Ein Metzger mischte verdorbenes Schweinefleisch unter frisches Fleisch. Nach seinem Geständnis zum Prozessbeginn hat das Landgericht Deggendorf nun das Urteil verkündet.
Im Deggendorfer Prozess um den Handel mit Tonnen von verdorbenem Fleisch ist der angeklagte Metzgermeister zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem verhängte das Landgericht Deggendorf ein Berufsverbot bis zum 13. Mai 2011 und eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 30 Euro.
Ein Metzger schneidet Fleisch klein. Immer wieder bringen Kollegen die Branche durch den Handel von Gammelfleisch in Verruf (© Foto: AP)
Anzeige
Das Urteil geht auf eine Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zurück. Der 56-jährige Angeklagte hatte bereits zum Prozessauftakt zugegeben, in hunderten Fällen seine Abnehmer betrogen und ungenießbare Lebensmittel verkauft zu haben. Der Verteidiger des Metzgers verlas eine Erklärung, wonach alle Anklagepunkte zutreffend seien.
Der 56 Jahre alte Angeklagte aus Metten bestätigte dann diese Erklärung. Der Mann soll mit seinem Großhandel teilweise seit Jahren abgelaufene Ware an Fleischproduzenten geliefert haben. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Schaden, der durch den Betrug entstanden ist, auf rund 100.000 Euro. Der Fall war 2006 bekanntgeworden.
Insgesamt handelt es sich um Hunderte Einzelfälle. So soll der Mann Mitarbeiter angewiesen haben, verdorbenes Schweinefleisch unter frischeres Fleisch zu mischen. In anderen Fällen waren Produkte bereits seit Jahren abgelaufen, oder es wurde billigere statt der bestellten Ware geliefert.
Der Fleischgroßhandel hatte Geschäftsbeziehungen zu einer Reihe von Unternehmen in Deutschland und im Ausland. So soll er auch Betriebe in den Niederlanden, Österreich und Russland beliefert haben. Diese Firmen exportierten ihre Produkte dann bis nach Asien und Afrika.
Im Vorfeld des Prozesses hatten die Anwälte des Metzgers, die Staatsanwältin und das Gericht bereits über ein mögliches Strafmaß verhandelt.
Einzelne Vorwürfe gegen den ehemaligen Chef zweier Fleischgesellschaften wurden im Rahmen dieser Absprache fallengelassen. Die Staatsanwältin brauchte insgesamt knapp zweieinhalb Stunden, um alle verbliebenen Straftaten aufzulisten.
Verteidiger Klaus Gussmann sagte, es handle sich bei den Fällen um einzelne Verfehlungen des Metzgers. Die überwiegende Zahl der Geschäfte sei völlig korrekt gewesen. "Es gab Ausreißer, aber es handelt sich nicht um einen großen Skandal", meinte der Münchner Anwalt.
- Thema
- Gammelfleisch RSS
- Missstände in Gaststätten Stadt weitet Hygienekontrollen aus 06.10.2009
- Gammelfleisch-Skandal Berger gegen Bayern 25.08.2009
- Bundesrat Verbraucherrechte gestärkt 15.05.2009
- Berliner Restaurants Nicht ganz sauber 02.03.2009
- Politik kompakt Köhler pro familia 05.12.2009
- Prozessbeginn in Memmingen Schlachtabfälle im Supermarkt 08.11.2009
- Niederbayern Gammelfleisch-Metzger gesteht 19.10.2009
(dpa/odg/hai)
Sorgerechtsverfahren in der Kritik
Die neueste Antwort
paar Tage lang mit den Produkten aus deb, nach seinen Einlassungen vor dem Landgericht Deggendorf, den einzelnen Verfehlungen. Es könnte eine Bewußtseinsänderung bewirken ...
Es ist einfach nur widerlich ... und der Imageverlust für die korrekt arbeitenden Metzgereien und Landwirte nicht quantifizierbar. Bei den angeführten Tonnen nur von einzelnen Verfehlungen zu sprechen ist eine dreiste Sprachfindung und würde einem George Owell zur Ehre gereichen.
empfehle Upton Sinclair "The Jungle". Da hat sich der brave Metzger sicher inspirieren lassen.
Der/die Fleischskandal(e) haben darüber hinaus Schaden in Millionenhöhe bei allen rechtschaffenden Fleischhändlern verursacht. Durch solche unangemessenen Urteile müssen sich, wie so oft, ehrliche Bürger veräppelt fühlen.
Eigentlich darf sich niemand wundern, wenn diese Deals in der Bevölkerung schon seit Jahren umstritten sind. Die Dreistigkeit erreicht ihren Höhepunkt, nachdem einer der Verteidiger von "Einzelfällen" spricht, während weiter oben zu lesen ist, dass der Angeklagte zugegeben habe, in Hunderten von Fällen Gammelfleisch unter normales Fleisch gemischt zu haben! Da das Strafmaß " einvernehmlich" zwischen den Parteien ausgehandelt worden ist, kann vermutlich auch keine Revision eingelegt werden. Vielleicht klagen die Händler wegen Betrugs. Jedenfalls wird wieder einmal das Rechtsempfinden der Bürger mit Füssen getreten. Man darf jetzt darüber grübeln, ob das Urteil eine Strafe dafür ist, dass der Großhändler sich hat erwischen lassen, oder wirklich für seine begangene Straftat. Wieder einmal wird das Vorurteil bedient, dass Lebensmittelvergehen milde bestraft werden! Auch wenn man davon ausgeht, dass der Betreffende nach seinem Berufsverbot vermutlich niemals mehr glaubwürdig sein wird, ist das Urteil eher skandalös.
Bei so einem Super- Strafrahmen sollte man es sich heutzutage wirklich überlegen, eine Imbissbude zu eröffnen und die Gewinnmarge mittels der abgelaufenen Lebensmittel aus den Lebensmitteltonnen der Supermarkt- Parkplätze zu "optimieren".
Und wenn man mal von eimen undankbaren Mitarbeiter verpetzt werden sollte (vor den Lebensmittelkontrolleuren braucht man ja keine Angst zu haben), dann passiert wenigstens nicht viel.
Paging