Musikdownloads im Netz:Millionen-Nachschlag für Eminem

Lesezeit: 1 min

Nach einer Gerichtsentscheidung zu Musikverkäufen im Internet erwartet der Rapper Eminem eine Zahlung von 50 Millionen Dollar. Auf die Musikindustrie könnten weitere Kosten zukommen: Auch andere Künstler können mit mehr Geld rechnen.

O. Bilger

Die Musikbranche ist seit Jahren im Umbruch. Erst brachen die Gewinne wegen illegaler Downloads ein, mittlerweile erholen sich die Erlöse, weil die Kunden im Internet für Musik zahlen.

US-Rapper Eminem: Oberster Gerichtshof genehmigt Künstlern höhere Anteile. (Foto: AP)

Davon wollen nun auch Künstler und Produzenten stärker profitieren. Gerade sorgt eine Gerichtsentscheidung um den Rapper Eminem - ein Spitzenverdiener im Musikgeschäft - für Aufsehen. Der Entschluss des obersten Gerichtshofs der USA könnte Auswirkungen auf die gesamte Musikindustrie haben.

FBT, die frühere Produktionsfirma Eminems, hatte im Jahr 2007 gegen die Plattenfirma Universal Music geklagt. Dabei ging es um die Vergütung von Downloads. Im Vertrag des Rappers mit Universal war nicht ausdrücklich geregelt, wie viel er für seine Musik bekommt, wenn sie nicht im Plattengeschäft, sondern im Internet gekauft wird.

Universal zahlte 18 Prozent an Eminem - den Anteil, den er dem Vertrag zufolge auch aus dem Erlös von physischen Tonträgern erhält. Nach Ansicht von FBT stehen Eminem und seinen Produzenten aber eine Beteiligung am Online-Geschäft von 50 Prozent zu. Universal solle die Verkäufe über Online-Plattformen wie Apples iTunes-Store als Lizenzgeschäft betrachten, für das andere Konditionen gelten.

Es war nicht der erste Fall, der vor einem US-Gericht verhandelt wurde. Bisher scheiterten vergleichbare Verfahren jedoch. Vergangenen September hatte ein Gericht nach mehreren Instanzen erstmals zugunsten der Produktionsfirma FBT entschieden.

Ein Download ist keine CD

Der Supreme Court wies jetzt die Berufung von Universal ab. Der Online-Verkauf lasse sich nicht mit dem Verkauf von CDs gleichsetzen, hieß es. Schließlich entstehen bei Online-Verkäufen keine Kosten für die Herstellung der Tonträger oder den Vertrieb. Eminem und FBT könnten Medienberichten zufolge mit einer Nachzahlung von bis zu 50 Millionen Dollar aus der Universal-Kasse rechnen. "Das Gericht hat die ökonomische Realität der digitalen Musiklandschaft erkannt", erklärte FBT-Anwalt Daniel Assimow.

Die Entscheidung ist möglicherweise sogar richtungsweisend. Andere Künstler könnten nun nachziehen, sofern auch in ihren Abmachungen keine klare Regelung für das Download-Geschäft festgeschrieben ist. "Es gibt viele Musiker mit ähnlichen Verträgen wie Eminem", sagte Billy Wilson von Motown Records der Detroit Free Press.

Künstler mit Verträgen aus der Zeit vor dem Internet-Geschäft hätten nun die Möglichkeit, ihre alten Kontrakt nachzuverhandeln und mehr Geld zu fordern. Davon will Universal-Sprecher Peter Lofrumento allerdings nichts wissen, die Auswirkungen seien gering. Es gebe keinen Präzedenzfall, sagte er. In neueren Verträgen seien die Beteiligungen am Download-Umsatz klar geregelt.

© SZ vom 24.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: