Abzocke im Internet:Justizministerin sagt Abmahn-Industrie den Kampf an

Dubiose Anwälte haben sich darauf spezialisiert, Blogger und Kleinunternehmen wegen Online-Lappalien abzumahnen und dabei abzukassieren. Nun hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger genug: Sie will die rechtlichen Schlupflöcher der Abmahn-Industrie schließen.

Daniela Kuhr

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagt dem zunehmenden Missbrauch mit Abmahnungen den Kampf an. "Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay oder Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der Süddeutschen Zeitung.

Datenspeicherung gekippt - Leutheusser-Schnarrenberger

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): "Die Abmahnkosten werden niedriger, weil wir im Gebührenrecht die entscheidenden Stellschrauben ändern."

(Foto: dpa)

"Mit diesen wirtschaftsschädigenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht." Das Ministerium will demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen deutlich verringern soll.

Hintergrund ist ein fragwürdiges Geschäftsmodell, das einige Anwaltskanzleien in den vergangenen Jahren offenbar gezielt entwickelt haben. Vor allem kleinere Unternehmen und Existenzgründer, die ihre Waren und Dienste auch über das Internet anbieten, klagen immer häufiger darüber, dass sie wegen geringster Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu hohen Kosten abgemahnt werden. Im Justizministerium geht man davon aus, dass dadurch häufig eine existenzbedrohende Belastung entsteht.

Da es beim Onlinehandel sehr viele Rechtsvorschriften zu beachten gilt, die Unternehmen sich jedoch nicht für jede Frage einen Anwalt leisten können, unterlaufen ihnen dabei häufig kleinere Fehler. Beispielsweise entspricht das Impressum nicht dem Telemediengesetz, oder die Vorschriften zur Preisangabenverordnung werden nicht vollständig eingehalten.

Geringste Wettbewerbsverstöße

Im Justizministerium spricht man von "Wettbewerbsverstößen im Bagatellbereich". Einige Anwälte schlagen daraus jedoch Profit, indem sie sich regelrecht darauf spezialisiert haben, gegen solche Verstöße vorzugehen. Oft nutzen sie dazu eine moderne Software, mit der sich auch die geringsten Wettbewerbsverstöße im Internet ohne großen Aufwand aufspüren lassen.

Im Namen und Auftrag eines Konkurrenten wird der Kleinunternehmer daraufhin angeschrieben und zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Gleichzeitig werden ihm die Kosten für die Einschaltung der Anwaltskanzlei in Rechnung gestellt.

Gibt der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung ab, wird meist der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ihn beantragt, und zwar oftmals bei Gerichten, von denen die Anwälte wissen, dass sie solche Verfügungen bereitwillig erlassen. Das treibt die Kosten, die der Kleinunternehmer erstatten soll, erneut in die Höhe.

"Abmahnkosten werden niedriger"

Dagegen will Leutheusser-Schnarrenberger vorgehen. "Die Abmahnkosten werden niedriger, weil wir im Gebührenrecht die entscheidenden Stellschrauben ändern", sagte sie. Zudem will sie die Möglichkeiten, sich das Gericht auszusuchen, einschränken. Vor allem aber sollen "missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten".

Auch gegen den Abmahnmissbrauch im Urheberrecht will Leutheusser-Schnarrenberger vorgehen. Denn "anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind", würden den eigentlichen Abmahnzweck immer weiter in den Hintergrund drängen: "nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können".

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