Urteil:Ausweisung des Allgäuer Salafisten Erhan A. ist rechtens

Erhan A. hatte Enthauptungen durch den IS gerechtfertigt. Die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof können bei seiner Abschiebung keine Rechtsfehler erkennen.

Die Ausweisung des aus dem Allgäu stammenden Salafisten Erhan A. ist nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) rechtmäßig. Die Richter haben es abgelehnt, eine Berufung gegen ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts zuzulassen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung.

Diese Entscheidung sei nicht mehr anfechtbar, teilte ein VGH-Sprecher am Montag in München mit. Im Oktober 2014 war der Kemptener mit türkischer Staatsbürgerschaft in die Türkei abgeschoben worden, nachdem er in einem Interview die Enthauptungen westlicher Journalisten durch die Terrororganisation IS gerechtfertigt hatte.

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Im SZ-Magazin hatte sich Erhan A. ganz offen zur Terrororganisation IS bekannt. Auch wegen dieser Äußerungen ist der 22-Jährige nur einen Tag nach der Veröffentlichung des Gesprächs in Abschiebehaft genommen worden. Das komplette Interview im Wortlaut.

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte Erhan A. zuerst in Abschiebehaft nehmen und kurz darauf in die Türkei fliegen lassen. Zunächst klagte Erhan A. ohne Erfolg in Augsburg. Auch der VGH sah nun keine Rechtsfehler bei der Abschiebung.

Der Salafist hatte sich unter anderem auf eine UN-Resolution berufen, die seiner Ausweisung aus Deutschland entgegenstehe. Die Richter sahen dies anders: "Der Kläger vermochte nicht darzulegen, gegen welche Verpflichtungen die Ausländerbehörde im Rahmen der Ausweisungsentscheidung konkret verstoßen haben sollte", betonte VGH-Sprecher Martin Scholtysik.

Herrmann zeigte sich erfreut von der Entscheidung: "Der VGH hat die Ausweisungsentscheidung der Regierung von Oberbayern in vollem Umfang bestätigt." Das sei ein klares Signal: "Wir müssen und werden keine Ausländer bei uns dulden, die uns mit islamistischen Gewalttaten drohen und unseren Rechtsstaat mit Füßen treten."

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