Urteil:Gericht kippt Datenschutz-Klauseln von Apple

Verbraucherschützer haben sich gegen den iPhone-Hersteller durchgesetzt: Ein Gericht hat nun Teile der Datenschutzerklärung von Apple für rechtswidrig erklärt. Der Konzern muss nachbessern.

Apple muss Kunden künftig genauer über die Verwendung ihrer Daten informieren. Deutsche Verbraucherschützer haben sich vor Gericht gegen mehrere Datenschutz-Klauseln des Unternehmens durchgesetzt. Das Landgericht Berlin hat acht Punkte aus der Datenschutz-Erklärung des iPhone-Konzerns gekippt (Urteil als PDF). Dabei geht es unter anderem um den Austausch personenbezogener Informationen mit "verbundenen Unternehmen" sowie "strategischen Partnern" und die Verarbeitung von Standortdaten.

Damit wären alle 15 von den Verbraucherschützern beanstandeten Datenschutz-Klauseln kassiert: Für sieben weitere Punkte hatte Apple bereits vorab Unterlassungserklärungen abgegeben, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte. Gerd Billen, Vorstand des vzbv, begrüßte die Entscheidung der Richter: "Das Urteil zeigt den hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher in der digitalen Welt."

Laut dem Berliner Urteil störte sich das Gericht vor allem daran, dass die Apple-Informationen zur Verwendung der Daten nicht konkret genug seien. So stelle die Klausel zur Weitergabe von Daten an verbundene Unternehmen "eine globale Einwilligung in Datenverarbeitungsprozesse dar, ohne dass der Umfang der Einwilligung dem Verbraucher hinreichend transparent gemacht wird".

Apple hatte unter anderem argumentiert, das deutsche Recht greife nicht, weil keine personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in Deutschland erhoben würden. Es handele sich nur um eine Information für die Kunden. Das Gericht sah das anders: Hinsichtlich deutscher Verbraucher sei deutsches Recht anzuwenden.

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