Einkäufe von Kindern via App:Apple muss Eltern 32,5 Millionen Dollar erstatten

Ein Kind steckt 2600 Dollar in sein Tierhotel - das nur in einer App von Apple existiert: Diese und andere Rechnungen für In-App-Käufe mussten die Eltern bezahlen, auch wenn sie von den Aktionen ihrer Kinder nichts ahnten. Damit soll jetzt Schluss sein.

Apple muss Eltern mindestens 32,5 Millionen Dollar für unbeaufsichtigte App-Einkäufe ihrer Kinder erstatten. Die US-Aufsichtsbehörde FTC hat einen entsprechenden Vergleich mit dem Konzern bekanntgegeben. Sie teilte zudem mit, dass Apple seine Abrechnungspraxis bei mobilen Apps ändern werde, um die Transparenz zu erhöhen.

Die FTC warf Apple vor, es Kindern allzu einfach gemacht zu haben, mit Apps Geld auszugeben. Ein Beispiel waren Spiele: In einem besonders extremen Fall soll ein Mädchen 2600 Dollar in sein virtuelles Tierhotel gesteckt haben. Die Rechnungen bekamen die Eltern. Diese hatten in dem Fall auch eine Sammelklage gegen das Unternehmen angestoßen.

"Du kannst Verbraucher nicht für Einkäufe zur Kasse bitten, die sie nicht gebilligt haben", erklärte FTC-Chefin Edith Ramirez. Apple müsse das Geld deshalb komplett zurückzahlen und seine Praxis ändern. In einem internen Schreiben teilte Apple-Chef Tim Cook mit, dass das Unternehmen das Risiko einer langen juristischen Auseinandersetzung nicht habe eingehen wollen. Die Änderungsvorschläge der FTC stimmten mit den eigenen Ideen des Konzerns überein.

Die FTC kritisierte der BBC zufolge, dass Apple Eltern nicht genügend über die Bedingungen informiert haben, in die sie durch Eingabe eines Passwortes einwilligten - zum Beispiel über ein Zeitfenster von 15 Minuten, in dem ihr Kind ohne ihre Zustimmung innerhalb einer App einkaufen könne. In Apple-Apps würde häufig die Eingabe von Informationen verlangt, ohne dass deutlich genug gemacht würde, dass damit gleichzeitig ein Einkauf bestätigt wird, heißt es weiter.

Der App-Store ist ein Riesengeschäft für Apple. Im vergangenen Jahr gaben die Kunden hier mehr als zehn Milliarden Dollar aus.

© Süddeutsche.de/dpa/Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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