Ein neues Gesetz soll den Zugang zu Kinderpornographie im Netz erschweren - die Hürden sind aber leicht zu umgehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Der Bundestag soll an diesem Donnerstag ein Gesetz zur Sperrung von Kinderpornographie im Internet beschließen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
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Wer eine gesperrte Seite anklickt, sieht das Stopp-Schild. (© Foto: dpa)
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Welche Seiten werden gesperrt, welche werden gelöscht?
Die große Koalition hat sich auf den Grundsatz "Löschen vor Sperren" verständigt. Doch die Kompetenzen nationaler Sicherheitsbehörden enden an den Staatsgrenzen - deutsche Behörden können keine Internet-Sperrungen anordnen, wenn Seiten aus dem Ausland gespeist werden. In diesen Fällen - den Standardfällen bei Kinderpornographie im Netz - sollen Behörden bei ausländischen Providern eine Löschung fordern. Scheitert dies, soll die Sperrung kinderpornographischer Seiten möglich sein.
Was sieht ein deutscher Internet-Nutzer, wenn er eine gesperrte Seite anklickt? Hat das juristische Konsequenzen für ihn?
Er sieht ein Stopp-Schild wie das abgebildete. Strafrechtlich bleibt dies nach dem Beschluss der Koalition folgenlos. Ursprünglich war geplant, dass deutsche Internet-Provider (zum Beispiel T-Online) deren Daten an das Bundeskriminalamt weitergeben sollten.
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"Kritiker erwarten, dass das Geschäft mit der Kinderpornographie, das sich schon heute großenteils in diesen Bereichen abspielt, noch stärker dorthin abwandert"
Diese Information ist vollständig falsch. Dateien aller Art werden nicht in Chats und in Newsrooms getauscht und auch nicht im WWW.
Ebenfalls nicht erfasst, sind Peer-To-Peer-Netzwerke, über die wahrscheinlich 80-90% aller Dateien, ob legal oder nicht, ausgetauscht werden!
Diese werden auch verwendet, um Filme und Musik zu tauschen, daher liegt nahe zu vermuten, dass diese das eigentliche Ziel der Aktion sind. Aber vermutlich wohl erst nach der Wahl.
Also ich bezweifle, dass "jemand, der auf Kinderpornos steht" unbedingt daraus folgend auch "kriminelle Energie" haben muss.
Ein wirkliches Programm, mit dem man auch tatsächlich Missbrauch von Kindern schützen würde, schließt Prävention ein, d.h. wenn ich als Mann oder Frau erkenne, dass meine sexuelle Vorliebe kleinen Kindern gilt, muss es jemanden geben, der mir da helfen kann.
Täterprävention hat seine Wirksamkeit schon häufig erwiesen, auch bei anderen sexuellen Vorlieben, die unter Strafe stehen, z.B. auch Exhibitionismus.
Allerdings ist das für einen Politiker nicht so medienwirksam wie ein vermeintlich hartes Durchgreifen gegen die Täter einer so emotional verabscheuungswürdigen Tat. Die Emotionen sind hierbei derart stark, dass tatsächlich viele über Fakten (wirkungslos, teuer, verfassungsfeindlich) hinwegsehen, aber Gegenargumentation in die Defensive gerät, man befürworte diese Verbrechen auch noch.
Würde ich eine Zensurinfrastruktur für das Internet implementieren wollen, ich würde mit genau so einem Thema beginnen und es dann Schritt für Schritt ausweiten. Die Initiatoren verneinen dies zwar noch recht vehement, aber fast zeitgleich äußern andere schon Begehrlichkeiten, die sie dann vielleicht nach der Wahl umsetzen können.
Zur Aufklärung einer Tat benötigen wir natürlich auch teure Polizeiarbeit. Das ist aber bei fast allen Verbrechen so. Natürlich könnten wir so gut wie sämtliche Einbrüche und Diebstähle aufklären, wenn alle Bürger eine elektronische Fußfessel trügen. Und ich höre auch bei diesem Beispiel wieder die Stimme, die da säuselt, wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.
Wir müssen lernen, dass es gut, wichtig, richtig und unser (Grund)recht sein muss, etwas zu verbergen! Im Zweiten Schritt müssen wir dieses Recht dann erstreiten.
aber wer auf Kinderpornographie steht, hat definitv die kriminelle Energie und den "seelischen" Antrieb, diese kleinen Hindernisse in absehbarer Zeit zu überwinden!
1. Wissen die Poliker nicht um die Wirkungslosigkeit der "KiPo"-Sperren, dann haben sie den Experten nicht zugehört, sie sind absichtlich unwissend und daher für ihre Ämter ntauglich, also unwählbar.
2. Ihnen ist die Wirkungslosigkeit bewusst, dann ist ihr Ziel ein anderes als das vorgegebene, das sich jedoch hervorragend für den Stimmenfang beim unwissenden Wähler eignet. Das andere Ziel (=Zensur) macht diese Politiker aber wiederum zu Verfassungsfeinden und damit unwählbar.
Hier jedenfalls Fehlanzeige. Ein Demokratisch nicht legitimiertes Organ lässt Seiten sperren, die in geheimen Listen auftauchen. Und durch die Einbindung von Herrn Schaar versucht man dieser Methode einen seriösen Anstrich zu geben.
Dies ist kein Kampf gegen Kinderpornographie, sondern eine Beschneidung der Rechte der Bürger, die nicht gerechtfertigt ist.
Paging