Plagiatsverdacht gegen Bildungsministerin:Kleine Ehrenrettung für Schavan

Bundestag

Falltür unter dem Ministersessel: Bildungsministerin Annette Schavan im Bundestag.

(Foto: dpa)

Im Plagiatsverfahren gegen Bundesbildungsministerin Annette Schavan schwächt die Universität Düsseldorf ihre Vorwürfe ab. Jetzt wird ihr eher Schlamperei als arglistige Täuschung vorgeworfen. Die Ministerin kann ihren Titel aber immer noch verlieren.

Von Roland Preuß

Hätte Annette Schavan nicht schon graue Haare, die vergangenen neun Monate hätten ihr die letzten Pigmente sicher ausgetrieben. So lange untersucht die Uni Düsseldorf schon die Plagiatsvorwürfe gegen die Bundesbildungsministerin. Es waren Monate immer neuer Vorwürfe, Indiskretionen und Rücktrittsforderungen. Schavan arbeitet seit vergangenem Mai mit einer Art Falltür unter ihrem Ministersessel.

Schon jetzt ist es die längste Plagiatsprüfung in der Reihe der jüngsten Affären - und es ist längst noch nicht überstanden. Am kommenden Dienstag entscheidet die Universität darüber, ob sie offiziell ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels einleitet. Der Rat der Philosophischen Fakultät soll darüber in vertraulicher Sitzung bestimmen.

Inmitten dieser Gefechtslage gibt es immerhin eine gute Nachricht für die Ministerin: Nach SZ-Informationen hat die zuständige Promotionskommission den Vorwurf gegen Schavan abgemildert. Die Runde aus Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und einer Studentenvertreterin werfen ihr nicht mehr vor, absichtlich getäuscht zu haben. Nach Diskussionen in der Kommission und einer Stellungnahme der CDU-Politikerin ist nun davon die Rede, Schavan habe in Kauf genommen, dass sie gegen gängige Zitierregeln verstoßen könnte. Juristen würden von bedingtem Vorsatz sprechen.

Das mag wie ein Detail klingen, für Schavan aber wiegt es schwer. Der Vorsitzende der Promotionskommission, Professor Stefan Rohrbacher, hatte ihr im Herbst eine "leitende Täuschungsabsicht" bescheinigt. Schavan, die Seriosität und wissenschaftliche Kompetenz verkörperte, empfindet das als ehrenrührig. "Es trifft mich im Kern", sagte sie - und wies den Vorwurf empört zurück.

Plagiat aus Schlamperei

Es geht um die Doktorarbeit, die Schavan vor 33 Jahren in Düsseldorf eingereicht hat. Der Titel darf nur aus bestimmten Gründen entzogen werden. Etwa, wenn der Autor arglistig getäuscht, gedroht oder bestochen hat. Diese Wildwest-Version ist nun vom Tisch. So viel kriminelle Energie wäre auch eine Überraschung gewesen. Erledigt hat sich das Verfahren damit nicht. Denn der Doktor kann auch dann verloren gehen, wenn Schavan falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Zum Beispiel, als sie damals in einer eidesstattlichen Erklärung versicherte, dass sie "keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt" habe. Ein Plagiat wäre so ein unerlaubtes Hilfsmittel - egal, ob es bewusst eingesetzt wurde oder aus Schlamperei.

Die wurde in der Debatte zuletzt eher der Universität vorgeworfen, weil jemand den vertraulichen Rohrbacher-Bericht im Oktober an die Presse gegeben hatte. Das soll sich diesmal nicht wiederholen. Die Mitglieder des Fakultätsrates bekommen die Unterlagen erst am Dienstag in der Sitzung zu sehen - und auch dort werden sensible Dokumente nur an die Wand projiziert und ausgelegt.

Das ändert nichts daran, dass es schlecht aussieht für Schavan: Die Promotionskommission hat dem Fakultätsrat einstimmig empfohlen, das Aberkennungsverfahren zu beginnen. Noch schweigt Schavan, ist aber kämpferisch. Die CDU-Basis in ihrem baden-württembergischen Landesverband hatte ihr für den Kampf um den Titel im Oktober Boxhandschuhe geschenkt. Am Dienstag dürfte die Gelegenheit kommen, sie anzuziehen.

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