Recht auf die digitale Privatkopie überhaupt erst faktisch abgeschafft?
2003 wurde mit den Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion §95a UrhG "Schutz technischer Maßnahmen" beschlossen, während man vorher problemlos seine CDs und DVDs kopieren durfte!
"(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."
Und mit ACTA Aritkel 27 Absatz 5 soll das jetzt auch noch völkerrechtlich zementiert werden:
"(5) Jede Vertragspartei sieht einen hinreichenden Rechtsschutz und wirksame Rechtsbehelfe gegen die Umgehung wirksamer technischer Vorkehrungen vor, von denen Autoren, ausübende Künstler oder Hersteller von Tonträgern im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Rechte an ihren Werken, Darbietungen und Tonträgern Gebrauch machen und die Handlungen in Bezug auf ihre Werke, Darbietungen und Tonträger einschränken, welche die betreffenden Autoren, ausübenden Künstler oder Hersteller von Tonträgern nicht erlaubt haben oder die nach dem Gesetz nicht zulässig sind."
Privatkopien sind meines Wissens erlaubt. Nicht erlaubt sind private Peer-to-peer-Kopien.
Was die Gema mit den Musikern für Verträge macht, weiß ich nicht. Ansonsten können die Urheber durchaus bestimmen, welche Nutzungsarten sie für ihr Werk für welche Summe verkaufen. Sie übergeben die Kontrolle darüber keineswegs den Verwertern, auch wenn die das gern so hätten. (Und immer häufiger zu erzwingen suchen.) Die Urheber sind – heute noch – frei, Verträge zu unterschreiben oder eben nicht.
Fällt dieses Recht weg, sind sie praktisch enteignet. Das gilt auch für die Kulturflat oder die Kopierabgabe. Aber hier bekommen sie für die Enteignung immerhin eine Entschädigung.
Meiner Meinung nach ist eine solche Enteignung der Kulturschaffenden keine Perspektive. Sie wird zu einer Verarmung des Kulturlebens führen und nützt letztlich nur den "neuen Verwertern", also den Internet-Vertriebsplattformen. Deshalb suchen die sich ja auch mit den Protest der "Netzgemeinde gegen die alten Verwerter und die Urheber zu verbünden.
Letztlich führt eine Aufweichung des Urheberrechts oder das Recht!!! auf Privatkopien zur totalen Verarmung einer Kultur, weil damit nur noch die Großen, die mit der Möglichkeit zur Verbreitung durch die entsprechenden medialen Kanäle, zum Zuge kommen: all jene, die heute schon durch die Verwertungsgesellschaften am besten abkassieren! Die anderen gehen dann völlig leer aus, egal sogar, ob sie auf dem Wege bekannt werden!
Meinetwegen kann man noch über die Nicht-Strafverfolgung von Privatkopien nachdenken, aber sicher nicht das Recht auf die private Kopie einführen! Gerade weil sich Musik u. andere Inhalte immer wieder in derselben Qualität reproduzieren lassen: Man stelle sich mal vor, wie sich die Anzahl der Kopien dann in Windeseile potenzieren würde, alleine auf einem beliebigen Schulhof! Wat ne Idee! Geht gar nicht!
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