Acta-Abkommen:Transparenz als Sicherheitsrisiko

Mathias Schindler will wissen, welche Abteilungen der Bundesregierung ihre Mitarbeiter zu den geheimen Acta-Verhandlungen schickten. Doch das Bundesjustizministerium verweigert die Auskunft, weil es um die Sicherheit seiner Mitarbeiter fürchtet. Ein Gespräch über den mühsamen Versuch, Transparenz zu schaffen.

Johannes Kuhn

Über Jahre hinweg verhandelten 37 Nationen hinter verschlossenen Türen über das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen Acta. Inzwischen haben zahlreiche EU-Länder angekündigt, den Vertrag nicht zu ratifizieren, die EU-Kommission will Acta dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.

Anti-Acta demonstration in Cluj, Romania

Anti-Acta-Demonstration im Februar: Europaweit regte sich nach jahrelangen Geheimverhandlungen Widerstand gegen das umstrittene Abkommen.

(Foto: dpa)

Mathias Schindler will trotzdem mehr darüber erfahren, wie das Abkommen zustande kam. Der Projektmanager für Wikimedia Deutschland, den Unterstützerverein von Wikipedia, wollte über das Portal fragdenstaat.de von der Bundesregierung wissen, welche Ministeriums-Mitarbeiter aus welchen Referaten an den jeweiligen Verhandlungsrunden teilnahmen. Was er dabei erfuhr, erklärt der 30-Jährige im Interview.

Süddeutsche.de: Was war der Anlass, von der Bundesregierung Auskunft über die Teilnehmer an den Acta-Verhandlungen zu verlangen?

Mathias Schindler: Wir hatten in unserem Verein viele Anfragen auf den Tisch, was Acta für die Wikipedia bedeuten würde, also habe ich recherchiert. Die EU-Kommission hat am Tag nach den großen Anti-Acta-Demonstrationen ein Dokument veröffentlicht, welche Mitgliedsstaaten an den verschiedenen Verhandlungsrunden teilnahmen (pdf hier, d. Red.), darin aber keine konkrete Informationen wie Ministerien genannt. Also habe ich an Kanzleramt, Auswärtiges Amt und Bundesjustizministerium eine öffentliche Anfrage mit der Bitte gestellt, mir die Personen aus den Referaten zu nennen, die an den Verhandlungen teilnahmen. Dass auch das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt war, habe ich später erst erfahren - die Anfrage werde ich nachreichen. Die gesetzliche Grundlage für die Herausgabe ist das Informationsfreiheitsgesetz.

Süddeutsche.de: Wie lauteten die Antworten?

Schindler: Das Kanzleramt hat erklärt, man sei nicht beteiligt gewesen. Man habe nicht einmal Unterlagen zu den Acta-Verhandlungen, was ich erstaunlich finde. Das Auswärtige Amt stellt die Informationen noch zusammen. Das Bundesjustizministerium hat meine Bitte zurückgewiesen, weil die Nennung von Teilnehmern die "öffentliche Sicherheit" gefährde - es hat einzig eine Liste mit den beteiligten Ministerien an den jeweiligen Verhandlungsrunden veröffentlicht.

Süddeutsche.de: In der Begründung heißt es, die Namen der Mitarbeiter könnten "von Dritten dazu verwendet werden, in unangemessener Form gegen sie vorzugehen". Ist das Argument valide?

Schindler: Ich kann das schwerlich nachvollziehen, ich sehe nicht, wo hier die Gefahr liegt. Der Online-Rechtler Thomas Stadler hat ja darauf hingewiesen, dass man sich bei der Regierung früher darauf berufen hat, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht für Bundesministerien gilt. Nachdem das Bundesverwaltungssgericht ihr diese Rechtsauffassung Ende vergangenen Jahres um die Ohren gehauen hat, ist die "öffentliche Sicherheit" seiner Ansicht nach nun das zweitbeste Argument, um Auskünfte zu verhindern. Ich weiß nicht, ob das stimmt, aber ich glaube, dass die Begründung im Falle von Acta nicht genug ist, die Informationen vorzuenthalten.

Süddeutsche.de: Im Moment sammelt die Internet-Lobbyorganisation "Digitale Gesellschaft" Spenden für Ihre Aktion. Warum?

Schindler: Ich hatte um sämtliche bei der Bundesregierung vorliegenden Dokumente zu den Acta-Verhandlungsrunden gebeten. Weil die Zusammenstellung aber bis zu 500 Euro kosten kann, hatte ich die Bitte vorerst zurückgezogen. Inzwischen wurden allerdings offenbar schon 7000 Euro gespendet, weshalb ich die Anfrage nun noch einmal ohne persönliches Kostenrisiko stellen kann. Da Acta von besonderem öffentlichem Interesse ist, kann es aber sowieso sein, dass die Recherche mir vom Justizministerium nicht in Rechnung gestellt wird.

Süddeutsche.de: Wie gehen Sie weiter vor?

Schindler: Ich muss innerhalb eines Monats Widerspruch beim Bundesjustizministerium einlegen. Womöglich werde ich auch den Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit in der Sache anrufen. Wenn das Bundesjustizministerium die Informationen weiterhin nicht herausgeben möchte, wäre der nächste Schritt das Verwaltungsgericht.

Süddeutsche.de: Was wäre nötig, damit die Bürger einfacher an Informationen kommen und Behörden transparenter agieren?

Schindler: Plattformen wie fragdenstaat.de sind bereits sehr nützlich, weil sie aus abstraktem Recht konkretes Recht machen und die herausgegebenen Informationen für alle öffentlich einsehbar sind. Allerdings gibt es offenbar viele Ausnahmetatbestände, so dass selbst wohlwollende Behörden äußerst aufwändig prüfen müssen, bevor sie etwas freigeben. Hier bräuchte es womöglich einen klareren Kriterienkatalog. Im Moment entwickelt sich einiges, auch durch Gerichtsurteile. Ich würde mir wünschen, dass Behörden bald von sich aus Informationen freigeben, statt immer nur zu warten, bis der Bürger von seinem Informationsrecht Gebrauch macht.

Süddeutsche.de: Und was soll aus Acta werden?

Schindler: Ich persönlich finde, der Entstehungsprozess war so verkorkst, dass man neu anfangen sollte. Man kann sich ja über Urheberrecht, Markenrecht, Patentrechte zusammensetzen, aber beim nächsten Mal bitte mit Vertretern der Zivilgesellschaft. Dann sollte man auch über grenzüberschreitende Rechte von Konsumenten und den Verbraucherschutz diskutieren. Aber das ist losgelöst von meiner Anfrage - hier geht es darum, dass die Regierung Transparenz über das Zustandekommen des jetzigen Entwurfs herstellt.

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