Darf ich urheberrechtlich geschützte Videos in meinem Blog zeigen? Sind Privatkopien von MP3s erlaubt? Ist es legal, aktuelle Kinofilme via Stream im Netz zu sehen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urheberrecht im digitalen Zeitalter.
Jeder Internetnutzer wird früher oder später mit dem Urheberrecht konfrontiert - doch kaum einer blickt mehr durch, was erlaubt ist und was nicht. Das liegt in der Natur des Urheberrechts: Als absolutes Recht gibt es jedem Berechtigten die Möglichkeit, andere von der Benutzung auszuschließen - was im Zeitalter der digitalen Kopie unmöglich durchzusetzen ist.
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Die Debatte, ob und wie ein ursprünglich für stoffliche Güter gedachtes Recht für das digitale Zeitalter angepasst werden muss, führen wir im Digitalblog.
Dieses FAQ soll einen kurzen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben - ohne Gewähr, Rechtsverbindlichkeit und aufgrund vieler unterschiedlicher Urteile auch nur in Ansätzen (Stand: Februar 2012).
[] Wie ist das Urheberrecht entstanden?
Die Geschichte des Urheberrechts ist eine Geschichte des Buchdrucks. Weil mit dessen Erfindung nicht nur ein Massenmarkt für Bücher, sondern auch das Geschäftsfeld der Nachdrucke entstand, führten die deutschen Kleinstaaten das sogenannte Druckerprivileg ein. Im Jahr 1701 erließ mit Großbritannien das erste Land gesetzliche Schutzrechte für Autoren, an denen sich auch das Copyright in der US-Verfassung von 1790 mit einer Schutzzeit von 14 Jahren orientierte.
Einen neuen Gedanken brachte Frankreich in der Revolutionszeit 1793 in die Konzeption des Urheberrechts ein. Im droit d'auteur wurde der Bezug von Schöpfer und Werk festgelegt und damit geistiges Eigentum zum Privateigentum. Das öffentliche Interesse spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Der Deutsche Bund legte 1845 eine Schutzfrist für Werke fest, die 30 Jahre nach dem Tod des Autors endete.
Mit der Gründung des Kaiserreichs trat 1871 das erste nationale Urheberrecht in Kraft. Es basiert auf einem Gesetz des Norddeutschen Bundes von 1870 "betreffend des Urheberrechts an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken". 1934 wurde die Schutzfrist auf 50 Jahre, 1965 auf 70 Jahre verlängert. Damit sollten vor allem die Verwerter, wie die Anfang des 20. Jahrhunderts gegründeten Vorläufer der heutigen Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und die Musikverlage gestärkt werden.
[] Was schützt das Urheberrecht genau?
Kurz gesagt ein Werk, also eine persönlich-geistige Schöpfung in Literatur, Wissenschaft, Kunst, Musik. Auch Computerprogramme unterliegen dem Urheberrecht. Weil für ein Foto, einen Song oder einen Text Patent- oder Gebrauchsmusterrecht nicht gelten, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Schöpfer alleine berechtigt ist, sein Werk zu nutzen, zu verwerten oder die Erlaubnis zur Nutzung zu geben.
Zudem erhält er ein Recht auf Namensnennung. Nach deutschem Recht können nur natürliche Personen, also Menschen, Urheber sein - in vielen Fällen geben sie aber ihre Nutzungs- und Verwertungsrechte an Gesellschaften wie Gema, VG Wort oder VG Bild-Kunst ab.
[] Was regelt das Zitatrecht?
Ob und wie ein Bild, eine Textpassage oder ein Musikstück zitiert werden darf, ist vom Einzelfall abhängig. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Klein- und Großzitat: Das Großzitat ermöglicht die komplette Übernahme - aber nur von wissenschaftlichen Werken, unter bestimmten Bedingungen und "zur Erläuterung des Inhalts". Das Kleinzitat ist interessanter - es ermöglicht, "Stellen eines Werkes" zu zitieren, soweit dies einen bestimmten Zweck erfüllt und der Ausschnitt als Zitat inklusive Quelle kenntlich gemacht wird. Weil es allerdings keine strikte Grenze des Zitatumfangs gibt, kann es theoretisch sein, dass schon der Refrain eines kurzen Songs nicht mehr durch das Zitatrecht gedeckt ist.
[] Wo wirkt das Urheberrecht im Internet?
Auch im Internet hat der Urheber das Recht, wirtschaftliche Vorteile aus jeder Verwertung seines Werkes zu ziehen. Im Netz, wo jedes Bild, jedes Musikstück, jeder Text potentiell unzählbar oft kopiert werden kann und wird, gibt es viele bekannte Fallstricke - von der Verwendung fremder Bilder auf der eigenen Seite bis hin zur Einbindung von eigenen Gema-geschützten Musikstücken auf Band-Homepages. Ein klares Indiz für einen Verstoß ist das Speichern von urheberrechtlich geschütztem Material auf dem eigenen Server.
Der Strafrahmen für die Verstöße reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 360 einkommensabhängigen Tagessätzen. Bei Gewerbsmäßigkeit sind bis zu zwei Jahre Strafe vorgesehen. Für geringfügige Verstöße werden die Strafen im unteren Bereich angesiedelt. Unangenehmer wird es bei zivilrechtlichen Abmahnungen oder gar Unterlassungsklagen und Schadenersatzforderungen.
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Kuriose Schilder (4)
"Die Adressdaten desjenigen, der den Internet-Anschluss beantragt hat, unter dem der Upload vorgenommen wurde, werden im nächsten Schritt bei den sogenannten Internet Service Providern (ISP) ermittelt. Dazu ist allerdings eine Verfügung der Staatsanwaltschaft nötig."
Nein, dazu ist keine Verfügung der Staatsanwaltschaft nötig. Wenn hier noch nichteinmal Gesetze, die seit knapp vier Jahren exisitieren eingearbeitet sind, dann weiß ich nicht, was dieser Urheberrechts-FAQ für einen Sinn macht. Für das Erstellen eines Urheberrechts FAQ sollte man zumindest das Urheberrecht gelesen und bestenfalls auch verstanden haben. 6, setzen!
Hier ein interessanter Beitrag eines Musikers zur Problematik der, hauptsächlich von Unbeteiligten und Unwissenden geführten Diskussion um und über das Urheberrecht:
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/regener_interview100.html
Die geltenden Urheberechtsgesetzt sind erstens teilweise vollkommen unrealistisch. Wie will jemand kontrollieren, wie vielen Freunden ich mein mp3-Sammlung gegeben habe? Udn wie will jemand kontrollieren, an wen meine Freunde das dann wiederrum weitergeben?
Zweitens sind viele Reglungen sehr bedenklich was die Persönlichkeitsrechte angeht. Wenn ich Musik kaufe, das heißt den Tonträger bezahle, darf man mir nicht verbieten, diese Musik, trotz DRM, auf ein Medium meiner Wahl zu übertragen, also von der CD auf den iPod zum Beispiel. Irgendwo muss sich das Mitspracherecht des Rechteinhabers erschöpfen. Und zwar genau da, wo meine Privatsphäre anfängt. Was ich, zu Hause, ganz Privat, für mich alleine mit einer gekauften CD (mit DRM) mache, geht NIEMAND was an.
Des weiteren ist der Kopierschutz ist nicht Teil des Kunstwerkes, für welches die Lizenz gilt, sondern ist (meistens) eine Eigenschaft des Tonträgers. Dieser gehört aber mir.
Weiterhin sehr kritisch sehe ich, das Konstrukt des "öffentlich zugänglich Machens", denn letztendlich bleibt Filesharing nur ein Informationsaustausch zwischen zwei Privatpersonen. Und das ist ein Grundrecht.
Zu guter letzt möchte ich noch die Korruption erwähnen, die vielen Ländern mitspielt. Beispiele:
In Deutschland gab es vor dem 2ten Korb der Urheberrechtsgesetze einen Forderungskatalog der Musikindustrie. Daraus finden sich ganze Passagen im 2ten Korb wieder.
In Großbritannien war der zuständige Minister kein Befürworter von harten Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen. Das änderte sich nach einem luxuriösen Wochenende auf dem Landsitz des wichtigsten englischen Musikmanagers. Plötzlich wurde "Three Strikes" massiv voranegtrieben und beschlossen.
In Spanien hat Wikileaks aufgedeckt, wie die USA die spanische Regierung "fernsteuerte" um restriktive Urheberrechtsgesetze zu erlassen. Als das bekannt wurde. wurde das Gesetz auf Eis gelegt. Jetzt nachdem sich die Empörung gelegt hat, wird es wieder hervorgeholt.
In Schweden wurde beim Verfahren gegen The Pirate Bay der Richter, nicht wie üblich, ausgelost, sondern ein Mitglied ,der Mitglied bei mehreren "Anti-Piraterie"-Lobyverbänden war, ebenso, wie die Staatsanwältin. Eine Schwedische Tageszeitung titelte: "Korruption has reached Sweden".
Insgesamt ist das Urheberrecht extrem verwerterfreundlich und das muss wieder in ausgeglichene Bahnen gebracht werden.
1., es geht auch im Digitalenzeitalter oder gerade da! ..nur ums Geld!
das darfst Du das darfst du nicht das darfst du jetzt nicht mehr...
Mich würde interessieren wie das mit ganz normalen TV Programm ist?
ein Beispiel HD+ (bedeutet ich kann das Programm nicht mehr so einfach aufzeichnen weil das nicht gewollt ist. Radio Programm: genutzt über eine TV-Karte oder als Stream über das Internet wie z:b mit Audials. Ich brauche schon lange keine neuen Kinofilme mehr. Höchstens mal mit einer neuen Bekanntschaft im Kino :)
Mich würde jetzt aber interessieren: ist das Legal ? das ich mein TV-Programm aufzeichne oder das ich bei Radiosendern aufnehme.
In meinem Freundeskreis witzel ich ganz gerne das es im jahre 2022 sowas wie eine Flatrate für das VOR und RÜCKspuhlen in Sendungen geben könnte 4,90€*mon. Finde ich überhaubt nicht Lustig aber die Richtung signalisiert sich für mich so.
Ich wünsche mir eine klare Ansage - es gibt viel zu viele Graubereiche, in denen nicht geregelt ist, was "erlaubt" und was "nicht erlaubt" ist.
Ein Beispiel: Ich streame gerne Filme und nutze dafür das kostenpflichtige maxdome, wo ich für Geld einen Film in einem Zeitfenster von 48 Stunden anschauen darf. Ich frage mich aber, warum ich einen kostenpflichtige Anbieter nutzen sollte, wenn ich anscheinend genauso einen kostenlosen Service nutzen dürfte (denn Streamen ist ja kein kopieren).
Solche Beispiele gibt es viele - so einfach und eindeutig wie das von den meisten Leuten gerne dargestellt wird ist das Alles meiner Meinung nach nicht.
@ Jeeves: Warum leider? Jedenfalls ist das ein weiteres Beispiel für eine nicht einwandfrei geklärte Lage. (Für mich macht das zum Beispiel keinen Unterschied, ob ich mir ein Musikvideo/eine Playlist von einem Lied, das ich nie gekauft habe bei Youtube anhöre, oder ob ich eine heruntergeladene Musikdatei laufen lasse - in beiden Fällen höre ich das Lied. Allerdings ist es erlaubt, die Musik bei youtube anzuhören, es ist aber verboten das gleiche Lied von youtube herunterzuladen. Das mag zwar rechtlich Sinn machen, aber Sinn macht es nicht.)
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