Dämpfer für das Bundeskriminalamt: Die Behörde darf keine Sperrlisten an Internetprovider geben, solange die gesetzliche Grundlage fehlt.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bremst das Bundeskriminalamt: In einem Schriftsatz fordert der zuständige Richter eine eidesstattliche Versicherung der Behörde, vorläufig keine Sperrlisten über zu blockierende Webseiten an deutsche Internetprovider zu geben.
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Das geplante Internet-Stoppschild ist auch Thema der Koalitionsverhandlungen (© Foto: dpa)
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Die Richter gehen davon aus, dass es keine rechtliche Grundlage für die Herausgabe einer solchen Liste gibt: Das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" wurde zwar von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, liegt aber derzeit zur Klärung europarechtlicher Fragen in Brüssel.
Es sieht vor, dass Besucher von Seiten mit Kinderpornographie künftig nur ein Stoppschild zu sehen bekommen. Die entsprechenden Adressen soll das BKA auf einer Liste zusammenstellen, die den Providern zugeht und der Geheimhaltung unterliegt.
Zusätzlich hat das BKA auch einen Vertrag mit fünf großen Internetprovidern geschlossen, in der sich diese verpflichten, die Sperren auch ohne die gesetzliche Verpflichtung zu errichten.
Rechtliche Grundlage fehlt
Folgt man der Argumentation des Wiesbadener Richters, sind diese Verträge im Moment ohne rechtliche Grundlage. Diese Meinung vertrat auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
Geklagt hatte ein Arcor-Kunde, der von seinem Anbieter benachrichtigt wurde, dass dieser die Netzsperren ab sofort umsetzen würde. Dies würde bedeuten, dass das BKA dem Provider bereits eine solche Liste übermittelt hätte. Das BKA bestreitet dies, der Richter verlangt nun jedoch vom Präsidenten der Behörde eine eidesstattliche Versicherung, dass dies nicht geschehen sei.
Die Diskussion um Netzsperren hatte in den vergangenen Monaten für heftige Debatten gesorgt. Kritiker sind der Meinung, das von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Gesetz lege den gesetzlichen Grundstein für die Möglichkeit, von staatlicher Seite unliebsame Internetseiten zu blocken. Vor den aktuellen Koalitionsverhandlungen hat sich die FDP bereits gegen das Gesetz ausgesprochen.
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(sueddeutsche.de/jk/gal)
Gewalt in Syrien
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Unsere Großeltern kennen noch eine Zeit, in der die Polizei geheime Zensurlisten geführt hat, und nur sie bestimmt hat, wer oder was in diesen Listen geführt wird. Nach den vielen Unterschriften der Petition gegen diesen Feigenblatt-Gesetzentwurf hat von der Leyen gemeint, dass "ja vielleicht einige "zum Richteramt befähigte Juristen" ab und zu mal einen Blick auf diese Listen werfen könnten".
Es ist erschreckend, dass sich offenbar zu wenige Menschen bewusst sind, was dieser Gesetzentwurf (inzwischen ja schon verabschiedet) im Grunde bedeutet, oder dass es zwar viele Menschen verstehen, es ihnen aber egal zu sein scheint.
Man kann nur hoffen, dass Brüssel im rechtsstaatlichen Sinne entscheidet.
Wieder auffällig übrigens, dass die Sache wieder unter "digital" läuft, als beträfe die Sache nur ein paar Nerds.
Den Verträgen werden die Gesetze folgen.
Eine Zensur findet nicht statt. Die Kosten für diese antidemokratische Farce sollte allen Ja-Stimmern persönlich in Rechnung gestellt werden.
Wer auf abgeordnetenwatch.de sich zudem die Stellungnamen dieser MdB durchliest, dem wird schlecht bei so viel blanker Unkenntnis und Lernunwilligkeit von Entscheidungsträgern.
Ich fürchte, dabei handelt es sich nur um einen Aufschub. Ich bin ja mal gespannt, ob die FDP ihren Worten noch Taten folgen lasen wird. Wenn nicht, werden wir die Zensurorgie nicht mehr los.
Echten KiPo gibt es doch gar nicht im WWW, da aber selbst Anscheinend-Minderjährige oder Jugendliche mit 16 oder 17 Jahren unter den Begriff fallen sollen, lässt sich natürlich viel Wind um nichts damit machen.
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