Urteil in Augsburg:Prinz Protz muss Geldstrafe zahlen

Weiß sich in Szene zu setzen: Prinz Marcus von Anhalt (Archivbild). (Foto: dpa)
  • Marcus Eberhardt alias Prinz von Anhalt alias "Prinz Protz" muss eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 1000 Euro zahlen, weil er einen Beamten als "dümmsten Staatsanwalt der Welt" bezeichnete.
  • Der Bordellbesitzer, gelernte Metzger und bekannte Selbstvermarkter sitzt seit sieben Monaten im Gefängnis - den Auftritt vor Gericht genoss er sichtlich.

Von Stefan Mayr, Augsburg

The show must go on, das Theater muss ja weitergehen. Also nächster Auftritt Marcus Eberhardt alias Marcus Prinz von Anhalt im Augsburger Strafjustizzentrum. Diesmal nimmt der Bordellbetreiber und Selbstvermarkter auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz, weil ihm Beleidigung vorgeworfen wird.

In einem Brief an einen Bekannten hatte er einen Beamten als "dümmsten Staatsanwalt der Welt" bezeichnet, "der schielt, zu klein ist und gerne George Clooney wäre, aber voll ist mit Komplexen". Die unfreundliche Formulierung fiel bei einer Kontrolle in der JVA Augsburg auf, dort sitzt Marcus Eberhardt in Untersuchungshaft.

Schmähkritik, nicht Meinungsfreiheit

Nach sieben Monaten im Gefängnis stand der gelernte Metzger am Mittwoch wieder im Fokus der Pressefotografen, er genoss die Abwechslung sichtlich. Das Urteil war weniger erfreulich für ihn: Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 1000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 1000 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil der Briefinhalt von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Der Richter war anderer Ansicht. Das Schreiben enthalte eine bloße "Schmähkritik", deshalb sei der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt.

Prozess wegen Beleidigung
:Prinz Protz erneut vor Gericht

Der Zuhälter mit den dicken Autos muss wieder vor einem Richter erscheinen: Marcus von Anhalt soll in einem Brief einen Staatsanwalt beleidigt haben. Doch der Prozess dürfte "Prinz Germany" sehr gelegen kommen.

Von Stefan Mayr

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte können binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen. Im Januar war der Puff-Promi zu vier Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden, weil er seine dicken Autos als Dienstwagen abgerechnet hatte. Er hat dagegen Revision eingelegt. Der nächste Akt folgt bestimmt.

© SZ vom 09.07.2015 / stma - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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